VwGH-Urteil unterstreicht für ÖHV-Präsidentin Reitterer erneut die Notwendigkeit einer bundesweiten Registrierungspflicht für Hosts.
Wien (OTS) – Die Tage, an denen Studenten sich während ihres Urlaubs ein paar Euro dazu verdienten und ihre Zimmer über Plattformen vermieteten, gehören laut Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), längst der Vergangenheit an. Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen einen steirischen Airbnb-Host, der seine Wohnung in Wien an Touristen vermietete, zeigt dies erneut: „Die Sozialromatik der Gründerjahre war gestern. Die Plattformen und Hosts machen heute touristisches Geschäft im großen Stil. Und das vielerorts im rechtlichen Graubereich“, so Reitterer.
Wichtig: Bundesweite Registrierungspflicht für Hosts
Als absolut notwendig sieht die ÖHV-Präsidentin die von der letzten Bundesregierung geplante bundesweite Registrierungspflicht für Hosts: „Viele Bundesländer haben die Dringlichkeit der Materie bereits erkannt. Einige haben schon entsprechende Gesetze, andere arbeiten gerade daran. Die sauberste Lösung aus unserer Sicht ist aber eine bundesweite Regelung für alle.“ Den jüngsten Vorstoß von WienTourismus-Chef Norbert Kettner, die touristische Vermietung von Wohnungen und Zimmern auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen, sieht Reitterer positiv: „Vor dem Hintergrund von immer knapperen Wohnraum und steigenden Mieten ist das definitiv ein Ansatz, den man sich genauer anschauen sollte.“
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