AK: Flug gestrichen – KonsumentInnen haben Recht auf Geld zurück!

Fluglinien bieten häufig nur Gutscheine oder Umbuchungen an

Wien (OTS) In der AK KonsumentInnenberatung laufen derzeit die Telefone heiß: KonsumentInnen beklagen, dass Fluglinien bei der Streichung eines Fluges nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten. Die AK stellt klar: Reisende haben das Recht auf Geld zu-rück! Die AK erneuert ihre Forderung nach einer Insolvenzabsicherung für Airlines – so wie für Pauschalreisen.

„Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Aber immer öfter bieten Fluglinien nur Gutscheine oder eine Umbuchung an. Damit müssen sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht zufriedengeben,“ so Zgubic.

Derzeit haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Krise große Probleme. Aber man darf nicht vergessen, dass auch KonsumentInnen – Reisende können ArbeitnehmerInnen wie Unternehmer sein – durch die Corona-Krise in finanzielle Turbulenzen geraten und auf jeden Euro angewiesen sein können.

Zgubic: „Konsumentinnen und Konsumenten können das Angebot für einen Gutschein oder eine Umbuchung annehmen. Aber wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte dies ohne Probleme auch rückerstattet bekommen. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass bei Gutscheinen oder Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt im Fall einer Pleite die Konsumentinnen und Konsumenten durch die Finger schauen.“

Der gravierenden Nachteil ist nämlich, dass Gutscheine nicht insolvenzgesichert sind. Das heißt, dass der Gutscheininhaber seine Forderung im Falle der Insolvenz eines Unternehmens im Insolvenzverfahren bei Gericht anmelden müsste und dann eine meist nur geringe Insolvenzquote bekommen würde: Die Gutscheine wären also in solchen Fällen oft wertlos.

Zudem dürften solche Gutscheine oder eine Umbuchungszusage nicht befristet sein. Gutscheine müssten übertragbar sein und dürften keine sonstigen Beschränkungen auf-weisen. Die AK fordert schon seit langem eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien, wie dies bei Pauschalreisen seit Jahren vorgeschrieben ist.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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