FairPlane: Flugreisen nach einem harten Brexit und unangenehme Begleiterscheinungen!

Viele offene Fragen und Ungewissheit herrschen rund um einen bevorstehenden harten Brexit. Was Passagiere erwarten könnte, fasst das Fluggastrechteportal FairPlane kurz zusammen.

Natürlich gibt es für das Szenario eines harten Brexits auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen. Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in oder über das Vereinigte Königreich würde ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise.

Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer

Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung  mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit einzubeziehen.

Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer

Wiesbaden/ Wien (OTS) Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: Natürlich gibt es für das Szenario eines harten Brexits auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen. Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in oder über das Vereinigte Königreich würde ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise.

Harter Brexit und die Auswirkungen auf Flugreisen

  • Ausfälle und Verzögerungen bei Flügen in-nach und über UK
    Es kann bei Flugreisen aus und in das Vereinigte Königreich zu erheblichen Ausfällen und Verzögerungen kommen, aber auch inner gemeinschaftliche Flüge könnten ausfallen. Diese Störungen würden durch fehlende Verkehrsrechte, Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen verursacht werden. Bei der Buchung von transkontinentalen Flügen sollte man auf Strecken ausweichen, die einen Zwischenstopp in Frankreich oder Deutschland machen, aber nicht im Vereinigten Königreich.
  • Welche Fluglinie  für alle anderen Flüge ? 
    Verbraucher sollten Fluglinien bevorzugen, die eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Dies gilt für alle Flüge, ein Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi, durchgeführt von British Airways, würde nach einem harten Brexit storniert werden.
  • Medizinische Versorgung
    EU-Reisende sollten auch beachten, dass sie nach einem harten Brexit die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich nicht kostenlos in Anspruch nehmen können, was natürlich auch umgekehrt gilt. Man sollte vor Reiseantritt die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern prüfen, oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.
  • Einfuhrbestimmungen beachten
    Natürlich ändern sich mit einem harten Brexit auch die Zoll und Einfuhrbestimmungen für Reisende nach England und zurück in ein Land der Europäischen Union.
  • Roaming
    Reisende in das Vereinigte Königreich können nicht mehr vom EU-Roaming profitieren und sollten die anfallenden Kosten der lokalen Mobilfunkanbieter beachten, oder sich vorab bei ihrem Telekommunikationsdienstleister schlau machen.
  • Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nur noch eingeschränkt gültig
    Die EU-VO 261/2004 gilt bei einem harten Brexit ab dem Austrittsdatum nicht mehr für Fluggäste, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates antreten, es sei denn das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union, wofür die Betriebsgenehmigung und die mehrheitlichen Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend sind. Einige Fluglinien haben hier bereits gehandelt und so ihren zukünftigen Flugbetrieb abgesichert. Die Fluggastrechteverordnung gilt aber ab dem Austrittsdatum nicht für Flüge mit Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU-fliegen.
  • FairPlane Tipp: AGB  der Airlines vor der Buchung genau durchlesen
    Einige Airlines werden für den Sommerflugplan eine „Brexit-Klausel“ für den Fall der Stornierung oder Annullierung des Fluges seitens der Airline in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen einbauen. Bei kurzfristigen Stornierungen kann der Passagier bei einer Fluglinie aus einem Drittstaat keine zusätzliche Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 geltend machen.

Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung  mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit einzubeziehen.“, meint Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer.

Rückfragen & Kontakt:

Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 – 58
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Quelle

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