FPÖ – Hauser: Entschädigung gemäß Epidemiegesetz muss bis zur behördlich gestatteten Wiedereröffnung gelten! | Freiheitlicher Parlamentsklub

Wien (OTS) „Da mit 25. März 2020 die Verordnungen gemäß Epidemiegesetz von den Bezirksverwaltungsbehörden aufgehoben und durch die von den Regierungsparteien im Parlament gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Covid-19-Gesetze ausgehebelt wurden, ist derzeit die Entschädigung nur bis 25. März möglich.“ Mit diesen Worten kritisierte heute FPÖ-Tourismussprecher NAbg. Mag. Gerald Hauser die seit 21. Juli vorliegende Verordnung von Minister Anschober zur Berechnung der Höhe des Verdienstentgangs für Betriebe nach dem Epidemiegesetz.

Der FPÖ-Tourismussprecher forderte daher eine Abgeltung nach dem Epidemiegesetz bis 15. Mai für die Gastronomie und bis 29. Mai 2020 für die Beherbergungsbetriebe, die zu diesen Zeitpunkten wieder öffnen durften. Überdies, so Hauser, sei die Berechnung sehr kompliziert und gehe aber nicht ohne Steuerberater. „Dafür gibt es zwar eine Entschädigung in der Höhe von 1.000 Euro, die aber in vielen Fällen nicht ausreichen wird, da die Beratungskosten diese Kosten sicher übersteigen“, erklärte Hauser.

„Ich habe mich im Parlament immer für die Entschädigung der Betriebe gemäß des Epidemiegesetzes eingesetzt, da wir uns in Österreich auf bestehende Gesetze verlassen können müssen – Rechtssicherheit ist nämlich eine Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie“, betonte Hauser.

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