AK: KonsumentInnenrechte bei Reiseabsagen nicht beschneiden!!

Reisebranche will nur mehr Gutscheine oder Umbuchungen anbieten

Wien (OTS) In der AK KonsumentInnenberatung laufen die Telefone heiß: KonsumentInnen beklagen, dass vor allem Fluglinien bei der Streichung eines Fluges nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten. Und das will auch die Reisebranche gesetzlich regeln – Gutscheine, wenn der Urlaub gestrichen wird. Die AK stellt klar: Reisende haben das Recht auf Geld zurück! Zudem erneuert die AK ihre Forderung nach einer Insolvenzabsicherung für Airlines – so wie für Pauschalreisen – und keine Beschränkung der derzeitigen KonsumentInnenrechte für Reisen.

„Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen“, erklärt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Aber immer öfter bieten Fluglinien nur Gutscheine oder eine Umbuchung an. Damit müssen sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht zufriedengeben,“ so Zgubic. Aber auch die österreichische Reisebranche fordert, dass nur mehr Gutscheine angeboten werden müssen und fordert eine entsprechende Gesetzesänderung.

Derzeit haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Krise große Probleme. Aber man darf nicht vergessen, dass auch KonsumentInnen – Reisende können ArbeitnehmerInnen wie Unternehmer sein – durch die Corona-Krise in finanzielle Turbulenzen geraten und auf jeden Euro angewiesen sein können.

Zgubic: „Einen Zwang, einen Gutschein akzeptieren zu müssen, lehnen wir ab. Wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte dies ohne Probleme auch rückerstattet bekommen.“ Der Staat stellt Unternehmen sehr viel Geld für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zur Verfügung. Wenn Reiseunternehmen in Liquiditätsprobleme kommen, kann das nicht auf dem Rücken der KonsumentInnen ausgetragen werden. Schließlich werden deren Steuergelder auch für diese finanziellen Hilfen verwendet. Hier muss der Staat im Rahmen dieser Corona-Hilfspakete eine gute Lösung für die Reisebranche finden.

„Sofern sich Verbraucherinnen und Verbraucher freiwillig für Gutscheine entscheiden, muss sichergestellt werden, dass sie unbefristet gelten“, verlangt Zgubic. Die AK fordert schon seit langem eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien, wie dies bei Pauschalreisen seit Jahren vorgeschrieben ist.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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Quelle

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