Köstinger: Verordnung für Saisonnier-Kontingent für Wintertourismus tritt in Kraft

1.100 Beschäftigungsbewilligungen für befristete Anstellung ausländischer Saison-Arbeitskräfte

Wien (OTS) Tourismusministerin Elisabeth Köstinger begrüßte heute, Mittwoch, die Festsetzung des Winter-Saisonniers-Kontingentes 2018/19. Im Rahmen des Kontingents dürfen ab 12. November 2018 insgesamt 1.100 Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Saison-Arbeitskräfte erteilt werden. „Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource im Tourismus“, betont Köstinger. Die Gästezuwächse in den letzten Jahren im Tourismus haben auch den Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismusbranche deutlich erhöht. Ein Bedarf, der oft nur sehr schwer und manchmal gar nicht gedeckt werden kann. 

Köstinger: „Allein seit 2010 hat sich die Zahl der unselbstständig beschäftigten Personen im Tourismus um 30.000 erhöht. Die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden ist für viele Tourismusunternehmen zur größten Herausforderung geworden. Für die Tourismusbranche ist es daher wichtig, dass rechtzeitig vor den ersten Winter-Openings das Saisonnier-Kontingent für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus fixiert wurde. Ich bin froh, dass wir dieses Kontingent erhalten konnten, denn Arbeit im Tourismus gibt es genug.

Köstinger bedankte sich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich bei ihrer Kollegin, Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. Die betreffende Verordnung muss vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales erlassen werden.  

Im letzten Winter wurden in Österreich fast 20 Millionen Gäste und fast 72 Millionen Nächtigungen gezählt, mehr als je zuvor. Mit der neuen Verordnung wird die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Wintertourismus geregelt. Ab 12. November 2018 dürfen 1.100 Bewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2019 enden darf.

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