FPÖ-Teufel: ÖVP reicht „heiße Kartoffel“ an Bund weiter

FPÖ initiiert rechtliche Klärung bezüglich Verabreichung warmer Speisekartoffeln in Niederösterreichischen Buschenschanken

St. Pölten (OTS) „Während der ‚Sturmzeit‘ ist es in Niederösterreichs Buschenschanken Tradition, dass zum beliebten Sturm heiße Erdäpfel gereicht werden. Das stellt allerdings einen Verstoß gegen das geltende Buschenschankgesetz dar, da durch § 11 lediglich die Verabreichung von kalten Speisen gestattet ist – heiße Kartoffeln fallen daher nicht darunter“, erinnerte der freiheitliche Wirtschaftssprecher LAbg. Ing. Mag. Reinhard Teufel aus Niederösterreich. Da sich die ÖVP-NÖ in dieser Causa offenbar nicht die Finger verbrennen will, habe sie diese ‚heiße Kartoffel‘ nun an den Bund weitergereicht und behaupte, dass es sich um eine Angelegenheit des Bundes handle und die Gewerbeordnung betreffe, berichtete Teufel.

„Prinzipiell ist es egal, ob nun der Bund oder das Land zuständig ist. Wichtig ist, dass für die Betreiber der niederösterreichischen Buschenschanken Rechtssicherheit geschaffen wird“, betonte Teufel. Die FPÖ habe daher in dieser Causa eine parlamentarische Anfrage an die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gerichtet, die auf die Klärung der Zuständigkeit abzielt. „Ich hoffe im Interesse aller Beteiligten, dass es noch vor Beginn der kommenden Sturm-Saison eine eindeutige rechtliche Regelung geben wird“, sagte Teufel.

Die Lösung für diese „heiße Kartoffel“ wäre relativ einfach: Man müsste das Gesetz (egal, ob Bundes- oder Landesgesetz) lediglich um folgenden Satz ergänzen: „Während der Sturmzeit ist die Verabreichung von warmen Speisekartoffeln (Erdäpfeln) gestattet“. „Das kann ja nicht so schwer sein!“, betonte Teufel.

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