Forderung: Anpassung der Auflagen zur Wiedereröffnung von Yogastudios

50% der Studios vor Existenz-Aus; Bundesregierung zum sofortigen Handeln aufgefordert

Wien (OTS) Wir wenden uns an Sie, sehr geehrte Bundesregierende, da unser Berufsstand durch nicht greifende Maßnahmen (Härtefall-/Hilfsfonds) sowie nicht durchführbare Auflagebedingungen zur Wiedereröffnung sportlicher Betriebe im höchsten Ausmaß gefährdet ist. Wir fordern Sie auf, akut nachzubessern, da andernfalls rund 50 Prozent der Yogabetriebe gezwungen sind zu schließen. Über 4.000 Yogalehrende und mehr als 300 Yogastudios sind ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Trotzdem greifen weder bisherige Maßnahmen, wie Härtefall- oder Hilfsfonds, noch wird es uns durch die geplanten Auflagen für Wiedereröffnungen sportlicher Betriebe möglich sein, uns aus eigener Kraft vor dem Ruin zu retten. Privatkonkurse sowie über 2.000 zusätzliche Arbeitslose können kein Ziel der Bundesregierung sein.

Theorie vs. Realität

Die derzeit geltende Beschränkung für Handelsgeschäfte (1 Pers. je 20m2; 2 Meter Abstand) ist für unsere und ähnliche Branchen keine existenzsichernde und realisierbare Lösung: Viele Räume haben eine Fläche von 50m2. Somit ist nach derzeitiger Auflage maximal Einzeltraining (1 Lehrer*in & 1 Schüler*in) erlaubt. Online-Unterricht federt die finanziellen Verluste nicht ab, da mit anderer Qualität und einer damit einhergehenden reduzierten Preispolitik gearbeitet werden muss. Es können weder laufende Kosten erwirtschaftet, noch eine Existenzgrundlage gesichert werden.

Die Teilnahme am Yoga unterscheidet sich von anderen Sportarten, ergo erfordern unterschiedliche Sportarten individuelle Regelungen, denn „niemand soll zurückgelassen werden“. Hinsichtlich der Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus ist bzgl. Yoga besonders hervorzuheben:

  • Atmung durch die Nase
  • Teilnehmer*innen bleiben auf ihrer Matte (anders als in der Fitnessbranche)
  • Verbale Anweisungen, kein Körperkontakt

Forderung: Anpassung der Auflagen zur Wiedereröffnung Öffnung der Yogastudios unter folgenden Parametern:

  • Eintritt mit MN-Schutz unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes
  • Bodenmarkierungen für Platzierung der Yogamatten um Sicherheitsabstand zu garantieren
  • 1 bis 1,5 Meter Sicherheitsabstand
  • Teilnehmer*innen tragen am Weg zu ihrem Platz den MN-Schutz, der anschließend abgenommen werden kann
  • Ausschließlich verbale Instruktionen
  • Hygienemaßnahmen wie Desinfizieren der Hände etc.
  • Keine Nutzung von Garderoben, Duschen, Aufenthaltsräumen
  • Risikogruppen sollen Online-Yoga nutzen

Da Härtefall-und Hilfsfonds (Maßnahmen voraussichtlich im Mai ausgearbeitet) nicht greifen und sich mit einer monatlichen Unterstützung von € 500,— Euro keine Fixkosten decken lassen, die JETZT zu bezahlen sind, werden wir sehr wohl zurückgelassen – entgegen dem Versprechen der Politik.

Folgen Ist eine Anpassung der Auflagen zur Wiedereröffnung nicht möglich, fordern wir eine gesetzliche Regelung zur Mietzinsreduktion (unabhängig etwaiger Onlinetätigkeiten) zwangsgeschlossener Betriebe um 100% sowie eine realitätsnahe Unterstützung für Yogabetriebe. Anderenfalls werden 40 bis 50% aller Yogabetreibenden schließen müssen.

Rückfragen & Kontakt:

Astrid Wiesmayr, Tel. 0699 816 33 818
YogaUnion, Interessenvertretung österr. Yogalehrende
www.yogaunion.at; yogaunion@gmx.at

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Quelle

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