Beherbergungsbetriebe in die Genehmigungsfreistellungsverordnung aufgenommen

Hotellerie-Egger: Neuerlicher großer Lobbyingerfolg für die Hotellerie

Wien (OTS) „Mit der Novellierung der Genehmigungsfreistellungsverordnung, die im heutigen Ministerrat beschlossen wurde, ist auf Initiative des Fachverbandes Hotellerie erneut ein wichtiger Lobbyingerfolg für die heimischen Beherbergungsbetriebe gelungen“, freut sich Siegfried Egger, Obmann des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Änderung beinhaltet, dass nun auch für Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² und bis zu 30 Gästebetten keine Genehmigung mehr erforderlich ist. Die Freistellung gilt für sämtliche Gebäude, die ausschließlich der Beherbergung von Gästen, oder keinen anderen Zwecken als den privaten Wohnzwecken des Betriebsanlageninhabers dienen. Darüber hinaus dürfen im Rahmen dieser Genehmigungsfreistellung nur Frühstück und kleine Imbisse an die Beherbergungsgäste angeboten werden.

 Mit dem Ziel nach gleichen, aber vereinfachten, Rahmenbedingungen für alle kleinen Beherbergungsbetriebe hat der Fachverband gemeinsam mit der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und den Vertretern der Privatzimmerverbände in mehreren Arbeitsrunden einen Lösungsweg erarbeitet. „Damit haben wir eine wesentliche Erleichterung im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung erreicht, um die Anmeldung des Beherbergungsgewerbes praxistauglicher zu gestalten“, unterstreicht Siegfried Egger abschließend.

 Fachverband Hotellerie 

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,06 Millionen Betten. Mit über 41 Millionen Ankünften und knapp 141 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. (PWK157/SR)

Rückfragen & Kontakt:

Fachverband Hotellerie
Mag. Matthias Koch
Telefon: +43 5 90 900 3554
matthias.koch@wko.at
Internet: http://www.hotelverband.at

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