Köstinger: Regierung verlängert bewährte Unterstützungsmaßnahmen für Tourismus und Gastronomie

Umsatzsteuersenkung, Haftungspaket und Steuerstundungen werden verlängert

Wien (OTS) „Die Bundesregierung wird bewährte Unterstützungsmaßnahmen für Tourismus- und Gastronomiebetriebe für das kommende Jahr verlängern“, kündigt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger an. Die dafür notwendigen Anträge sind in der Nationalratssitzung am Freitag bereits eingebracht worden. „Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe gehören nach wie vor zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Angesichts der anhaltend schwierigen Situation ist es wichtig, dass wir diese Branchen weiterhin unterstützen. Darum verlängern wir diese Maßnahmen, die den Betrieben bestmöglich durch die Krise helfen.“ Konkret wird die Senkung der Umsatzsteuer auf 5 Prozent bis Ende 2021 verlängert. Auch das Haftungspaket der ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen sowie die Möglichkeit von Steuerstundungen werden verlängert. Für Bestandsverträge in der Veranstaltungsbranche wird es Erleichterungen geben. Die notwendigen Beschlüsse durch Nationalrat und Bundesrat werden noch heuer erfolgen, sodass Gastronomie, Hotellerie, Freizeitbetriebe und Veranstalterbranche weiterhin entlastet werden.

„Die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung (bis Ende 2021) auf alle Speisen, Getränke und Nächtigungen auf 5 Prozent ist eine der wirksamsten Maßnahmen für die Branche und hat sich sehr bewährt“, so Köstinger. „Sie wirkt sehr unmittelbar dort, wo Umsätze gemacht werden und entlastet die Betriebe spürbar.“ Erfasst sind alle gastgewerblichen Betriebe, wie auch die gewerbliche Beherbergung, Pensionen und Privatzimmervermietung. Darüber hinaus werden auch weiterhin Theateraufführungen, Tierparks, Museen, Zirkusveranstaltungen oder Kinos sowie Schaustellungen von der Steuersenkung profitieren.

„Gemeinsam mit dieser Maßnahme wird auch das Haftungspaket verlängert, das wir als Tourismusministerium mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) geschnürt haben. Dabei werden KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen mittels Übernahme von Haftungen durch die ÖHT unterstützt“, verweist Köstinger auf die geplante Verlängerung bis 30. Juni 2021. Für die ÖHT steht ein Haftungsrahmen von 1,625 Mrd. Euro zur Verfügung, der auf Basis der verlängerten Ermächtigung in der Folge auch bis 30. Juni 2021 genutzt werden kann. „Zudem ist die Verlängerung von Steuerstundungen für viele elementar. Demnach sollen Stundungen bis zum 31. März 2021 verlängert werden, bis dahin werden auch keine Stundungszinsen vorgeschrieben“, erklärt die Tourismusministerin.

In Zusammenhang mit Veranstaltungen sind Erleichterungen für Bestandsverträge geplant. „Bestandverträge, deren Bestandzeitraum zur Gänze zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 liegt und deren Ausführung wegen der COVID-19 Krisensituation gänzlich unterbleibt, sind von den Gebühren gemäß dem Gebührengesetz befreit. Das betrifft beispielsweise Konzert- oder Messeveranstalter, die Räumlichkeiten oder Stände an- bzw. vermieten“, so Tourismusministerin Köstinger, die auf die anhaltend schwierige Lage der Veranstaltungsbranche hinweist.

Laufend aktualisierte Informationen für den Tourismus-Bereich stehen auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
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