BMF (1): Einfach weniger Steuern durch „Entlastung Österreich“

Österreicherinnen und Österreicher werden durch Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab 2022 mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet

Wien (OTS) Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz Christian Strache, Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs haben heute die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert. „‚Entlastung Österreich‘ steht für eine neue Umverteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmen. Bis 2022 werden die Österreicherinnen und Österreicher mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet“, hielt Finanzminister Hartwig Löger fest. Bisher traten bereits der Familienbonus Plus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer-Reduktion im Tourismus in Kraft. Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen für Geringverdiener, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Unternehmen.

„‚Entlastung Österreich‘ ist nicht nur eine Steuerreform. Es ist ein umfassendes Programm, das auch jene entlastet, die keine Steuern zahlen. Es enthält Maßnahmen für alle Österreicher, Beschäftigungs-und Investitionsanreize und bringt viele steuerrechtliche Vereinfachungen. Besonders kleine und mittlere Einkommen werden durch unser Programm weniger Steuern zahlen“, so der Finanzminister.

„Als Finanzminister ist es mir besonders wichtig, dass all diesen Entlastungen eine vernünftige Gegenfinanzierung gegenübersteht. Wir bringen die erste Steuerreform ohne neue Schulden auf den Weg. ‚Keine neuen Steuern und keine neuen Schulden‘ macht diese Steuerreform zu einer Reform mit Hausverstand und ist Ausdruck unseres Verständnisses, nicht auf Kosten der nächsten Generationen Politik zu machen“, so der Finanzminister weiter.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ergänzt: „In der Vergangenheit wurden Steuerreformen vor allem durch eine Neuverschuldung oder durch neue Steuern finanziert. Wir sorgen hingegen für eine ehrliche und nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen.“

Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben und Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt.

2021 folgen die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent, die Entbürokratisierung für Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht wie insbesondere die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes sowie strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung. Außerdem werden die Forschungsprämie ausgeweitet und Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der schnelleren Verfahrensdauer gesetzt.

Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100.000 Euro werden 2022 in Kraft treten. Ebenso kommt es zur Abschaffung von Bagatellsteuern und zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten.

„Mit dieser Steuerreform – und das ist mir als ehemaliger Steuerberater ein besonderes Anliegen – sorgen wir nicht nur für eine Entlastung von Steuern und Abgaben für alle, sondern auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden, indem wir für Vereinfachungen im Steuerrecht sorgen und die Anzahl der Steuererklärungen für Unternehmer und Arbeitnehmer um bis zu 460.000 Stück reduzieren“, erklärt Staatssekretär Fuchs abschließend.

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