BMLRT stellt falsche Vorwürfe zu Hilfen für Privatzimmervermieter klar

Bisher rund 31 Mio. Euro an Hilfsleistungen für Privatzimmervermieter ausbezahlt

Wien (OTS) Heute sind von Vertretern der SPÖ Vorwürfe im Zusammenhang mit der Auszahlung von Hilfsleistungen für Privatzimmervermieter erhoben worden. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hält dazu folgendes fest:

Die Unterstützung der Privatzimmervermieter und Privatvermieter war und ist dem BMLRT ein großes Anliegen. Bereits im März 2020 wurde mit dem Härtefallfondsgesetz ein umfassendes Sicherheitsnetz geschaffen. Sehr rasch – nämlich bereits Anfang April 2020 – wurden auch Privatzimmervermieter als Anspruchsberechtigte in die Förderungsrichtlinie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufgenommen.

Im Frühjahr 2021 wurde das Härtefallfondsgesetz auf sonstige touristische Vermieter ausgeweitet. Sie profitieren nun vom Ausfallsbonus, der einen Ersatz des Umsatzausfalls seit November in Höhe von 15 Prozent (sogar 30 Prozent für März und April 2021) sowie einen Zusatzbonus von 10 Prozent für neue Anspruchsberechtigte vorsieht.

Allein für den Härtefallfonds der Privatzimmervermieter sind mehr als 30.000 Anträge eingelangt, davon sind rund 28.000 bereits entschieden. Von den 21.600 positiv entschiedenen sind 15.000 bereits ausbezahlt (Stand 11.7.2021).

Die Abwicklung des Umsatzersatzes für November ist komplett abgeschlossen, mehr als 3.500 Anträge wurden abgearbeitet. Der Umsatzersatz Dezember mit über 4.000 Anträgen ist bis auf 3 Fälle abgeschlossen.

Die Auszahlungstermine sind auf der AMA-Homepage veröffentlicht – es wurden und werden alle dort genannten Termine eingehalten (jeweils 2 Auszahlungstermine pro Monat).

Das BMLRT weist Vorwürfe, dass die Mehrzahl der Privatzimmervermieter seit über 16 Monaten auf die Hilfen warten müssen, vehement zurück. Beim Härtefallfonds sind nur noch wenige Fälle offen, der Umsatzersatz ist abgeschlossen. Der Ausfallsbonus kann erst seit Ende April beantragt werden, inzwischen sind rund 35.000 Anträge eingelangt, die derzeit mit Hochdruck abgearbeitet werden. Am 12.7. sind bereits zahlreiche Auszahlungen erfolgt, die nächsten Auszahlungstermine sind der 29.7. und der 11.8.

Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung eines Antrages sehr rasch, nämlich dann, wenn alle Unterlagen übermittelt werden und diese eine eindeutige Entscheidung zulassen. In diesen Fällen werden auch keine weiteren Unterlagen verlangt.

All diese Hilfsinstrumente werden höchst professionell von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AMA abgewickelt. Es gibt zum Teil auch Anträge, die unvollständig oder unschlüssig sind. Dann, und nur dann, muss sich die AMA zum Teil mit der Nachforderung von Nachweisen und anderen Unterlagen behelfen. Dazu ist die AMA laut Förderungsrichtlinie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, um einen sorgsamen und rechtskonformen Umgang mit Steuergeld sicherzustellen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
0171100606918
daniel.kosak@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

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