AdvoFin startet Sammelverfahren zur Entschädigung von Tourismusbetrieben in Skigebieten

Entschädigungsanspruch für Erlösentgang nach Epidemiegesetz

Wien , 02.04.2020 (OTS) Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise und der behördlich angeordneten Schließung von Beherbergungsbetrieben und Seilbahnen kämpfen derzeit viele Tourismusbetriebe in Österreich um ihre Existenz. Der Prozessfinanzierer AdvoFin startet in diesem Zusammenhang nun ein Sammelverfahren zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen für Tourismusbetriebe in heimischen Skigebieten.

Gerhard Wüest, Vorstand der AdvoFin Prozessfinanzierung AG: „Mit diesem Sammelverfahren wollen wir betroffenen Tourismusbetrieben in Westösterreich unter die Arme greifen. Die von der Bundesregierung angebotenen freiwilligen Unterstützungszahlungen decken lediglich einen Teil des Verdienstentgangs ab und gefährden dadurch viele Betriebe in ihrer Existenz. Wir streben eine Kompensation des Erlösentgangs nach dem Epidemiegesetz an und sehen gute Chancen für eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum vom 15. bis 30. März für die betroffenen Betriebe.“

Gute Chancen für Entschädigungszahlungen

Durch Verordnungen der einzelnen Bezirkshauptmannschaften in den westösterreichischen Tourismusgebieten (primär Skigebieten) wurde die Schließung von Beherbergungsbetrieben sowie des Seilbahnbetriebs rund um den 15. März 2020 angeordnet. Dabei wurde auf das Epidemiegesetz Bezug genommen, welches einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch für den durch solche Schließungen entstandenen Erlösentgang vorsieht.

Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 16. März 2020 COVID-19-Gesetze erlassen, welche Zahlungen bzw. Haftungsübernahmen der Republik auf freiwilliger Basis normiert. In weiterer Folge haben die zuständigen Bezirkshauptmannschaften zwischen dem 26. und dem 30. März 2020 diese Verordnungen auf Basis des Epidemiegesetzes wieder aufgehoben.

Aus Sicht unseres Anwaltes Ulrich Salburg steht den betroffenen Betrieben daher für den Zeitraum der Schließung bis zum 26. bzw. dem 30. März 2020 jedenfalls ein Entschädigungsanspruch nach § 32 Epidemiegesetz zu, da erst Ende März 2020 die entsprechenden Verordnungen flächendeckend aufgehoben wurden.

Bis zu 500 Mio. € Gesamtschaden

Der durchschnittliche Schaden je Beherbergungsbetrieb in den betroffenen 14 Tagen wird auf rund 50.000,- € geschätzt. AdvoFin plant daher einen kumulierten Streitwert von rund 50 Mio. € zu akquirieren, wobei der Gesamtschaden in Österreich auf rund 500 Mio. € im Schadenszeitraum geschätzt wird. Anspruchsgegner sind die Republik Österreich und gegebenenfalls die Versicherungsgesellschaften bei Vorliegen einer Betriebsunterbrechensversicherung mit Erlösentgangsentschädigung gemäß Epidemiegesetz.

AdvoFin-Vorstand Gerhard Wüest: „Die Bundesregierung hat zweifelsohne große Anstrengungen unternommen, um den betroffenen Betrieben mit Haftungen oder Kurzarbeitsregelung unter die Arme zu greifen. Wir fürchten aber, dass diese Mittel nicht ausreichen werden, um die Existenz der Tourismusbetriebe zu sichern, die traditionell aufgrund ihrer Investitionstätigkeit mit vergleichsweise geringen Eigenkapitalquoten wirtschaften. Entsprechend dient unser Sammelverfahren der Unterstützung dieser Unternehmen. Wenn die Liquidität der von Schließungen betroffenen Unternehmen jetzt nicht rasch gestärkt wird, drohen zahlreiche Insolvenzverfahren. Hier ist die Bundesregierung gefordert.“

Teilnahme ab sofort bis 17.04. möglich

Die Ansprüche der von einer Schließung betroffenen Betriebe sind gemäß Epidemiegesetz innerhalb von 6 Wochen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der zuständigen Versicherung einzubringen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme am AdvoFin-Sammelverfahren nur im Zeitraum vom 02.04.2020 bis 17.04.2020 möglich. Teilnehmen können nur Tourismusbetriebe aus Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten, die einen potentiellen Entschädigungsbetrag von mind. € 15.000 geltend machen können.

Weitere Details und Anmeldung hier: http://www.advofin.at/sammelverfahren/epidemiegesetz/

ÜBER ADVOFIN

AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und ist von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin, auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen. Heute ist AdvoFin der größte unabhängige Prozessfinanzierer Österreichs. In der Vergangenheit konnten für rund 24.000 Geschädigte erfolgreich Ansprüche in der Höhe von ca. 260 Millionen Euro, gegen oftmals sehr große Gegner durchgesetzt werden. Die Fälle AMIS, Immofinanz oder Meinl Bank, die von RA Salburg geführt wurden, der auch bei dieser Sammelklage unser Partner ist, sind nur einige davon. Aktuell finanziert AdvoFin unter anderem hunderte Klagen im Bereich des LKW-Kartells oder dem Online-Glücksspiel.

Rückfragen & Kontakt:

Gerhard Wüest
Vorstandsmitglied AdvoFin
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