FPÖ – Wurm: Droht jetzt eine bürokratische COVID-19-Arbeitsstättenverordnung für die Gastronomie? | Freiheitlicher Parlamentsklub

Aschbacher und Anschober sollen Gastronomie endlich reinen Wein einschenken!

Wien (OTS) „Der Spruch ‚Aus Schaden wird man klug‘ scheint für die schwarz-grüne Regierung im Zusammenhang mit den COVID-19-Maßnahmen auch weiterhin nicht zu gelten. Wie jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Informationen aus dem von ÖVP-Ministerin Aschbacher geführten Arbeitsministerium belegen, droht jetzt eine bürokratische Arbeitsstättenverordnung für die österreichische Gastronomie, unter deren Bedingungen ab dem 15. Mai 2020 die heimischen Betriebe wieder für ihre Gäste aufsperren sollen“, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Peter Wurm.

„Aktuell sollen derzeit Arbeitnehmerschutzexperten des zuständigen Arbeitsministeriums gemeinsam mit Gesundheitsexperten aus dem BMSGPK darüber verhandeln, wie der Mund-Nasen-Schutz und andere Beschränkungen gegenüber den dort eingesetzten Mitarbeitern aber auch selbständigen Unternehmern überhaupt zu regeln ist. So regelt etwa der § 28 Abs 1 Arbeitsstättenschutzverordnung und die ÖNORM EN ISO 7730 den Wärmeaustausch des menschlichen Körpers mit seiner Umgebung und damit den Grad der Behaglichkeit bei der Berufsausübung. In diesem Zusammenhang regelt der Arbeitnehmerschutz die sogenannte ‚Operativtemperatur‘ für die eingesetzten Arbeitnehmer. Bei Sommertemperaturen und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann diese Temperatur etwa im Gastronomie-Service, das heißt bei der Bedienung von Küchengeräten vor allem für den Bereich des Gesichtes und der dadurch insgesamt beeinträchtigen Gesamtkörper-Behaglichkeit zu nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen führen. Dies sollen nun die reichlich ratlosen Experten in Sachen Arbeitnehmerschutz in einer komplizierten kasuistischen Regelung lösen, die für die heimische Gastronomie neue Belastungen bringen wird“, betonte Wurm.

„Die schwarz-grüne Regierung hat hier wieder einmal durch eine mediale Ankündigungspolitik einen weiteren Bürokratiewahnsinn in Gang gesetzt. Was immer da herauskommt, ist jetzt bereits eines sicher: ‚Es wird eine Regelung zulasten der Arbeitnehmer, zulasten der Unternehmer und zulasten der Gastlichkeit in den betroffenen Gastronomiebetrieben sein‘. Als konstruktive Oppositionspartei fordern wir hier eine rasche Aufklärung und einen umfassenden Bericht im Gesundheits- und Sozialausschuss in der nächsten Woche. Dass der ÖVP-Wirtschaftsbund von WKO-Präsident Harald Mahrer und WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf hier wieder einmal gute Miene zum bösen Spiel machen und keinen Widerstand leisten, ist ein weiterer Mosaikstein in der absolut unprofessionellen und wirtschaftsfeindlichen COVID-19-Politik gegen die heimische Gastronomie. Die WKO hält sich zwar mehrere Dutzend hochbezahlter Arbeitsrechtsexperten in der Wiedner Hauptstraße und den Landeskammern, einen sachpolitischen Einfluss haben diese durch Zwangsmitgliedsbeiträgen finanzierten Expertenstäbe aber im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen noch nicht zu leisten vermocht“, so der FPÖ-Abgeordnete weiter.

„Offensichtlich hat die Beauftragung der WKO mit der Abwicklung des sogenannten ‚Härtefallfonds‘ dazu geführt, dass die Wirtschaftsbund-geführte WKO jegliche Kritik gegenüber der Bundesregierung bei COVID-19-Maßnahmen eingestellt hat. Wichtig ist den Herrschaften in der Wiedner Hauptstraße offensichtlich nur mehr die Ausrollung einer allgemeinen Leibeigenschaft gegenüber den österreichischen Unternehmern, die man von selbständigen Gewerbetreibenden zu unselbständigen Bittstellern degradiert hat. Damit wird die gesamte WKO aber zu nichts anderem als einem ‚modernen Gesslerhut‘ und deshalb steht auch die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft dieser Institution wieder ganz oben auf der politischen Agenda“, sagte Wurm.

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