KMU-Förderungsgesetz: Erhöhung des ÖHT-Haftungsrahmens für Tourismusbetriebe von 375 Mio. € auf 625 Mio. €

Budgetausschuss genehmigt auch budgetäre Vorbelastungen für Schieneninfrastruktur und Sondermittel für Mikroelektronikprojekte

Wien (PK) Im Zusammenhang mit der Corona-Krise soll im Hinblick auf Tourismusbetriebe im KMU-Förderungsgesetz der Haftungsrahmen für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT erhöht werden – und zwar von bisher 375 Mio. € auf 625 Mio. €. Jene Betriebe, die trotz Krise investieren wollen und können, gelte es zur Konjunkturbelebung nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit Haftungen zur Ermöglichung der Gesamtfinanzierung von Projekten zu unterstützen, so der Antrag, der im Ausschuss mit breiter Mehrheit – gegen die Stimmen der SPÖ – angenommen wurde. Er wurde als Abänderung zu einem ÖVP-Grüne-Antrag eingebracht, der Klarstellungen zu Kompetenzen im KMU-Förderungsgesetz enthält.

Eine Regierungsvorlage für Sondermittel für Projekte der Mikroelektronik über 75 Mio. € befürworteten die Abgeordneten im Budgetausschuss einstimmig. Budgetäre Vorbelastungen von bis zu 48,6 Mrd. € für Schieneninfrastruktur fand die Zustimmung einer breiten Mehrheit, ohne die Stimmen der FPÖ.

Verhandelt wurden außerdem – neben dem Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 – auch aktuelle Monatserfolge betreffend COVID-Maßnahmen, und zwar zum NPO-Unterstützungsfonds und zum Künstler-Überbrückungsfonds.

ÖHT-Haftungsrahmen soll auf 625 Mio. € steigen

Der Haftungsrahmen für die ÖHT für Einzelbetriebe beträgt gemäß KMU-Förderungsgesetz bisher 375 Mio. €. Mit Ende September 2020 war er bereits mit rund 336 Mio. € ausgeschöpft, wirft der vorliegende Abänderungsantrag der Koalition auf. Eine Erhöhung des Rahmens auf 625 Mio. € sei daher notwendig, damit die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihren Beitrag zur Erholung der österreichischen Wirtschaft nach der COVID-Krise leisten kann, wie auch Bundesministerin Elisabeth Köstinger im Ausschuss unterstrich.

Die Bilanzbilder der Tourismusbetriebe – mit einem Anteil von 90% KMU – würden sich durch die Krise weiter verschlechtern und damit eine bankseitige Finanzierung ohne Unterstützung der öffentlichen Hand noch schwieriger werden als zuvor. Insofern sichere die Maßnahme den Zugang der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu Kreditfinanzierungen. Da es sich im Tourismus um standortgebundene Investitionen handle, werde mit dieser Maßnahme auch mittelbar das regionale Bau- und Baunebengewerbe belebt, so der Antrag. Insgesamt bleibe die Wertschöpfung durch Investitionen stark in den Regionen, unterstrich Köstinger. Jede einzelne Investition sichere auch Arbeitsplätze. Eine kumulierte Inanspruchnahme führe außerdem zu keiner Reduktion der Zuschüsse aus der COVID-Investitionsprämie, so die Ministerin. Auf eine sehr niedrige Ausfallsquote bei der ÖHT von 0,4% verwies zudem Franz Hörl seitens der ÖVP.

Ziel des ursprünglichen Antrags der Regierungsparteien auf Änderungen im KMU-Förderungsgesetz ist die Klarstellung der Kompetenzen (983/A). In der von Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) vorgeschlagenen Version werden nun ausdrücklich die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als zuständige Ressortchefinnen genannt.

75 Mio. € an Sondermitteln bis 2023 für Projekte der Mikroelektronik

Österreich wird die Entwicklung innovativer technologischer Komponenten in der Autoindustrie, insbesondere die Bereiche „Energieeffiziente Chips“ und „Leistungshalbleiter“ im Zeitraum von 2020 bis 2023 mit insgesamt 75 Mio. € fördern. Dafür sprach sich heute der Budgetausschuss einstimmig aus. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf (343 d.B.) enthält die dafür nötige Ermächtigung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, im Rahmen der UG 33 beim Detailbudget Innovation und Technologietransfer entsprechende Vorbelastungen einzugehen. Ziel der Förderung gemäß den Kriterien der „Important Projects of Common European Interest“ ist es, durch Investitionsanreize die Innovationskraft Österreichs auf dem Gebiet der Halbleiterproduktion zu sichern und zu verbessern. Seitens der Koalition strichen etwa Elisabeth Götze (Grüne) und Laurenz Pöttinger (ÖVP) die Bedeutung dieser Maßnahme zur Attraktivierung des Standorts und als Impuls für die Branche hervor.

Schieneninfrastruktur: Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen von bis zu 48,6 Mrd. €

Ein weiteres Bundesgesetz (412 d.B.) soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigen, für Verträge des Bundes mit der ÖBB-Infrastruktur AG bezüglich des Zeitraums 2021 bis 2026 Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 48,694 Mrd. € zu begründen. Gegenstand der Ermächtigung sind zum einen jene Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2026 und die damit induzierten Annuitäten bis 2075 entstehen. Der Entwurf beziffert den entsprechenden Betrag mit 39,883 Mrd. €. Zum anderen sind von der Regierungsvorlage Vorbelastungen im Zusammenhang mit Zuschüssen nach dem Bundesbahngesetz für Betrieb und Instandhaltung im Zeitraum 2021 bis 2026 in der Höhe von 8,811 Mrd. € betroffen.

Die Vorlage unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen Anpassungen fand die breite mehrheitliche Zustimmung, ohne die Stimmen der FPÖ. Jakob Schwarz (Grüne) zufolge werden dadurch viele Projekte ermöglicht, die im Expertenhearing positiv bewertet wurden. Kai Jan Krainer (SPÖ) zeigte sich erfreut, dass man Kürzungen von vor zwei Jahren damit wieder zurücknehme. Bundesministerin Leonore Gewessler bezeichnete demgegenüber den Rahmenplan als einen der größten, den es in Österreich jemals gab. Man baue damit auf eine wichtige und richtige Geschichte Österreichs auf, nämlich das Rückgrat der Mobilität. Schwerpunkte liegen ihr zufolge etwa beim Schienenausbau bis hin zu dringlichen Nahverkehrsprojekten.

Monatserfolge September: NPO-Unterstützungsfonds hat bisher 97 Mio. €, Überbrückungsfinanzierungsfonds 24 Mio. € ausbezahlt

Die aktuellen Monatserfolge betreffend COVID-Maßnahmen, konkret des NPO-Unterstützungsfonds (32/BA, 34/BA) und des Künstler-Überbrückungsfonds (35/BA und 36/BA), waren weitere Themen im Ausschuss. So wurden mit Stand 30. September 2020 an den Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds 9.250 Anträge auf Förderung gestellt und insgesamt 97,659 Mio. € in der 1. Tranche ausbezahlt. Die durchschnittliche Auszahlung pro Antrag machte 11.423 € aus, wobei der Großteil der Anträge ein Fördervolumen bis 3.000 € (43,1%) bzw. zwischen 3.000 € und 12.000 € (37,8%) betraf. 30,6% der Anträge kamen aus dem Bereich Sport, 18,8% von den Feuerwehren, gefolgt von den Sektoren Religion und kirchliche Zwecke (17,3%) und Kunst und Kultur (15,9%). Beim beantragten Fördervolumen liegt hingegen der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales – 3,5% aller Anträge – mit 23,3% an der Spitze.

Der Überbrückungsfinanzierungsfonds für selbständige KünstlerInnen hat bis Ende September 2020 4.958 Anträge genehmigt und dabei 24,387 Mio. € ausbezahlt, wie dem entsprechenden Monatsbericht von Vizekanzler Werner Kogler an den Budgetausschuss zu entnehmen ist. Die durchschnittliche Auszahlungshöhe im September betrug 4.913,56 €. 528 Anträge wurden bisher abgelehnt, in 392 Fällen aufgrund der fehlenden Versicherung der AntragstellerInnen in der SVS. 41% der Auszahlungen gingen im September 2020 an Frauen, 59% an Männer.

Maria Smodics-Neumann hob seitens der ÖVP die beiden Fonds als wichtige Unterstützung hervor. Eva Blimlinger (Grüne) bezeichnete den NPO-Unterstützungsfonds als eine Erfolgsgeschichte, weil sehr heterogene Vereine abgedeckt würden. Beim Überbrückungsfonds zeige sich, dass die Hilfe sehr schnell bei den KünstlerInnen eintreffe.

Bericht zur Wirkungsorientierung 2019

Zur Debatte stand schließlich auch der Bericht zur Wirkungsorientierung 2019, gegliedert nach den haushaltsleitenden Organen und Untergliederungen des Bundes, samt dem anhängenden Berichtsteil zur ressortübergreifenden Darstellung der Gleichstellung in der Wirkungsorientierung (39/BA). 79 der 127 Wirkungsziele wurden demnach 2019 als überplanmäßig bzw. zur Gänze erreicht eingestuft (2018: 86), bei weiteren 34 Zielen wurde die intendierte Wirkung als überwiegend eingetreten ausgewiesen (2018: 30). Lediglich bei 14 Wirkungszielen (2018: 11) wurde der Zielerreichungsgrad mit „nicht erreicht“ bzw. „teilweise erreicht“ klassifiziert. Der Bericht wurde auf Antrag von Karin Doppelbauer (NEOS) dem Unterausschuss des Budgetausschusses zur weiteren Beratung zugewiesen. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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