Bundesrat bestätigt Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen im Tourismus

Länderkammer trägt auch weitere Finanznovellen mit

Wien (PK) Das derzeit vom Nationalrat verhandelte Doppelbudget 2018/19 fällt zwar nicht in die Zuständigkeit des Bundesrats, sehr wohl befasste sich die Länderkammer heute aber mit diversen Finanzmaterien, die bei der letzten Nationalratssitzung novelliert wurden. Bis auf das einstimmig angenommene Doppelbesteuerabkommen mit Japan verließen die Gesetzesänderungen nur mehrheitlich den Bundesrat. Neben dem Zahlungsdienstgesetz zur Regelung des Internet-Bankings und versicherungsrechtlichen EU-Anpassungen ging es dabei vor allem um die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen im Tourismus von 13% auf 10%.

Den Bericht des Nachhaltigkeitsministeriums zu den EU-Vorhaben in den Bereichen Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Tourismus nahm der Bundesrat ebenfalls mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis.

Tourismuswirtschaft wird entlastet

Klar für die Rücknahme der mit der Steuerreform 2016 erfolgten Anhebung der Umsatzsteuer für Übernachtungen im Gastgewerbe und damit für die Reduzierung des Steuersatzes von 13% auf wieder 10% sprachen sich heute im Bundesrat ÖVP, FPÖ und Grüne aus und stimmten der diesbezüglichen Novelle zum Umsatzsteuergesetz zu. Damit passierte das Gesetz ohne die Stimmen der SPÖ mehrheitlich die Länderkammer.

120 Mio. € soll die ab November 2018 geltende Steuerentlastung dem Tourismusgewerbe jährlich bringen. Dadurch werde der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, die Betriebe würden konkurrenzfähiger, so der Tenor. Die Opposition hielt dagegen, kleinere Betriebe würden von der Steuersenkung nicht ausreichend profitieren, außerdem fehle ein Konzept zur Gegenfinanzierung des Mittelentfalls für den Staat.

Mehr Sicherheit bei Online-Banking, Mehr Schutz für Versicherte

Sicherer und kundenfreundlicher soll der Online-Zahlungsverkehr durch das novellierte Zahlungsdienstegesetz werden, indem beispielsweise die Kundenauthentifizierung noch deutlicher wird und bei nicht autorisierten Zahlungen klare Haftungsregelungen bestehen. So haften ZahlerInnen bei missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstruments nur, wenn sie in der Lage waren, den Verlust, den Diebstahl oder die sonstige missbräuchliche Verwendung zu bemerken. Ihre Haftungsgrenze wird dabei von vormals 150 € auf 50 € begrenzt. Im Fall von Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der ZahlerInnen -diesfalls gilt die Haftungsgrenze nicht – hat nunmehr der Zahlungsdienstleister den Nachweis darüber zu erbringen. Die Übermittlung von Kundendaten über Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister erfolgt ohne deren Zugriffsmöglichkeit auf Kundengelder, außerdem sind diese Dienstleister künftig verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und eine Konzession bzw. Registrierung vorzuweisen.

Änderungen im Versicherungsvertriebsrechtgesetz auf Grundlage einer EU-Richtlinie bezwecken besseren Schutz für VersicherungsnehmerInnen sowie die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebskanäle. Die Anforderungen an VersicherungsvermittlerInnen werden konkretisiert, um ein hohes Maß an Kompetenz und Professionalität sicherzustellen. Durch die Einführung eines unternehmensinternen Produktfreigabeverfahrens wiederum soll das Versicherungsprodukt an die Wünsche und Bedürfnisse des Zielmarkts angepasst werden.

Ein weiteres Bundesgesetz sieht die Einführung von kostenlosen Basisinformationsblättern vor, die verpackte Anlageprodukte für KleinanlegerInnen und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail an Insurance-based Investment Products – PRIIP) besser verständlich machen sollen. Wird gegen die Bestimmungen verstoßen, kann die Finanzmarktaufsicht Geldstrafen von bis zu 700.000 € aussprechen. Durch dieses Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die Regelungen sollen für jene Verträge gelten, die nach dem 30. September 2018 geschlossen werden.

Diese drei Gesetze passierten die Länderkammer mit Stimmenmehrheit.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan soll Gewinnverlagerung bekämpfen

Das in beiden Parlamentskammern einstimmig angenommene Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan zielt vor allem auf die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzung und dabei doppelansässige Gesellschaften ab. Das Umgehen von Betriebsstätten soll vermieden und die Streitbeilegung verbessert werden. Der Länderkammer kam dabei sogar ein Zustimmungsrecht zu.

EU-Arbeitsprogramm 2018 für Nachhaltigkeit und Tourismus

EU-Agenden für 2018 in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft, Energie und Tourismus ( III-106 d.B., III-644-BR/2018 d.B.) umfassen intensive Verhandlungen, etwa zur Umsetzung der EU-Klimaziele und zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Der Erarbeitung einer integrierten Klima- und Energiestrategie sowie der Beibehaltung der aktuellen EU-Agrarförderungen schenkt das Ressort von Bundesministerin Elisabeth Köstinger folglich sein Hauptaugenmerk. Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, SPÖ und Grüne übten harsche Kritik. (Fortsetzung Bundesrat) red

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