Aggressive Werbung von Maturareiseveranstalter ist verboten

Gericht gibt VKI recht

Wien (OTS) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Maturareiseveranstalter DocLX. Der VKI beanstandete vor allem dessen Werbemaßnahmen. Nun hat das Handelsgericht (HG) Wien im Sinne des VKI entschieden. DocLX muss es unterlassen, Maturareisen so zu bewerben, indem der Reiseveranstalter Schülerinnen und Schüler in der Schule aufsucht, um diese unter Ausnutzung des Gruppendrucks zum Abschluss von Reiseverträgen zu überreden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut HG Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen. Dabei geht DocLX äußerst hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke. Dafür nutzt DocLX auch Informationen aus Kommunikationskanälen, die für die Schüler untereinander bestimmt waren. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z. B. über WhatsApp erzeugt der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stellt auch Zusagen (Boni, Übernahme von Stornokosten) in Aussicht, die er dann nicht einhält. DocLX ließ selbst dann noch nicht von einer Schulklasse ab, als diese ihr mitteilte, dass sie die Reise nicht buchen wollte.

Das Gericht bewertete die Vorgehensweisen als aggressive Geschäftspraktik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter. Gut, dass das Gericht diesem Verhalten Schranken setzt“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Service: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at

Rückfragen & Kontakt:

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www.vki.at

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Quelle

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