Die AKM beanstandete die Werbeaussage „AKM-frei“ als unrichtig.
Wir arbeiten seriös und freuen uns, dass die AKM dies nun offenbar ebenso sieht. Natürlich hoffen wir, dass die AKM auch weiterhin scharf gegen schwarze Schafe in der Musikbranche vorgehen wird
Die Verantwortlichen der Instore Solution GmbH in München
München/Salzburg (OTS) – Instore Solution GmbH bietet Hintergrundmusik für den professionellen Einsatz im Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie an. Der Vorteil: Wer diese Dienstleistung nutzt, kann AKM-Gebühren einsparen. Gegen die Werbung „AKM-frei“ klagte die Verwertungsgesellschaft AKM. Unmittelbar nach der Klagebeantwortung durch Instore Solution hat die AKM das Klagsverfahren eingestellt.
Ob im Fitnessstudio oder in der Bäckerei: Dort, wo öffentlich Musik abgespielt wird, kassiert in Österreich die AKM/austro mechana Gebühren. Für viele Betriebe ist diese Gebühr aber ein ordentlicher Kostenfaktor. Seit 2018 können Händler, Hoteliers und Gastronomen die Alternative der Instore Solution aus München nutzen und so AKM-Gebühren einsparen.
Die AKM beanstandete die Werbeaussage „AKM-frei“ als unrichtig. Instore Solution hat in ihrer Klagebeantwortung dargelegt, dass die angebotene Musik tatsächlich AKM-frei ist. Die AKM hat daraufhin von der weitere Verfahrensführung Abstand genommen und einem „ewigen Ruhen“ des Verfahrens zugestimmt. „Wir arbeiten seriös und freuen uns, dass die AKM dies nun offenbar ebenso sieht. Natürlich hoffen wir, dass die AKM auch weiterhin scharf gegen schwarze Schafe in der Musikbranche vorgehen wird“
, so die Verantwortlichen der Instore Solution GmbH in München.
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