Digitalsteuer schützt vor allem überholte Geschäftsmodelle

Der Entwurf bringt überzogene Haftung, eine Querfinanzierung für österreichische Verleger und die Gefahr eines Handelskonflikts

Währinger Straße 3/18, 1090 Wien (OTS) „Mit dem Gesetzesentwurf zur Digitalsteuer werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten darauf geliefert, wie die Internetwirtschaft gerecht besteuert werden kann. Der österreichische Alleingang ist eine Querfinanzierung überholter Geschäftsmodelle und bringt überzogene Haftung für Vermittlerplattformen. Er führt zu massenhafter Speicherung privater Daten der Nutzerinnen und Nutzer und provoziert im schlechtesten Fall einen Handelskonflikt mit den USA“, kritisiert ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert zum Ende der Begutachtungsfrist.

Überzogene Haftung für Vermittlerplattformen

Die ISPA bemängelt, dass das Gesetz eine völlig überzogene Haftung für Vermittlerplattformen der ‚sharing economy‘ vorsieht. Dies wird besonders kleine und mittelgroße heimische Betriebe hemmen, da das Haftungsrisiko und der Administrationsaufwand enorm sind. So sollen diese Unternehmen als Vermittler von Leistungen haften, falls der Erbringer einer Leistung bspw. die Umsatzsteuer nicht korrekt abführt. „Es erschließt sich nicht, weshalb Vermittlerplattformen für die Abgaben von durch sie vermittelten Leistungen haften sollen, während herkömmliche Vermittler wie ein lokales Tourismusbüro keine solche Regelung trifft. Anstatt eine sinnvolle und gerechte Regulierung für einen aufstrebenden Industriezweig zu schaffen, wird in Österreich seine Entwicklung beinahe verunmöglicht“, erläutert Schubert.

Intransparente Querfinanzierung überholter Geschäftsmodelle

Von den Erträgen der Digitalsteuer sollen jährlich 15 Millionen Euro abgestellt werden, um den ‚digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen‘ zu fördern. Doch das Gesetz gibt keinerlei Anhaltspunkte, was als förderbar gilt und wie die Mittel aufgeteilt werden. „Das ist intransparent und legt nahe, dass lediglich veraltete Geschäftsmodelle österreichischer Verleger, die auf den Entwurfsprozess ja auch aktiv eingewirkt haben, künstlich am Leben gehalten werden. Das ergibt ein durchaus fragwürdiges Gesamtbild“, bemerkt Schubert.

Anders als dargestellt, werden die Steuereinnahmen auch nicht von den im Entwurf befremdlicherweise als ‚Internetgiganten‘ bezeichneten internationalen Konzernen, sondern letztlich durch österreichische Unternehmen bzw. Kundinnen und Kunden zu tragen sein. Gerade die marktbeherrschenden internationalen Unternehmen werden die Steuerabgabe zwar erbringen, diese aber wie in der Geschäftswelt üblich an die Auftraggeber der Werbung weiterverrechnen, die diese dann in ihre Dienstleistungen und Produkte einpreisen müssen.

Eingriff in das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre

„Wir sehen im Entwurf wie bereits mehrfach kritisiert einen massiven Eingriff in das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre, da neben der Speicherung der Daten durch die angezeigte Werbung Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand, die religiöse bzw. politische Zugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung der Nutzerinnen und Nutzer möglich wären. Sollten diese Daten in die falschen Hände geraten, ist das Schadenspotenzial exorbitant“, warnt Schubert.

Drohender Handelskonflikt mit den USA

Abschließend mahnt der ISPA Generalsekretär: „Durch diesen unkoordinierten, nationalen Alleingang isoliert sich Österreich. Ohne geschlossenen Rückhalt der EU-Staatengemeinschaft in einen Handelskonflikt mit den USA zu treten, birgt große Risiken für ein Exportland wie Österreich.“

ISPA Stellungnahme zum Entwurf für das Digitalsteuergesetz

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