Die Länder Salzburg – Tirol – Vorarlberg verlegen Sperrstunde auf 22 Uhr vor

In Abstimmung mit der Bundesregierung Verschärfung der Maßnahmen

Wien (OTS) Die im Zusammenhang mit den steigenden COVID-Infektionszahlen besorgniserregende Entwicklung veranlasst die westlichen Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg in Abstimmung mit der Bundesregierung zu einer befristeten Vorverlegung der Sperrstunde in der Gastronomie auf 22.00 Uhr. Die Maßnahme soll vorerst auf drei Wochen befristet sein und wird mit kommendem Freitag in Kraft gesetzt. Den Bundesländern wird die Möglichkeit über eine Verordnung des Gesundheitsministeriums gegeben.

Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Die aktuelle Entwicklung macht eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr zwingend notwendig, da eine der größten Verbreitungsgefahren auf ausufernde Feiern in Nachtlokalen zurückzuführen ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einerseits nach der Sperrstunde „private Feiern“ (außerhalb von Privatwohnungen) in Lokalitäten zu unterbinden und andererseits auf den Schutz der gesamten Gastronomiebranche. Kurzsichtige Leichtsinnigkeit bringt damit nicht nur eine ganze Branche unter Druck, sondern bedroht unser ganzes Land mit Reisewarnungen und einem zweiten Lock-down“.

Der Tiroler Landeshauptmann, Günther Platter, schlägt in dieselbe Kerbe: „Ich bin froh, dass die Westachse im Gleichklang vorgeht und diese Regelung gemeinsam treffen wird. Mir ist vollkommen bewusst, dass diese erneute Einschränkung für die ohnehin gebeutelte Gastronomie ein schwerer Schlag ist. Wir müssen diese Maßnahme aber ergreifen, um die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und wieder abzusenken. Es darf nicht sein, dass die Unachtsamkeit einzelner die Gesundheit von vielen gefährdet.“

Auch der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner sieht eine zwingende Notwendigkeit der Maßnahme: „Durch die wieder deutlich ansteigenden Fallzahlen sehen wir uns auch in Vorarlberg gezwungen, die Sperrstunde auf 22 Uhr vorzuverlegen. Bei der Auswertung der verschiedenen Cluster hat sich deutlich gezeigt, dass gerade zu später Stunde die Eigenverantwortung stark abnimmt. Mit der Einschränkung der Sperrstunde sehen wir uns gezwungen, dieser Entwicklung entgegenwirken.“

Abstimmung mit Bundesregierung

Bereits gestern wurde dieser gemeinsame Schritt mit der Bundesregierung eng abgestimmt, die schon im Vorfeld den Ländern die Möglichkeit für schärfere Maßnahmen eingeräumt hat.

„Die stark zunehmenden Infektionszahlen sind nicht nur für unser Gesundheitssystem eine große Herausforderung, sondern es stehen auch zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Speziell für den Tourismus und den Handel wird die Lage immer dramatischer, hier geht es nun um die Rettung von zehntausenden Arbeitsplätzen. Daher war es richtig und notwendig, gemeinsam die Entscheidung zu treffen, die Sperrstunde auf 22.00 vorzuverlegen, da besonders viele Infektionen bei ausgelassenen Feiern und Festen auftreten. Ich hoffe, dass auch andere Bundesländer, insbesondere jene mit hohen Infektionszahlen, diesem Beispiel folgen“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz.

„Wir brauchen bei der Begrenzung der Pandemie bundesweite Maßnahmen und regionale Zusatzmaßnahmen. Es ist gut, dass drei Bundesländer jetzt bei der Vorverlegung der Sperrstunde vorangehen. Wir werden als Gesundheitsministerium die entsprechenden Rechtsschritte umsetzen!“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Rückfragen & Kontakt:

Johannes Frischmann
Pressesprecher des Bundeskanzlers
+43 1 53 115 –
johannes.frischmann@bka.gv.at

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