Köstinger: Zivildienst als wichtige strategische Reserve für Pflege und Betreuung muss gestärkt werden

Sozialausschuss debattiert Bericht über Entwicklung und finanzielle Gebarung des Zivildienstes 2017 bis 2019

Wien (PK) Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1975 zu einer fest etablierten Institution in Österreich entwickelt, die zudem eine wichtige strategische Reserve im Bereich der Infrastruktur für Pflege- und Betreuungsleistungen darstellt, betonte die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger heute im Gespräch mit den Abgeordneten des Sozialausschusses. Der Zivildienst sei von großer Bedeutung für das Angebot an Hilfsleistungen in den Regionen, daher sehe sie es als sinnvoll, dass seine Agenden in ihrem Ressort verankert sind. Gerade die aktuelle COVID-19-Krise verdeutliche, wie wichtig es sei, den Zivildienst in Zukunft noch weiter zu stärken, betonte Köstinger. Mit einem Zivildienstgipfel Anfang März habe sie die Diskussion über die Zukunft des Zivildienstes mit einer Vielzahl von beteiligten Stellen und Einrichtungen begonnen. Sie wolle diesen Austausch nach der Überwindung der derzeitigen Krisensituation, in der viele Prioritäten anders gesetzt werden mussten, intensiv fortführen, kündigte die Ministerin an.

Köstinger sieht erfolgreiche Entwicklung des Zivildienstes

Grundlage für den Austausch der Abgeordneten mit der Ressortchefin über die aktuelle Lage und künftige Entwicklung des Zivildienstes war der Zivildienstbericht für die Jahre 2017 bis 2019 (III-125 d.B.), der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 14.660 Personen über 1.600 Zivildiensteinrichtungen zugewiesen, wobei 40% im Rettungswesen und 30% in der Sozial- und Behindertenhilfe tätig waren. Im Berichtszeitraum haben sich rund 44% der tauglichen Wehrpflichtigen für den Zivildienst entschieden.

Die Zahl der anerkannten Zivildienstpflichtigen ist im Berichtszeitraum von 13.827 (Jahr 2017) auf 13.115 (Jahr 2019) leicht zurückgegangen, was im Zivildienstbericht auf die geburtenschwachen Jahrgänge zurückgeführt wird. Was die Aufgabengebiete der Zivildienstleistenden angeht, so werden sie neben dem Rettungswesen und der Sozial- und Behindertenhilfe auch in der Altenbetreuung (10%) sowie in Krankenanstalten, im Zivil- und Katastrophenschutz, in der Kinderbetreuung, der Flüchtlingsbetreuung, der Jugendarbeit, in der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr, in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe, in inländischen Gedenkstätten sowie im Bereich Umweltschutz eingesetzt.

Der Erfolg des Zivildienstes basiere in erster Linie auf dem Engagement der Zivildienstleistenden, betonte die Ministern in ihrem Eingangsstatement. Wichtig sei auch die gute Zusammenarbeit der Zivildienstserviceagentur mit den beteiligten Institutionen, sagte Köstinger. Für viele Zivildienstleistende stelle das Zivildienstjahr eine wichtige Orientierungsphase dar, in der Weichen für die spätere berufliche Zukunft gestellt werden. Der Zivildienst bilde auch sehr oft den Einstieg in das Ehrenamt, was aus ihrer Sicht seine Bedeutung nochmals unterstreicht.

Außerordentlicher Zivildienst wurde laut Köstinger erfolgreich eingesetzt

SPÖ-Abgeordneter Michael Seemayer sowie die Abgeordneten Christian Ragger (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) sprachen das Thema des außerordentlichen Zivildienstes an. Kritisch sahen sie dabei die merklichen Unterschiede der Vergütung beim außerordentlichen Zivildienst. Jene Zivildiener, deren Dienstzeit verlängert worden sei, würden merklich weniger erhalten, als frühere Zivildiener, die sich freiwillig für den außerordentlichen Zivildienst gemeldet hätten, merkten die Abgeordneten in ihren Wortmeldungen an. Ragger verwies auch auf die Problematik von Personen, die bereits eine Einstellungszusage haben und für die aufgrund der Verlängerung des Zivildienstes nun Schwierigkeiten beim Einstieg in das Berufsleben entstehen.

Zur Bewältigung der COVID-19-Krise habe man erstmals in der Zweiten Republik das Instrument des außerordentlichen Zivildienstes eingesetzt, um insbesondere die Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich zu entlasten, sagte Köstinger. Sie sah eine positive Bilanz dieser Maßnahme. Da sich unterdessen genügend Freiwillige gemeldet hätten, sei für Mai eine Verpflichtung von regulären Zivildienstleistenden zum außerordentlichen Zivildienst nicht mehr notwendig geworden, teilte sie den Abgeordneten mit.

Was die Vergütungen betrifft, betonte Köstinger, dass man sich an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halte, wobei vor allem das Heeresgebührengesetz relevant sei. Zur Anpassung der Vergütung sind aus ihrer Sicht einige Novellierungen notwendig, die eine gewisse Vorlaufzeit haben. Sie werde das Thema aber jedenfalls weiterverfolgen, betonte die Ministerin. Für jene Personen, die bereits berufliche Verpflichtungen haben, bemühe man sich um individuelle Lösungen. Grundsätzlich gelte aber für die Dauer des Zivildienstes der Kündigungsschutz, sagte die Ministerin.

ÖVP-Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP) zeigte sich zufrieden mit der Organisation des Zivildienstes, die sich in der gegenwärtigen Krise sehr bewährt habe. Aus seiner Sicht ist die jeweilige Höhe der Vergütungen durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen klar vorgegeben. SPÖ-Abgeordneter Seemayer befand diese Antwort für nicht zufriedenstellend. In den letzten zwei Monaten habe man eine Vielzahl von Gesetzen geändert und auch hier eine gerechtere Lösung bemühen können, gab er zu bedenken.

FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker erkundigte sich, was für Zivildienstleistende geplant sei, die aufgrund der COVID-19-Maßnahmen eine andere Zuteilung erhalten haben. Köstinger antwortete, es handle sich um eine sehr überschaubare Gruppe von Zivildienern bei Einrichtungen, die wegen des Lockdowns schließen mussten. Diese Zivildiener habe man eingesetzt, um Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich zu unterstützen. Sobald der ursprüngliche Einsatzort wieder öffnen könne, sei auch daran gedacht, die Zivildiener wieder an den Ort ihrer Zuteilung zurückkehren zu lassen. Köstinger wies auch die Darstellung zurück, wonach Rettungsdienste eigene Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hätten, um stattdessen Zivildiener einzusetzen. Das habe nicht stattgefunden. Medienberichte darüber, auf die Abgeordnete Fiedler sich offenbar bezogen habe, entsprächen nicht den Tatsachen. Zivildiener würden auch keine 24-Stunden-Pflege bzw. -Betreuung ersetzen, sondern man habe sie zur allgemeinen Entlastung des Betreuungspersonals in Pflegeeinrichtungen eingesetzt.

Köstinger: Teiltauglichkeit wird auch für Zivildienst ernsthaft in Erwägung gezogen

Mehrfach angesprochen wurde die Frage, wie sich die geplante Teiltauglichkeit für den Wehrdienst auf den Zivildienst auswirken werden bzw. was für teiltaugliche Zivildiener geplant sei. Neben SPÖ-Abgeordnetem Seemayer interessierte sich auch der Abgeordnete der Grünen David Stögmüller für diesen Punkt.

Die Bundesministerin sagte zur Frage der Teiltauglichkeit, dass dieses Modell auch für den Zivildienst gelten werde. Auf dem erwähnten Zivildienstgipfel im März habe man auch darüber mit den Einrichtungen des Zivildienstes gesprochen. Der Einsatz werde ernsthaft in Erwägung gezogen, auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man mit geburtenschwächeren Jahrgängen rechnen müsse, gleichzeitig der Bedarf an Zivildienern aber nicht sinken werde. Vor diesem Hintergrund beurteilte Köstinger auch die Anrechnung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Erasmus+ bzw. im Rahmen eines Freiwilligendienstes im Ausland, die Abgeordneter Seemayer angesprochen hatte, skeptisch. Grundsätzlich gebe es keinen Auslandszivildienst, nur Ersatzdienst, der angerechnet werden könne. Eine Änderung von EU-Regelungen schränke die früher mögliche Anrechnung nun ein. Da man Zivildiener aber im Inland brauche, sehe sie hier keinen Handlungsbedarf in Richtung einer Ausweitung solcher Ersatzdienste im Ausland.

Abgeordneter Stögmüller erkundigte sich zudem, ob tatsächlich ein verstärkter Einsatz von Zivildienern in der Landwirtschaft angedacht werde, und wollte wissen, wie die Überprüfung der Standards von Zivildiensteinrichtungen erfolge. Er und NEOS-Abgeordnete Fiedler sprachen auch die im Bericht erwähnten Strafverfahren gegen Zivildiener an und wollten wissen, was der Hintergrund solcher Anzeigen sei.

Die Abgeordneten erfuhren von der Ministerin dazu, dass die Beaufsichtigung der Standards der Institutionen den Ländern obliegt. Anzeigen gegen Zivildiener seien dann notwendig, wenn Zivildiener ihren Dienstverpflichtungen nicht nachkommen oder gar nicht zum Zivildienst erscheinen. Solche „schwarzen Schafe“ gebe es zwar nur wenige, gegen sie müsse es aber eine Handhabe geben, da sie den Ruf des Zivildienstes insgesamt schädigen. Der bei weitem überwiegende Teil der Zivildiener zeichne sich aber durch hohes Engagement aus, das werde auch allgemein gewürdigt, betone Köstinger. Was den Einsatz in der Landwirtschaft betreffe, so gebe es diesen in Einzelfällen und nur bei außerordentlichen Notlagen von landwirtschaftlichen Betrieben. Das habe sich auch bewährt, eine Ausweitung oder gar ein Einsatz in der Erntehilfe, wie gelegentlich kolportiert worden sei, sei jedenfalls nicht geplant. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox


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