Wo Rauchverbot gilt und welche Strafen drohen, wenn Kinder an Bord sind
Korrektur zu OTS_20190523_OTS0047
Wien (OTS) – Korrektur-Hinweis:
In OTS0047 vom 23.05.2019 ist im ersten Satz die Klammerbemerkung „(Taxis ausgenommen)“ ersatzlos zu streichen.
Der erste Absatz lautet korrekt:
Seit über einem Jahr gilt in Österreich das Rauchverbot in Pkw, wenn sich Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren darin befinden. Wer trotzdem raucht, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro. Aktuell wird in einigen skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in Polen über die Einführung eines Rauchverbots im Pkw diskutiert. In anderen Ländern sind Rauchverbote für Autolenker bereits in Kraft. ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer informiert über die Regeln im europäischen Ausland:
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