Ist die Yachtverordnung JachtVO schon wieder gescheitert?

Fahrtbereiche FB2, FB3 und FB4 – Befähigungsausweise in Österreich Küstenpatent FB2, FB3, FB4 für das Meer

Gössendorf (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) Fahrtbereiche FB2, FB3 und FB4 – Befähigungsausweise in Österreich

„Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ / Jachtverordnung vom 08. Mai 2020?
Ist die Yachtverordnung JachtVO schon wieder gescheitert? Österreich hat nun mal keine Küstengewässer. Praktische Prüfungen werden in fremden Hoheitsgewässern – oft ohne Wissen der zuständigen Regierungen – durchgeführt, das führt zwangsläufig zu kaum verständlichen Reaktionen. Die Tatsache, dass sich das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aus dem Geschäftsbereich „Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Jachten auf See“ komplett zurückgezogen hat, sollte nachdenklich stimmen.

Das prägende Wort in der neuen Jachtverordnung vom 08. Mai 2020 ist „privat“ mit Variationen. So sind die Befähigungsausweise „private Befähigungsausweise für die selbständige Führung von Jachten auf See“ und die Bestellung der Prüfer erfolgt ausschließlich im privaten Rechtsverhältnis.

Mit der Ausstellung der Internationalen Zertifikate *ICC Patent ist ein Unternehmen des österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – beauftragt. *Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. „Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war“.

Das ist auch wahrscheintlich der Grund warum bereits tausende Österreichische Staatsbürger pro Jahr einen Bootsführerschein (Küstenpatent B) in Kroatien machen.

Rückfragen & Kontakt:

AC Nautik e.U
Mst. Ing. Martin Fuchshofer
www.kuestenpatent-kroatien.at

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Quelle

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