Köstinger: Prioritäten aus Sicht des Tourismus für den Grünen Pass fixiert

Umsetzung des Digitalen Grünen Passes bis spätestens Juni 2021 gefordert – sieben Prioritäten für den Tourismus werden an die EU übermittelt.

Wien (OTS) Auf Initiative von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger haben 13 EU-Mitgliedsstaaten an einem Online-Gipfel teilgenommen. Es wurden sieben Prioritäten für den Tourismus erstellt, die nun der EU-Kommission, dem EU-Parlament und der EU-Ratspräsidentschaft übermittelt werden. „Die rasche Umsetzung des Grünen Passes auf europäischer Ebene hat für den Tourismus höchste Priorität. Noch bis Juni 2021 erwarten wir uns eine praktikable Umsetzung, um das Reisen wieder zu erleichtern und um dem Tourismus in Europa wieder eine Perspektive zu geben“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Ziel ist in Österreich, dass der Grüne Pass auf einen Blick erkennbar macht, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. „Möglichst einheitlich soll das auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Vom Check-in beim Flughafen oder im Hotel, vom Besuch im Dorfwirtshaus oder der Sportveranstaltung – der Grüne Pass kann viele Erleichterungen ermöglichen. Die Entscheidung darüber, welche Erleichterungen das im Detail sind, trifft natürlich jeder Mitgliedsstaat selbst“, erklärt Köstinger und ergänzt: „Für den europäischen Tourismus ist die möglichst einheitliche Umsetzung jedoch eine Überlebensfrage!“ Mit einem einheitlichen QR-Code soll der Grüne Pass aus Sicht der Tourismusministerinnen und Tourismusminister einfach und benutzerfreundlich umgesetzt werden. Noch im April folgen weitere Abstimmungen auf EU-Ebene. Ziel ist, dass im Mai die sogenannten Trilogverhandlungen beginnen. „Der Grüne Pass wird uns das Reisen wieder erleichtern. Die EU-Institutionen müssen jetzt Tempo machen und rasch eine Einigung erzielen“, fordert Köstinger.

Die 7 Prioritäten aus Sicht des Tourismus im Überblick:

  1. Umsetzung des europäischen Digitalen Grünen Passes bis spätestens Juni 2021.
  2. Erleichterte Reisefreiheit durch den Digitalen Grünen Pass noch während der anhaltenden Pandemie.
  3. Sicherstellung von Gleichbehandlung und keine Diskriminierung unter den Zertifikaten. Keine Impfflicht durch die Hintertür.
  4. Bereitstellung einer sicheren und nutzerfreundlichen technischen Lösung. Der Grüne Pass muss europaweit gültig und lesbar sein.
  5. Nationale Entscheidungsfreiheit über zusätzliche Freiheiten durch den Grünen Pass. Etwa als „Eintrittskarte“ für einen Wirtshausbesuch, für ein Konzert oder eine Veranstaltung. Die nationalen Erleichterungen sollten auf einer gemeinsamen Plattform, wie z.B. Re-open EU ersichtlich sein.
  6. Grenzübergreifende Lösung auch mit Drittstaaten erarbeiten.
  7. Enge Zusammenarbeit mit der Reise- und Tourismusbranche bei der Einführung des Grünen Passes.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606716
michael.strasser@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

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