61. Wiener Gemeinderat (1) | PID Presse

Fragestunde

Wien (OTS/RK) Die 61. Sitzung des Wiener Gemeinderats hat heute, Donnerstag, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

Die erste Anfrage stellte GRin Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ) an Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler (SPÖ). Sie betraf die Modernisierung der Wiener Bezirksmuseen. Kaup-Hasler zufolge erhielten die Bezirksmuseen 2019 eine einmalige Sondersubvention in der Höhe von 400.000 Euro für bauliche Sanierungen sowie technische Investitionen in Museumspräsentationen sowie für Verbesserungen der Büroinfrastruktur. Die Wiener Bezirksmuseen würden künftig vom Wien Museum unterstützt, sagte Kaup-Hasler. Dort sollen eigene Servicestelle und ein Curatorial-Fellowship-Modell zu neuen Impulsen in der kulturellen Bezirksarbeit führen. Diese Stabstelle und drei „Junior Curators“, also KuratorInnen am Beginn ihrer Laufbahn, würden die Bezirksmuseen mit wissenschaftlicher Expertise durch konkrete Projekte künftig begleiten. Durch die Einbindung verschiedener Ressourcen des Wien Museums, wie Marketing, würden auch strukturelle und inhaltliche Unterstützung angeboten. Wichtig sei Kaup-Hasler die Beibehaltung der Autonomie der Bezirksmuseen. Auf Wunsch der jeweiligen Museen werde es zu jährlichen Ausstellungsprojekten kommen. Die Besonderheit der Mitarbeit von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern würden dabei nicht eingeschränkt werden – „Im Gegenteil: Die jungen Kuratorinnen und Kuratoren werden vor allem auch darauf abzielen, ein junges Publikum und junge ehrenamtlich Engagierte für die Bezirksmuseen zu gewinnen“, sagte Kaup-Hasler. Mit den MitarbeiterInnen der Museen würden die „Fellows“ neue Präsentationen zu Geschichte und Kultur der jeweiligen Bezirke entwickeln. Laut Kaup-Hasler hätten bereits mehrere Bezirksmuseen konkretes Interesse bekundet. Dieses Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ sei auf drei Jahre von inklusive 2020 bis 2022 mit 809.000 Euro jährlich budgetiert.

In der zweiten Anfrage thematisierte GR Markus Ornig, MBA (NEOS) den Bericht des Rechnungshofes „Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien“, in welchem die „nahezu unentgeltliche Vergabe des Rathausplatzes an immer dieselben Veranstalter“ kritisiert werde. Ornig wollte wissen, ob Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) Maßnahmen setzen werde, um die Empfehlungen des Rechnungshofes nach transparenter Vergabe und adäquater Kostenbeteiligung bei Veranstaltungen am Rathausplatz umzusetzen. Ludwig zufolge sei der Wiener Rathausplatz als Veranstaltungsort besonders wichtig, sowohl für die Wiener Wirtschaft, für die Wiener Event-Szene als auch für den Tourismus. Der Mitteleinsatz der Stadt Wien rentiere sich daher auf vielfältige Weise. Die Stadt Wien Marketing GmbH sei als maßgebliche Veranstalterin von Events für die Stadt Wien beauftragt worden, die Organisation der Verfügbarkeit des Rathausplatzes sowie die Organisation von Veranstaltungen am Rathausplatz zu übernehmen. „Ziel ist es, im Interesse der Stadt für eine möglichst umfassende und abgestimmte Nutzung des Rathausplatzes Sorge zu tragen“, erklärte Ludwig. Die Stadt Wien Marketing GmbH trete im Rahmen der Vergabe des Rathausplatzes als Koordinatorin und Vermieterin auf. Insofern würden alle InteressentInnen, die eine Veranstaltung auf dem Rathausplatz durchführen möchten, den dafür nötigen Ablauf transparent und jederzeit abrufbar auf der Homepage der Stadt Wien Marketing GmbH finden. Bezüglich der Forderung nach einer Einhebung eines Mietentgelts für die Abhaltung des Christkindlmarktes auf dem Rathausplatz sagte Ludwig: „Für den Organisator des Christkindlmarktes am Rathausplatz gelten dieselben Bestimmungen wie für alle anderen OrganisatorInnen von Weihnachtsmärkten auf Flächen der Stadt Wien.“ In Bezug auf den Vorwurf der mangelnden finanziellen Beteiligung des Veranstalters des Christkindlmarktes hielt Ludwig fest, dass seit der Empfehlung des Rechnungshofes im Jahr 2018 dahingehend bereits „Rechnung getragen wurde“: Jener Teil des Wiener Weihnachtstraums, der in der Volkshalle stattfindet, werde durch den Veranstalter des Christkindlmarktes organisiert und finanziert. Dadurch würden sich bei der Stadt Wien Marketing GmbH Einsparungen in der Höhe von bis zu 300.000 Euro ergeben. Der Veranstalter des Christkindlmarktes am Rathausplatz leiste „großartige Arbeit“ – das zeigten auch internationale Medienberichte: Im Ranking der besten europäischen Weihnachtmärkte von „European Best Destinations“ erzielte der Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz den zweiten Platz. Laut Ludwig seien Veranstaltungen auf dem Rathausplatz grundsätzlich ein „erfolgreiches Standortmarketing-Instrument“ in Wien. Die dadurch entstehenden positiven Effekte seien vielseitig: So würden diese Veranstaltungen unter anderem das Image Wiens als lebenswerteste Stadt der Welt über die Stadtgrenzen hinaustragen.

In der dritten Anfrage wollte GRin DI Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) von Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) wissen, zu welchen Ergebnissen er durch die Verhandlungen betreffend Adaption des Heumarkt-Projekts für eine bessere Verträglichkeit mit dem Welterbe-Status gekommen sei. Ludwig wies darauf hin, dass sich die Wiener Stadtregierung eine zweijährige Nachdenkphase anberaumt habe. Das bedeute allerdings nicht, dass die Fortführung des behördlichen Routineverfahrens eingestellt werde. Es mache Sinn, diese Zeit zu nutzen, um das Verfahren weiter voranzutreiben und die Vorgaben der UNESCO und ICOMOS in einen Managementplan für das historische Zentrum Wiens einzuarbeiten. Damit würde Wien einer Empfehlung der UNESCO und ICOMOS International folgen. In diesem Managementplan würden die Strategien, Instrumente und rechtlichen Rahmenbedingungen geschrieben, um den Schutz des Weltkulturerbes zu garantieren. Definiert werde hier auch das „konkrete Zusammenwirken von Akteuren“, sagte Ludwig. Deshalb würden relevante Akteurinnen und Akteure auf nationaler und internationaler Ebene in den Entwicklungsprozess miteingebunden. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass für das Heumarkt-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist. Wien habe dagegen Einspruch erhoben, wobei das Bundesverwaltungsgericht der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkannt habe. „Deshalb kann man noch nicht mit Sicherheit beantworten, ob eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt“, erklärte Ludwig. Genauso fraglich sei es, wann mit einer Baubewilligung zu rechnen sei. Ludwig sagte, es gebe von UNESCO und ICOMOS International einen klaren Auftrag an die Bundesregierung: Diese müsse unter anderem Verhandlungen mit dem Projektentwickler aufnehmen. Die Stadt Wien werde jedenfalls zeitgerecht über die Ergebnisse des laufenden Gestaltungsprozesses des Heumarkt-Areals informieren. Der Erhalt des Weltkulturerbe-Status für das historische Zentrum Wiens habe für die gesamte Stadtregierung „oberste Priorität“. Gleichzeitig sei es aber unbestritten, dass der Bereich am Heumarkt saniert und entwickelt werden müsse, um die Existenz des Wiener Eislaufvereins nachhaltig zu sichern sowie um den Kongress-Tourismus in der Stadt zu stärken und um eine bessere Verkehrslösung zu schaffen. „Es ist notwendig, diesen Teil der Stadt mit einer kontinuierlichen, sehr sanften, schrittweisen, aber doch beherzten Entwicklung zu begleiten“, meinte Ludwig.

Die vierte Anfrage stellte GR Georg Fürnkranz (FPÖ). Sie ging ebenfalls an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) und betraf den Fortschritt des Heumarkt-Projekts. Die Stadtregierung habe sich diesbezüglich zwar eine „Nachdenkpause“ auferlegt, mit der „Baureifgestaltung“, die heute im Gemeinderat beschlossen werden solle, werde aber ein weiterer Realisierungsschritt gesetzt. Fürnkranz fragte, welche Ergebnisse aus dieser Nachdenkpause gezogen worden seien. Ludwig antwortete: Der Projektwerber habe einen Rechtsanspruch auf diese Art der Bauplatzbeschaffung. Eine Baureifgestaltung schaffe die Möglichkeit, ein Grundstück zu gestalten, sie gebe aber nicht Aufschluss darüber, wie ein Projekt auf der konkreten Fläche dann tatsächlich aussehen solle. Aus der Baureifgestaltung allein könne nicht geschlossen werden, dass die Nachdenkpause beendet wäre. Eine Nachdenkpause sei außerdem nicht dazu da, das „Nachdenken zu pausieren“, sondern diene dazu, inhaltliche Diskussionen weiterzuführen und gleichzeitig Verfahren in den bestehenden Rahmenbedingungen fortzusetzen. Die Nachdenkpause resultiere aus Einwänden von Gruppen, wie UNESCO und ICOMOS, sowie aus juristischen Diskussionen. Die Stadt Wien gehe auf all diese Einwände ein und sei stark daran interessiert, eine gemeinsame Lösung mit dem Projektwerber und allen anderen Stakeholern zu erzielen, sprich das Projekt zu realisieren und gleichzeitig den Welterbestatus zu erhalten.

Die fünfte Anfrage richtete GR DI Omar Al-Rawi (SPÖ) an Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Al-Rawi sagte, die Grippesaison stelle eine Herausforderung für die Spitalsambulanzen des KAV dar und befand, dass der niedergelassene Bereich für Entlastung sorgen müsse. Von Hacker wollte er wissen, wie er hier das Entwicklungspotenzial des Zusammenspiels zwischen Spitalssektor und niedergelassenem Bereich einschätze, und zwar vor dem Hintergrund neuer Sozialversicherungsstrukturen. Hacker sagte, das wichtigste sei es, die Erreichbarkeit sowie den zukunftsorientierten Ausbau der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Den Grundstein dazu hätten Krankenkassen und Stadt Wien in der jüngsten Sitzung der Landeszielsteuerung gelegt. Man habe auch wichtige Punkte wie die Versorgung von Kindern am Wochenende besprochen und ein bestehendes Projekt verlängert: Weiterhin sollen drei Vertragsordinationen mit Spezialisierung auf Kinderheilkunde auch samstags, sonntags und an Feiertagen zwischen 10 und 15 Uhr geöffnet haben. Außerdem wolle man einen anderen Honorierungssatz für jene ÄrztInnen anwenden, die ihre Ordinationen mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet haben. Hacker erwähnte auch den geplanten Ausbau der Primärversorgungszentren auf 36 Standorte bis zum Jahr 2025. Auch die Gesundheitsnummer 1450 trage zur Entlastung der Ambulanzen bei, da übers Telefon eine erste Einschätzung gegeben werde, ob ein Spitalsbesuch überhaupt Sinn mache. Hacker ging auch auf die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein, die im neuen Jahr ihren rechtlichen Betrieb aufnehmen werde. Er, Hacker, werde genau darauf achten, ob die ÖGK „das positive Erbe der Gebietskrankenkassen weiterführt“. Ziel müsse es sein, die öffentliche Versorgung der Gesundheitsdienstleister voranzutreiben. Wenn das nicht passiere, würden die PatientInnen in den privaten Bereich ausweichen. Hacker sprach sich klar für ein starkes öffentliches Gesundheitssystem aus, das „qualitativ, verfügbar und erreichbar ist“. Hacker wolle „mit Adleraugen“ darauf schauen, dass durch die Reform der Krankenkassen ein tatsächlicher Fortschritt in der Gesundheitspolitik erzielt werde. (Forts.) exm/sep

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