Landwirtschaftsministerin Köstinger: Österreich erwartet sich von GAP Beibehaltung bewährter Programme

EU-Unterschuss des Nationalrats diskutiert über Perspektiven der künftigen EU-Agrarpolitik

Wien (PK) Die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU-Mitgliedsstaaten in der kommenden EU-Budgetperiode 2021-2027 war heute Thema im EU-Unterausschuss des Nationalrats. Die Abgeordneten diskutierten mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger über die Perspektiven, die sich aus der angestrebten GAP-Reform ergeben. Basis der Diskussion waren die aktuell noch in Verhandlung befindlichen Vorschläge der EU-Kommission zum rechtlichen Rahmen der GAP nach 2020. Ein Kernstück sollen Strategiepläne der Mitgliedsstaaten sein. Für das neue GAP-Modell wird eine Übergangsperiode notwendig sein. Nach Auskunft der Landwirtschaftsministerin dürfte sie zwei Jahre betragen.

Weiteres Thema im Ausschuss war die Mitteilung der Kommission zur EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ („Farm-to-Fork), deren Ziel ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem ist und die als Kernstück des europäischen Green Deals verstanden werden kann.

GAP 2021-2027: EU-Kommission hat Vorschläge für rechtlichen Rahmen vorgelegt

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021-2027 wurde der Haushaltsrahmen und die Hauptausrichtungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU festgelegt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission nun die drei Verordnungen vorgelegt, die den Rechtsrahmen für die GAP im Zeitraum 2021-2027 vorgeben.

So werden die Mitgliedstaaten künftig GAP-Strategiepläne erstellen, die von der EU-Kommission zu genehmigen sind. Finanziert werden sie durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), über den die Direktzahlungen laufen, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Weiters liegt der Verordnungsvorschlag über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP vor.

Der dritte Rechtsakt für die künftige GAP umfasst eine Reihe von Änderungen von Verordnungen. Die darin enthaltenen Regelungen reichen von der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Regelungen für Weinerzeugnisse zu den Sondermaßnahmen zugunsten der Landwirtschaft in Randlage der Union und der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres.

Dieses Regelwerk wird durch Vorschläge für Übergangsvorschriften für die Unterstützung der EU-Fonds ELER und EGFL im Jahr 2021 ergänzt. Hintergrund ist, dass ein längerer Übergangszeitraum für das neue Modell der GAP erforderlich ist, für den die Anwendbarkeit des bestehenden Rechtsrahmens verlängert wird.

Laut dem Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 wird die Landwirtschaft weiterhin einen Großteil des EU-Haushalts ausmachen. Vorgesehen sind 286,2 Mrd. € für den EGFL, die erste Säule der GAP, und 78,8 Mrd. € für ELER, die so genannte zweite Säule. Dazu kommen zusätzliche Mittel aus dem Programm Horizont Europa, das 10 Mrd. € für die Förderung von Forschung und Innovationen in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Biowirtschaft vorsieht. Im Rahmen des EGFL wird eine neue Agrarreserve geschaffen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums schlägt die EU-Kommission vor, die Finanzierung zwischen den Haushalten der EU und der Mitgliedstaaten wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Laut Kommission soll es dabei mit einer Erhöhung der nationalen Ko-Finanzierungssätze möglich sein, die öffentliche Unterstützung für die europäischen ländlichen Gebiete im Großen und Ganzen beizubehalten. Die Mitgliedstaaten erhalten ein gewisses Maß an Flexibilität bei Mittelübertragungen, womit bis zu 15% der jeweiligen Direktzahlungen auf Mittelzuweisung des ELER übertragen werden können, und umgekehrt. Für Interventionen zugunsten des Umwelt- und Klimaschutzes sowie für Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte kann künftig ein höherer Prozentsatz der Direktzahlungen auf ELER übertragen werden.

Köstinger geht von zweijähriger Übergangsfrist für neues GAP-Modell aus

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger führte aus, dass laut EU-Kommission die Hauptprioritäten für die GAP ehrgeizigere Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz, die bessere Ausrichtung von Stützungsmaßnahmen und die Stärkung der positiven Verknüpfung von Forschung, Innovation und Beratung sein sollen. Außerdem wurde ein neues Umsetzungsmodell vorgeschlagen, das den politischen Schwerpunkt der GAP vom Kriterium der Regelkonformität auf die Leistung verlagern soll. Auch sollen die Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten durch mehr Subsidiarität neu ausgerichtet werden. Die Verwirklichung der Ziele der EU soll laut Kommission auf der Grundlage einer strategischen Planung, allgemeiner politischer Interventionen und gemeinsamer Leistungsindikatoren verbessert werden, um so zu einer besseren Kohärenz der Maßnahmen zu gelangen.

Für die Mitgliedstaaten bedeutet das, dass künftig für beide Säulen der GAP ein nationaler GAP-Strategieplan zu erarbeiten und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen sein wird. In Bezug auf die Umweltarchitektur schlägt die Kommission einen neuen dreistufigen Ansatz mit einer erweiterten Konditionalität, sogenannten Öko-Schemas in der 1. Säule und der Beibehaltung von bewährten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der 2. Säule vor, informierte Köstinger.

Allerdings werde das GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2020 nicht rechtzeitig ab 1. Jänner 2021 in Kraft treten können, weshalb die EU-Kommission bereits einen Vorschlag für Übergangsbestimmungen für das Jahr 2021 vorgelegt hat. Köstinger geht davon aus, dass die entsprechende Verordnung rechtzeitig beschlossen werden kann und die Übergangsperiode letztlich zwei Jahre betragen wird. Ab 2023 würden damit voraussichtlich die neuen GAP-Regeln gelten. Der deutsche Ratsvorsitz und das Europäische Parlament streben an, ihre Positionen im Oktober festzulegen, danach könnten die Trilogverhandlungen beginnen, sagte Köstinger.

Die Ausführungen der Ministerin führten zu zahlreichen Detailfragen der Abgeordneten. Für Georg Strasser (ÖVP) ist es wichtig, dass zu allen neuen GAP-Regeln eine Wirkungsfolgenabschätzung erfolgt. Seiner Ansicht nach kann es nicht angehen, dass die EU-Landwirtschaft immer stärker mit Vorschriften belastet wird und im Wettbewerb auf dem Weltmarkt Nachteile erleidet, sodass letztlich europäische Produkte durch Importe mit niedrigeren Standards verdrängt werden. Sein Fraktionskollege Martin Engelberg interessierte sich für die grundsätzlichen Erwartungen, die Österreich an die künftige GAP hat.

Die Frage nach den grundsätzlichen Erwartungen Österreichs an die GAP beantwortete Bundesministerin Köstinger mit dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht im Mittelpunkt der GAP-Reform die Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe stehen müsse. Sie pflichtete Abgeordnetem Strasser bei, dass höhere Ansprüche sicher nicht mit weniger Mitteln erfüllt werden könnten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft im globalen Maßstab berücksichtigt werden müsse. Kein Verständnis habe sie dafür, dass Staaten, die Regenwald vernichten, dafür auch noch mit günstigen Handelsverträgen sozusagen „belohnt“ würden, meinte Köstinger. Allerdings fehle teilweise noch Datenmaterial, wie sich die neuen Regeln tatsächlich auswirken. Österreich bestehe daher darauf, dass die neuen Regeln mit Wirkungsfolgenabschätzungen begleitet werden.

SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) ist die Fortführung der Programme für ländliche Entwicklung ein Anliegen. Sie wollte wissen, ob auch Mittel für soziale Maßnahmen in der 2. Säule der GAP vorgesehen sind. Sie sprach auch das EU-Ziel an, den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht zu halbieren. Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) legte seitens ihrer Fraktion einen umfangreichen Antrag auf Stellungnahme vor. Darin wurde unter anderem der ArbeitnehmerInnenschutz für ErntearbeiterInnen sowie die „Farm-to-Fork“-Strategie der EU angesprochen. Holzleitner wies auch darauf hin, dass die EU den Einsatz von Düngemitteln reduzieren wolle. Der Antrag wurde nur von den Abgeordneten der SPÖ und der NEOS unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

In der Frage der Finanzierung von sozialen Maßnahmen über die 2. Säule der GAP zeigte sich Köstinger skeptisch. Im Sinne der Kohärenz sollten diese weiter im Rahmen der Sozialpolitik erfolgen, meinte sie. In Österreich sinke der Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft in den letzten Jahren. Grundsätzlich würden diese Mittel nur bei Erkrankungen an Tiere verabreicht, der problematische präventive Einsatz sei hierzulande nicht üblich. Die Reduktion von Düngemitteln müsse einer Wirkungsfolgenabschätzung unterliegen. Sie dürfe nicht dazu führen, dass eine sinkende Produktion durch Exporte von außerhalb der EU ausgeglichen wird.

Nur von den FPÖ-Abgeordneten unterstützt und damit ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Antrag auf Stellungnahme, den FPÖ-Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ) einbrachte. Darin wird unter anderem im Rahmen der GAP ein Finanzierungsmodell für die Erhaltung von Arbeitsplätzen am Bauernhof und die Abgeltung von erbrachten Landschaftsschutzmaßnahmen insbesondere im Alpenraum gefordert. Schmiedlechner wollte auch wissen, was der Mehrjährige Finanzrahmen der EU in Hinblick auf die GAP-Mittel für Österreich bedeute.

Für Österreich sei es wichtig, dass aktuell erfolgreiche Programme, wie etwa ÖPUL, in denen es um Ressourcenschutz, die Berggebiete, Innovation und Modernisierung, die junge Landwirtschaft und die Vitalität der ländlichen Gebiete geht, weiterhin möglich sind, unterstrich Köstinger. Die Fortführung der Zahlungen für Berg- und benachteiligte Gebiete dürfe keinesfalls in Frage gestellt werden. Was die Auswirkung des Mehrjährigen Finanzrahmens auf Österreich betreffe, so hätte die ursprüngliche Planung für Österreich ein Minus ergeben. Das sei nun abgewendet worden, teilte Köstinger mit.

Was die von Abgeordnetem Schmiedlechner ebenfalls angesprochene gerechtere Verteilung der Mittel betrifft, so habe sich Österreich mit dem Wunsch, Förderungen von Betrieben bei 100.000 € zu deckeln, bisher nicht durchgesetzt. Sie sehe jedoch nicht ein, warum Großbetriebe in der EU weiterhin Millionenförderungen erhalten, da das auch Auswirkungen auf den Wettbewerb der Produktion in benachteiligten Gebieten habe, sagte die Ministerin.

Olga Voglauer (Grüne) erkundigte sich nach der Perspektive der kleinstrukturierten Landwirtschaft, der bäuerlichen Familienbetriebe und der Biolandwirtschaft im neuen GAP-Modell. Michel Reimon (Grüne) wollte wissen, inwieweit die derzeitige COVID-19-Krise auch den Zugang zur GAP verändert hat.

Die Unterstützung der Biolandwirtschaft sei in einer eigenen Verordnung geregelt, stellte die Landwirtschaftsministerin klar. Diese werde aufgrund der COVID-19-Krise nun um ein Jahr verlängert. Die COVID-19-Krise habe insgesamt das Bewusstsein gestärkt, dass die Frage der Selbstversorgung auch in Krisenzeiten stärkeres Gewicht haben muss, sagte Köstinger. Österreich ist aus ihrer Sicht mit seinen Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft ein Vorbild in Europa.

Köstinger hob zudem hervor, dass aus österreichischer Sicht das Zusammenspiel der verpflichtenden und der freiwilligen Umweltmaßnahmen bewahrt bleiben müsse. Auch in Zukunft müsse es möglich sein, freiwillige Umweltmaßnahmen im Rahmen der zweiten Säule zu honorieren. Der Landwirtschaftsministerin ist es zudem wichtig, dass praxistaugliche Umsetzungssysteme geschaffen und tatsächliche Vereinfachungen erreicht werden. Selbstverständlich werde es aber auch in Zukunft nicht ohne gewisse Auflagen und Kontrollen für die Mittelverwendung gehen, sagte die Ministerin auf Fragen der Abgeordneten Schmiedlechner (FPÖ) und Bettina Zopf (ÖVP), die sich auf mögliche Vereinfachungen der Abwicklung von Zahlungen bezogen hatten.

Karin Doppelbauer (NEOS) sprach den Einkommensrückgang der LandwirtInnen in den letzten Jahren an und meinte, die GAP müsse auch helfen, neue Einkommensquellen zu erschließen. Sie wollte wissen, wer den österreichischen Strategieplan erarbeite und ob die Frage der CO2-Besteuerung auch in die Diskussionen zur GAP einfließe. Außerdem erkundigte sie sich, ob Fragen des Tierwohls sowie die Biodiversität berücksichtigt werden.

Österreichs Landwirtschaft messe dem Tierwohl hohe Bedeutung bei und habe gerade in der Milchwirtschaft große Verbesserungen erzielt. Allerdings stellen die Anforderungen der EU an die Weidehaltung Österreich noch vor Probleme, die man lösen müsse, sagte die Ministerin. Handlungsbedarf sehe sie auch noch in der Schweinemast. Was die schwindende Biodiversität betrifft, so müsse diese Frage umfassend beantwortet werden. Sie sei nicht allein auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Ein wesentlicher Faktor sei auch der weiterhin zu hohe Flächenverbrauch, gab die Ministerin zu bedenken.

Die CO2-Besteuerung sei jedenfalls Thema im Rahmen der GAP. Gerade Lebensmittel mit langen Transportwegen wären das Beispiel schlechthin für Produkte, die einer solchen Besteuerung unterliegen sollten, meinte Köstinger.

Was die Erarbeitung der GAP-Strategien für die erste und zweite Säule betreffe, so arbeite ihr Ressort in 14 ExpertInnengruppen daran, denen auch VertreterInnen der Wirtschaft, der Sozialpartner sowie NGOs angehören, teilte die Ministerin mit. Eine weitere GAP-Konferenz sei für 24. November geplant, diese müsse aufgrund der COVID-19-Maßnahmen online abgehalten werden. Auch die Fachdialoge würden nun online erfolgen, doch es werde versucht, die Arbeit so gut es geht fortzusetzen.

EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ soll faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem garantieren

Im Anschluss befasste sich der Ausschuss mit der Mitteilung der Kommission zur EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sorgen soll.

Die EU-Strategie „Farm-to-Fork“ bzw. „Vom Hof auf den Tisch“ kann als Kernstück des europäischen Green Deals verstanden werden, da sie den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem ermöglichen und den ökologischen Fußabdruck dieses EU-Bereichs verringern soll. In der heute diskutierten Mitteilung geht die Kommission auf alle Elemente des EU-Lebensmittelsystems inklusive gesunde Ernährung, nachhaltige Lebensmittelerzeugung, Ernährungssicherheit, Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelbetrug ein. Angekündigt wird ein Aktionsplan mit 27 Maßnahmen, dazu zählen die bessere Nährwert- und Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden um 50% und Düngemitteln um 20% sowie die Anhebung des Anteils der biologisch zu bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen auf 25%. Zudem plant die Kommission einen Notfallplan für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit in Krisenzeiten einzuführen. Diese Prioritäten sollen auch bei der Zusammenarbeit mit Drittländern berücksichtigt werden.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass die gemeinsam mit der EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegte Strategie von Seiten Österreichs begrüßt werde, wenngleich bei der Umsetzung jedenfalls auf bereits erreichte Niveaus und Vorleistungen in den Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen sei. Grundsätzlich würde das österreichische Modell der Lebensmittelwirtschaft viele der angesprochenen Ziele schon länger beinhalten. Etwa habe Österreich den Anteil an biologischen Agrarflächen schon jetzt auf 26% erhöht.

Köstinger kritisierte, dass jedoch Maßnahmen zur Herkunftsbezeichnung bei „Farm-to-Fork“ fehlen würden. Hier müsse der „Fleckerlteppich“ der europäischen Herkunftsbezeichnungen beendet werden. Die KonsumentInnen würden verstärkt wissen wollen, woher sie ihre Lebensmittel beziehen. Zudem bemängelte die Ministerin, dass bis dato keine Überprüfung der gesetzten Ziele angedacht sein würde. Es benötige etwa beim Ziel der Pestizidreduzierung Zahlen, Daten und Fakten, um eine Folgekostenabschätzung der geplanten Maßnahmen zu erhalten.

In der darauffolgenden Debatte mit den Abgeordneten stellte Köstinger gegenüber Bettina Zopf (ÖVP) fest, dass die GAP-Strategie ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der „Farm-to-Fork“-Ziele wäre. Die Strategie sei aber für die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht rechtsverbindlich, da es sich um Empfehlungen handle. Von Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) auf Österreichs Prioritäten angesprochen, hob die Ministerin die Ziele der Pestizidreduktion, der Transparenz sowie des Notfallplans für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit in Krisenzeiten hervor.

Cornelia Ecker und Christoph Matznetter (beide SPÖ) sprachen das Thema Herkunftsbezeichnung an, das aus ihrer Sicht ganzheitlicher gesehen werden müsse. Vor allem die Bereiche Futtermittel und Tierhaltung müssten miteinbezogen werden. Gerade die COVID-19-Krise habe bei den KonsumentInnen das Bewusstsein für regionale Lebensmittel verstärkt. Die Landwirtschaftsministerin sah hier Einigkeit mit den SPÖ-Abgeordneten und verwies auf das bereits existierende und sich sehr positiv entwickelnde heimische AMA-Tierwohl-Gütesiegel. Leider hätte sich aber eine klare Mehrheit der Mitgliedsländer gegen ein solches Tierwohl-Gütesiegel auf europäischer Ebene ausgesprochen.

Mit dem AMA-Genussregion-Gütesiegel würde es nun eine neue Initiative geben, um den Dreiklang Bauernschaft-Gastronomie-Veredelungsbetriebe zu fördern, antwortete Köstinger auf Peter Schmiedlechners (FPÖ) Frage nach der Rolle der Direktvermarktung im Rahmen der „Farm-to-Fork“-Strategie. Astrid Rössler (Grüne) begrüßte, dass die EU-Pläne stark auf nachhaltige Lebensmittelproduktion und damit generell auf eine nachhaltige Landwirtschaft ausgerichtet wären und wollte wissen, wie hier die Pläne für eine Veränderung der Marktmechanismen aussehen würden. Die Ministerin bekräftigte, dass hier vor allem die öffentliche Hand ihre Vorreiterrolle wahrnehmen solle. Seit 2018 gelte das Bestbieterprinzip in der öffentlichen Beschaffung. Es müsse aber noch weiter hin zur Verpflichtung für regionale Beschaffung gehen, damit regionale ProduzentInnen den Vorzug erhalten.

Auf die Frage von Karin Doppelbauer (NEOS), welche neuen Chancen und Einkommensmöglichkeiten sich für die LandwirtInnen mit der „Farm-to-Fork“-Strategie ergeben würden, verwies Köstinger einerseits auf die Verbesserung regionaler Wertschöpfungsketten etwa durch das AMA-Genussregion-Gütesiegel. Sie sah aber auch großes Einkommenspotential im Bereich der Energiegewinnung aus agrarischen Restprodukten.

Beim Thema Herkunft von Futtermitteln betonte Olga Voglauer (Grüne) die Fortschritte zur Transparenz durch die EU-Strategie. Die Landwirtschaftsministerin stellte in diesem Zusammenhang fest, dass in Österreich bereits jetzt ein Selbstversorgungsgrad von 80% gegeben sei. Dies sei im europäischen Vergleich sehr hoch. Die nationale Eiweißstrategie sei gerade in Fertigstellung. Das Ziel sei es, von Eiweißimporten unabhängig zu werden. (Schluss EU-Unterausschuss) sox/med

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