Grüne/Prack, Hirschenhauser: Anzeige wegen gewerblicher Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken

Wien (OTS) Der Grüne Wohnsprecher Georg Prack erstattet Anzeige wegen mutmaßlicher gewerblicher Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken bei der MA37 (Baupolizei). Wohnungen in der Sonnenfelsgasse 7 im Bezirk Innere Stadt werden auf diversen Plattformen (Airbnb, booking.com und dergleichen) für touristische Zwecke zur Vermietung angeboten: „Das Wohnhaus befindet sich in einer Wohnzone, für die die gewerbliche Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken nicht erlaubt ist. Die Baupolizei muss dem Verdacht nachgehen, dass hier Wohnungen entgegen der gesetzlichen Bestimmungen zu gewerblichen Zwecken vermietet werden“, so Georg Prack.

Dem Grünen Wohnsprecher liegen zudem Unterlagen zu einem gewerberechtlichen Ansuchen vor, aus denen hervorgeht, dass im betroffenen Wohnhaus 37 von 59 Kleinwohnungen ganzjährig als Ferienapartment vermietet werden sollen: „Wir erwarten uns, dass die Behörde das Genehmigungsverfahren bezüglich Ausübung des Gewerbes Beherbergungsbetrieb negativ bescheidet. Alles andere würde der geltenden Rechtslage für Wohnzonen in Wien widersprechen. Wohnungen sind zum Wohnen da, das stellt die Bauordnung eindeutig klar“, erläutert Prack.

Der Klubobmann der Grünen Innere Stadt, Alexander Hirschenhauser kämpft bereits seit Jahren gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum: „Es ist unser Anliegen, dass die Innere Stadt ein Wohnbezirk bleibt. Deshalb werden wir die Zweckentfremdung von Wohnungen zu touristischen Zwecken immer entschieden bekämpfen. Der erste Bezirk darf keine Geisterstadt werden. Die Behörden sind deshalb gefordert hier die Intention der Bauordnung durchzusetzen und Wohnraum zu bewahren“, so Hirschenhauser.

Aus Sicht des Grünen Wohnsprechers Prack hat der vorliegende Fall Symbolwirkung: „Hier werden mutmaßlich Kleinwohnungen in einem Wohnhaus in der Wohnzone im großen Stil als Ferienapartments angeboten. Das widerspricht, soweit Gewerblichkeit vorliegt, ganz klar der Wiener Bauordnung.“ Gleichzeitig liegt ein Ansuchen auf gewerbliche Nutzung von mehr al 62 Prozent der Wohnungen im Gebäude vor. Auch das widerspräche in fundamentaler Weise der Wiener Bauordnung, so Prack: „Wir fordern, dass die Behörde unverzüglich überprüft, ob ein Verstoß gegen das Verbot der gewerblichen Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken vorliegt.“

Aus Sicht von Prack wäre es auch ein fatales Signal, wenn das Ansuchen auf Ausübung des Gewerbes Beherbergungbetrieb positiv beschieden wird: „Wohnraum muss Wohnraum bleiben, das wird durch die Bauordnung für Wohnzonen klargestellt. Daran hat sich auch die Entscheidung der Behörde im vorliegenden Fall zu orientieren“, so Prack abschließend.

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Quelle

Booking.com

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