Forschungsausschuss bringt Forschungsfinanzierungsgesetz auf den Weg

Gewessler: Planungssicherheit durch Gesetz ist ein großer Wurf

Wien (PK) Im Forschungsausschuss wurde eine umfassende Forschungsfinanzierungsnovelle plenumsreif gemacht. Hauptpunkt des Gesetzespakets ist das Forschungsförderungsgesetz (FoFinaG), das einen neuen rechtlichen Rahmen für die Organisation und Struktur der Forschungsfinanzierung in Österreich bilden soll. Weiters wurden aufgrund von EU-Verordnungen notwendige Änderungen zum Tierversuchsgesetz sowie die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Stundungen im Zuge der Vergabe von 5G-Flächenfrequenzen einstimmig angenommen. Anträge der Opposition wie die SPÖ-Forderung zur Finanzierung von COVID-19-Begleitforschung, als auch Vorschläge der NEOS zur Dotierung der Nationalstiftung ab 2021, Schaffung von Anreizen zu Forschungsförderungen durch Private, zur Forschung zur Cybersicherheit und dem Einsatz von sicheren Videokonferenzen in Ministerien wurden vertagt.

Forschungsfinanzierung soll auf neue Beine gestellt werden

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler hat eine umfassende Forschungsfinanzierungsnovelle vorgelegt (239 d.B.).

Laut dem BMK sollen in die Forschungsfinanzierung auf Basis des FoFinaG das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einbezogen werden. Ihnen wird eine umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung zugewiesen, die sie mittels Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen wahrzunehmen haben. Kernelement ist dabei der Abschluss eines dreijährigen FTI-Pakts mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Mit dem neuen Gesetz soll für diese zentralen Einrichtungen auch mehr Flexibilität im operativen Tagesgeschäft entstehen, heißt es dazu.

Der Gesetzesentwurf führt fünf zentrale Forschungseinrichtungen im Sinne des zu erlassenden Bundesgesetzes an: Die AIT Austrian Institute of Technology GmbH, das Institute of Science and Technology – Austria (IST-Austria), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs GmbH sowie die Ludwig Boltzmann Gesellschaft.

Als zentrale Forschungsförderungseinrichtungen werden fünf weitere Einrichtungen genannt: Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), die OeAD-GmbH und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG).

Die Regierungsfraktionen brachten in der Sitzung einen Abänderungsantrag ein, der die steuerrechtliche Behandlung klarstellen soll, da diese laut Eva Blimlinger (Grüne) für Forschungsinstitute und Universitäten im Bereich der Umsatzsteuer oft höchst komplex und unklar ist. Die Gesetzesvorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mit Stimmen der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen. Außerdem angenommen wurde eine Ausschussfeststellung der Regierungsparteien. Laut dieser Feststellung soll eine einfachere Verwaltung von Bundesmitteln zur Förderung der FTI und höherer Effizienz in den Umsetzungsstrukturen durch die Schaffung kritischer Programmgrößen im Verhältnis zum Förderzweck und übersichtlicher Förderportfolios bei Erhöhung der operativen Autonomie der zentralen Forschungsförderungseinrichtungen erfolgen. 

In der Debatte standen alle Fraktionen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, wenn auch die Opposition sich noch umfassendere Regelungen zugunsten der Einrichtungen gewünscht hätte.

Die Opposition vermisste in der Gesetzesvorlage etwa einen Wachstumspfad für die dreijährigen Budgets. So sah ein gemeinsamer Abänderungsantrag der SPÖ, FPÖ und NEOS einen Wachstumspfad mit einer 5%-igen jährlichen inflationsbereinigten Steigerung der Gesamtsumme der förderrelevanten Bundesmittel und mehr Flexibilität für die Agenturen vor. Der Vorschlag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.

Die SPÖ-Forschungssprecherin Sonja Hammerschmid nannte das Gesetz einen kleinen ersten Schritt. Bei ihr stehe die Planungssicherheit in Mittelpunkt, weshalb es gut sei, dass der FTI-Pakt auf drei Jahre geregelt wird, wenn auch fünf Jahre besser gewesen wären.

Die Forschungssprecherin der ÖVP Maria Theresia Niss hob den FTI-Pakt als Hauptpunkt des Gesetzes hervor. Da bereits zur Hälfte des Budgetzeitraum bereits neu verhandelt werde, ergebe sich automatisch ein längerer Planungszeitraum, erklärte sie Richtung Hammerschmid. Niss betonte weiters, dass die Autonomie, die  bereits im Regierungsprogramm festgehalten sei, sich auf die Umsetzung beziehe, wogegen die Strategie bei den Ministerien liege.

Die NEOS bedauerten ebenfalls, dass der Wachstumspfad im Budget fehle, weshalb sie dem Vorhaben nicht zustimmen könnten, denn ein Gesetz ohne Pfad sei kein richtiges Forschungsfinanzierungsgesetz, erklärte NEOS-Mandatarin Martina Künsberg Sarre.

Eva Blimlinger (Grüne) sprach von einem langen Weg, den dieses Gesetz nun hinter sich habe, nur als schmerzlich bezeichnete sie, dass der Wachstumspfad nicht verankert werden konnte. Allerdings es sei nun sichergestellt, dass es eine Garantie der Finanzierung gebe, so die Wissenschaftssprecherin der Grünen.

Die Freiheitlichen standen dem Gesetzesvorhaben ebenfalls positiv gegenüber, wobei FPÖ-Forschungssprecher Gerhard Deimek in Richtung Ministerbank fragte, warum der Finanzierungspfad nicht möglich sei.

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Heinz Faßmann erläuterte die Modelle eines Pfades und dass diese entweder zu einer Senkung der Förderungen führen könnten oder auch zu einer exponentiellen Steigerung. Es gebe aber sehr gute Erfahrungen mit den dreijährigen Budgets an den Universitäten und auch ein gutes Modell für die Autonomie.

Ministerin Leonore Gewessler bezeichnete die Planungssicherheit als den großen Wurf des Pakets. Mit dem Kürzungsverbot hat das Zittern nun ein großes Ende, so die Ministerin. Auf die Frage von Hammerschmid, was mit dem jährlichen Umsetzungsplan gemeint sei, erklärte die Ministerin, dass es trotz dreijähriger Budgets dazwischen Reflexion und Aussprache benötige. Auf die Frage von SPÖ-Mandatarin Petra Oberrauner zu den Beiräten erläuterte sie, dass Beiräte nun einheitlich von den Geschäftsführungen eingerichtet werden können und bestehende Beiräte somit weiterhin bestehen könnten. Sie sehe die Sozialpartner als wichtige Partner, so Gewessler.

Ein Vorteil des FoFinaG sei der Bürokratieabbau, da bisher jedes Programm einzeln beauftragt und mit dem Finanzministerium abgestimmt wurde, ergänzte außerdem Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.

Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU

Die Novelle zum Tierversuchsgesetz 2012 hat den Ausschuss einstimmig passiert (289 d.B.). Die Anpassungen waren aufgrund einer EU-Verordnung notwendig geworden. Die Änderungen betreffen vor allem die Berichtspflichten an die EU-Kommission, sie erfordern in weiterer Folge auch die Anpassung nationaler Berichtspflichten. Außerdem strengt die EU-Kommission gegen zahlreiche Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie an. Es gelte aber Tierversuche zu vermeiden, zu vermindern und Bedingungen für die Unterbringung zu verbessern, erklärte Heinz Faßmann. Die Grünen forderten, die Ersatzforschung voranzutreiben und Elisabeth Götze (Grüne) lobte die Verdoppelung des Förderbudgets dafür.

Stundung für Versteigerungsergebnisse von Funkfrequenzen

Ein Vorschlag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit dem auf die mit der Corona-Krise verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Telekombetreiber reagiert werden soll, wurde im Ausschuss ebenfalls einstimmig angenommen (286 d.B.). Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger berichtete dem Ausschuss, dass der Ausbau von 5G für die Vorreiterrolle Österreichs essenziell sei. Durch die Corona-Krise habe sich der Ausbau allerdings verschoben und die Auktion wurde von Frühjahr in den August verlegt, so die Ministerin. In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglicht werden. Köstinger erklärte, dass das Gesetz per Ratenzahlungen Planungsspielraum für Anreize für Unternehmen, die den Ausbau betreiben wollen, schaffe und Investitionen in die Flächenversorgung in den nächsten Monaten erleichtere.

Die Freiheitlichen unterstützen alle Maßnahmen, die 5G rasch in die Fläche bringen, erklärte Gerhard Deimek für seine Fraktion. Weitere Zustimmung in der Debatte kam von den NEOS.

SPÖ-Anträge zu Finanzierung von COVID-19-Begleitforschung vertagt

Das SPÖ-Anliegen einer Forschungsstrategie für eine systematische interdisziplinäre Begleitforschung zu COVID-19 und dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen (634/A(E)) wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Elisabeth Götze von den Grünen schlug vor, das Thema eventuell bei den nächsten Budgetverhandlungen zu berücksichtigen. Die SPÖ forderte in der Debatte, dass bereits bestehende interdisziplinäre Studien dem Parlament zu Verfügung gestellt werden sollen, woraufhin Minister Faßmann erklärte, dass etwa Prävalenzstudien bereits publiziert würden, worauf die beteiligten WissenschafterInnen großen Wert legen würden. ÖVP-Mandatar Smolle unterstrich die Bedeutung von Nicht-Pharmakologischen Interventionen, er würde den Antrag gerne in einen größeren Rahmen stellen. Dies sollte in den Fördermitteln berücksichtigt werden, so Smolle.

NEOS-Forderungen zu Nationalstiftung und private Forschungsförderung vertagt

Ebenfalls vertagt wurden Forderungen der NEOS. In einer Entschließung wurde die finanzielle Ausstattung der

Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung auch nach 2020 gefordert (188/A(E)). Martina Künsberg Sarre (NEOS) kritisierte, dass ein Auslaufen der Mittel nicht verständlich sei. In der Debatte verwies Süleyman Zorba (Grüne) auf bereits laufende Verhandlungen und Minister Faßmann ergänzte, dass dies mit dem Finanzministerium im Zuge der Gespräche zum Fonds Zukunft Österreich geschehe.

Um F&E verstärkt mit Mitteln aus dem privaten gemeinnützigen Sektor zu fördern, forderten die NEOS eine entsprechende Reform des Stiftungsrechts (732/A(E)). Martina Künsberg Sarre (NEOS) bedauerte, dass es für private Forschungsförderung in Österreich keine große Tradition gäbe und dies eventuell an den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen liege. Die Wissenschaftssprecherin der Grünen Eva Blimlinger betonte, dass Forschungsförderung an Universitäten bereits steuerlich absetzbar sei und stellte gleichzeitig die Frage nach einer Compliance, damit Forschung für Private nicht käuflich würde. Sie kündigte an zu prüfen, wie Anreize mit einer Compliance verbunden werden könnten.

NEOS für mehr Forschung zu Cybersicherheit und sichere Videokonferenzen in Ministerien

Ebenfalls vertagt wurden zwei weitere Anträge der NEOS zum Thema Cybersicherheit. Auf bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit wies NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff in seinem Antrag (366/A(E)) hin. Besseres Personal helfe den Institutionen und Unternehmen, weshalb es sinnvoll sei, hier einen stärkeren Schwerpunkt zu setzen, warb der NEOS-Digitalisierungssprecher. Unterstützung in der Debatte erhielt er von der SPÖ, während die ÖVP hier ein globales Problem ortet, das auf europäischer Ebene besser gelöst werden könne. Hoyos-Trauttmannsdorf erwiderte, dass eine europäische Lösung eine Forderung der NEOS sei, er aber Österreich in dem Bereich europäisch leider nicht integriert sehe.

Ein weiterer NEOS-Antrag (506/A(E)) zielte auf eine IT-Konsolidierung in den Ministerien ab. Hoyos-Trauttmannsdorf kritisierte, dass in den Ministerien unterschiedliche Tools im Bereich der Videokonferenzen eingesetzt werden und bemängelte dies als teuer, ineffizient und nicht sicher. Ministerin Margarete Schramböck erklärte, dass die Generalsekretariate bereits mit der Konsolidierung beauftragt wurden und betonte die Wichtigkeit und Größe des Projekts. Petra Oberrauner von der SPÖ schlug vor, im Bereich von Videokonferenzen auch heimische Startups zu berücksichtigen. Der Antrag wurde vertagt. (Schluss Forschungsausschuss) gun


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