FW-Krenn: Bei kommender Teilöffnung Vorarlbergs müssen Ersatzzahlungen fortgesetzt werden

Bei schwerwiegenden Einschränkungen kann man nur von einer `Teilöffnung´ sprechen

Wien (OTS) Am 15. März darf Vorarlberg als Modellregion die Öffnung von Gastronomie, Veranstaltungen, Vereinen und Sport proben. Die hoffnungsvoll beobachtete `Öffnung´ wird aber von starken Einschränkungen begleitet – etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen wie Hochzeiten, breite und aufwendige Testvorschriften und letztendlich eine Ausgangssperre ab 20 Uhr, was alle Unternehmen und Vereine zur vorzeitigen Sperrstunde zwingt. „Unter diesen Voraussetzungen können wir also nicht von einer `Öffnung´, sondern lediglich von einer `Teilöffnung´ sprechen“, erinnert der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, WKO-Vizepräsident Matthias Krenn.

Krenn fordert angesichts der zu erwartenden Teilöffnung eine Fortsetzung der Umsatz-Ersatzzahlungen durch den Bund. „Es kann nicht sein, dass man die Unternehmer und Vereine mit Auflagen eindeckt, die einen normalen Betrieb unmöglich machen, und ihnen dann Umsatz-Ersatzzahlungen verweigert, weil sie `eh aufsperren durften´. Diese leider längst gelebte Praxis entspricht nämlich nicht der Realität“, erklärt Krenn.

Die Freiheitliche Wirtschaft fordert daher eine nahtlose Fortsetzung der bisherigen Umsatz-Ersatzzahlungen für die betroffenen Betriebe auch nach einer Teilöffnung. „Zumindest, bis wieder ein uneingeschränkter Betrieb überhaupt möglich ist, muss der Staat hier helfen“, weist Krenn ein weiteres Mal auf die Bedeutung der KMU und EPU für den Arbeitsmarkt hin. Für den Staat sei es billiger, jetzt den Unternehmen zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten als eine weitere Flut Corona-Arbeitsloser zu erzeugen, über Monate und Jahre mitzuschleppen und dann irgendwann vielleicht wieder in Beschäftigung zu bringen. „Vielleicht schafft es die Bundesregierung ja jetzt, eine faire und reibungslose Umsatzersatzzahlung für alle betroffenen Betriebe abzuwickeln“, hofft Krenn abschließend.

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