Bundesamt für Wasserwirtschaft: Rechnungshof empfiehlt Prüfung des Personalbedarfs und Reduzierung atypischer Beschäftigungen

Bundesministerin Köstinger stellt im Rechnungshofausschuss Umsetzung aller Empfehlungen in Aussicht

Wien (PK) Zu den Themen, mit denen sich der Rechnungshofausschuss heute befasste, gehörten auch die Ergebnisse der Gebarungsprüfung beim Bundesamt für Wasserwirtschaft . Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Prüfung des Rechnungshofs erfolgte Ende 2016, als das Bundesamt noch eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war. Aktuell ist es aufgrund der Reorganisation der Ministerien dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus angegliedert.

Prüfungsziel war vor allem die Beurteilung der Aufbau- und Ablauforganisation, der Aufgabenerfüllung und der Leistungserbringung, der wirtschaftlichen Lage und der Personalsituation des Bundesamts. Der überprüfte Zeitraum umfasste dabei im Wesentlichen die Jahre 2011 bis 2016. Der Rechnungshof leitete daraus eine Reihe von Empfehlungen an das Bundesamt und das Ressort ab, welche organisatorische Verbesserungen zum Ziel haben. Vor allem der Stellenplan sowie die Erfüllung der Berichtspflichten und der Steuerungsaufgaben durch Bundesamt und Ministerium wurden vom Rechnungshof als unzureichend erachtet.

Rechnungshof empfiehlt Aufgabenkritik als Grundlage organisatorischer Änderungen

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft entstand 1995 aus dem Zusammenschluss des Instituts für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde (IFG) in Scharfling (Oberösterreich), des Instituts für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt (IKT) in Petzenkirchen (Niederösterreich), des Instituts für Wasserbau und hydrometrische Prüfung (IWB) in Wien und der Ökostation Waldviertel in Gebharts (Niederösterreich). Der Rechnungshof merkt an, dass trotz unterdessen erfolgter struktureller Änderungen die Geschäftsordnung des Bundesamts seit der Gründung nicht angepasst wurde, zudem sehe der gesetzliche Rahmen für das Institut keine Schwerpunktsetzung vor. Der Rechnungshof sah bei seiner Prüfung zudem Mängel der Aufgabenplanung seitens des Ministeriums und bei der jährlichen Berichterstattung des Bundesamts und ortete Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche der Dienst- und Fachaufsicht im Ministerium sowie bei der Zuordnung der Kernleistungen der einzelnen Institute.

Kritisiert wurde insbesondere der 2015 vom Ministerium durchgeführte Reorganisationsprozess, der mit einer Verlegung der Direktion von Wien nach Scharfling und der Zusammenlegung der Leitung des Bundesamts mit der dortigen Institutsleitung verbunden war. Dieser Prozess wies laut Rechnungshof einige Schwächen auf. So habe es etwa finanziell unrealistische Annahmen gegeben, Grundlagen für eine richtige Einschätzung der Optimierungspotenziale hätten gefehlt, was die geplanten Einsparungen von Personal- und Standortkosten wenig plausibel gemacht habe. Auch die Ausschreibung der Direktion sei nicht zufriedenstellend verlaufen.

Als Ergebnis der Überprüfung habe der Rechnungshof dem Bundesamt für Wasserwirtschaft bzw. dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus empfohlen, eine Aufgabenkritik durchzuführen, sagte Rechnungshofpräsidentin Kraker im Ausschuss. Diese soll jene Leistungen des Bundesamts und seiner Institute festzustellen, die zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben unabdingbar sind. Der Aufbau des Bundesamts wäre nach Ansicht des Rechnungshofs entsprechend den Ergebnissen der Aufgabenkritik zu straffen. In weiterer Folge galt es, ehestmöglich eine Analyse des Personalbedarfs des Bundesamts und seiner Institute vorzunehmen. Hier hätte vor allem eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von atypisch Beschäftigten dazu geführt, dass der Personalplan wenig aussagekräftig war, zudem stellte sich aufgrund eines raschen Wechsels der Beschäftigten die Frage des Wissensaufbaus und der Kontinuität.

Opposition: RH-Bericht verweist auf Probleme bei Auslagerung von Bundeseinrichtungen

Von Seiten der Opposition wurde auf eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs gedrängt und Konsequenzen insbesondere in der Personalfrage gefordert. Zudem sah insbesondere die SPÖ ein Beispiel einer Auslagerung einer Bundeseinrichtung, bei der vieles falsch gelaufen sei, und stelle in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Ministeriums, das Umweltbundesamt von Wien nach Klosterneuburg zu verlegen, in Frage.

Ausschussobfrau Irmgard Griss (NEOS) griff unter den Kritikpunkten des Rechnungshofs besonders die Probleme bei der Ausschreibung der neuen Direktion des Bundesamtes im Zuge der Verlagerung nach Oberösterreich heraus, wo offenbar nicht der geeignetste Kandidat mit der Leitung beauftragt worden sei. Als einen besonders kritischen Punkt sieht Griss die vom Rechnungshof aufgezeigte Tendenz zu atypischen Beschäftigungen beim Bundesamt. Personalkosten würden so zunehmend in den Bereich der Sachleistungen verschoben, sagte Griss. Gleichzeitig sei der Anteil der AkademikerInnen zur Erfüllung der Aufgaben zu niedrig, wie der Rechnungshof aufgezeigt habe. Sie wolle daher wissen, welche Konsequenzen das Ministerium hier zu ziehen gedenke.

JETZT-Abgeordneter Wolfgang Zinggl erkundigte sich im Detail nach den bereits umgesetzten Empfehlungen und wollte wissen, ob auch an eine Umsetzung der restlichen vom Rechnungshof aufgezeigten Punkte gedacht sei. Auch er sah die Frage der Personalkosten und die Ausschreibung der Direktion als offene Themen. Vor allem die Frage der atypischen Beschäftigungsverhältnisse sei zu lösen. Der Bericht zeige auch ungerechtfertigte Zahlungen, sagte Zinggl und wollte wissen, ob an Rückforderungen gedacht sei.

Seitens der SPÖ wurden ebenfalls die Finanzen des Bundesamtes angesprochen. Der Rechnungshof habe aufgezeigt, dass einige der Institute Kurse und Leistungen nicht kostendeckend anbieten, stellte Andreas Kollross (SPÖ) fest. Er fragte, was die Gründe dafür seien und ob hier an Änderungen gedacht sei. Der Abgeordnete nahm den Bericht auch zum Anlass, die Verlagerung von Bundesinstitutionen grundsätzlich zu hinterfragen. Kollross sprach dabei insbesondere die geplante Übersiedelung des Umweltbundesamtes nach Klosterneuburg an und sagte, es sei zu befürchten, dass sich in einigen Jahren dieselben Probleme zeigen werden, die bei der Verlagerung der Direktion des Bundesamts für Wasserwirtschaft aufgetreten sind.

Dieser Einschätzung schlossen sich die SPÖ-Abgeordneten Philip Kucher und Rudolf Plessl an. Der derzeitige Verlauf der Planungen lasse daran zweifeln, dass man die Konsequenzen aus den beim Bundesamt für Wasserwirtschaft gemachten Fehlern ziehe. Offen bleibe, ob den Planungen realistische Einschätzungen und eine entsprechende Prüfung von Alternativen zugrunde liegen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu garantieren, meinte Kucher. Plessl sprach die Frage der Bestandsgarantie für das Bundesumweltamt an. Das Land Niederösterreich habe zwar finanzielle Zusagen gemacht, doch stehe im Raum, dass die Kostenzuschüsse später wieder zurückgezahlt werden müssten.

Koalitionsparteien loben konsequente Umsetzung der RH-Empfehlungen

Aus Sicht von ÖVP-Abgeordnetem Josef Lettenbichler bestätigt der Bericht des Rechnungshofs, dass das Bundesamt für Wasserwirtschaft wichtige Aufgaben erfüllt. Er gab zu bedenken, dass der Berichtszeitraum nur den Anfang des Reorganisationsprozesses abbilde, dieser sei unterdessen auf einem guten Weg und ein bedeutender Teil der Empfehlungen bereits abgearbeitet. Auch Peter Gerstner (FPÖ) lobte die Arbeit des Bundesamtes und interessierte sich für die Umsetzung der RH-Empfehlungen.

Zur Frage der Übersiedelung des Bundesumweltamtes sagte Lettenbichler, er sei überzeugt, dass in diesem Fall anders vorgegangen werde und die Probleme, die der Rechnungshof beim Bundesamt für Wasserwirtschaft geortet habe, dort nicht auftreten wreden. Die Übersiedlung sei grundsätzlich positiv zu bewerten und die Kritik der SPÖ daran rein parteipolitisch motiviert und nicht sachlich begründet, sagte der Abgeordnete.

Bundesministerin Köstinger: Organisatorische Verbesserungen werden konsequent umgesetzt

In ihre Beantwortung der Fragen der Abgeordneten betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger, ihr Ressort arbeite daran, alle Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen. Mehr als die Hälfte davon sei bereits abgearbeitet. Geplant sei, auch die restlichen Punkte zu erfüllen, sagte die Ressortchefin. Im vergangenen Jahr habe es insbesondere intensive Bemühungen gegeben, die angesprochenen Personalfragen zu lösen. Dabei sei man bemüht, die AkademikerInnenquote zu erhöhen, wobei die unterschiedlichen Aufgaben der Institute zu berücksichtigen seien, da nicht in allen Bereichen eine akademische Ausbildung eine Voraussetzung sei. Derzeit sei eine Bedarfsanalyse in Ausarbeitung, teilte die Ministerin den Abgeordneten mit. Die Ergebnisse seien demnächst zu erwarten. Zur Frage der atypischen Beschäftigungen sagte Köstinger, ihr Ressort sei darum bemüht, diese zu reduzieren. Befristete bzw. kurzzeitige Beschäftigungen solle es nur bei der Umsetzung von zeitlich begrenzten wissenschaftlichen Projekten geben, wo sie auch sinnvoll seien.

Kurse, die nicht kostendeckend seien, gebe es vor allem im Bereich der Lehrlingsausbildung, erläuterte Köstinger, hier würden die Institute eine Serviceleistung anbieten, die auch erwünscht sei. Grundsätzlich seien ihr jedoch kostendeckende Tarife ein Anliegen. An einer Verbesserung der Steuerungsprozesse des Bundesamtes werde bereits gearbeitet, man habe eine Reihe von Abstimmungsgesprächen geführt, im Frühjahr werde ein Bericht präsentiert. Was die Berichtspflichten betreffe, so gebe es auch in diesem Bereich Bemühungen, diese besser wahrzunehmen, betonte Köstinger. Kostenrückforderungen seitens des Bundesamts werde es nicht geben, in dem angesprochenen Fall handle es sich um eine Summe, bei der ein Rechtsverfahren weit höhere Kosten verursachen würde als der Streitbetrag.

Was die Verlagerung des Bundesumweltamtes betreffe, so handle es sich aus ihrer Sicht um eine andere Ausgangssituation, da es letztlich darum gehe, den Standort Klosterneuburg auszubauen und dringend notwendige neue Labor-Infrastruktur zu schaffen. Diese Lösung sei die kostengünstigste und sinnvollste, ist Köstinger überzeugt. Der finanzielle Beitrag des Landes Niederösterreich sei ein wichtiger Faktor für die Entscheidung, wobei ihres Wissens hier keine Rückzahlungen vorgesehen seien. Sie werde daher an den Planungen, die unter ihrem Amtsvorgänger Andrä Rupprechter begonnen haben, weiter festhalten, bekräftigte die Umweltministerin. Relevante Erkenntnisse des Rechnungshofs, was Verlagerungen von Bundeseinrichtungen betrifft, werde man dabei selbstverständlich berücksichtigen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox

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