Moosbrugger: Neues Kuh-Urteil bestätigt Notwendigkeit der Gesetzesänderung

Tiroler Landwirt nach OLG-Rechtsspruch nach wie vor in der Haftung

Wien (OTS) „In Sachen ‚Kuh-Urteil‘ hat nun das Oberlandesgericht Innsbruck der Berufung des Landwirts teilweise Recht gegeben und die Verschuldensfrage 50 zu 50 geteilt. Doch nach wie vor bleiben beim Landwirt enorme Haftungskosten. Der gesamte Prozess wird noch nach der alten Rechtslage geführt, da die Änderung des ABGB, welche die Eigenverantwortung deutlich stärker in den Mittelpunkt gerückt hat, erst für mögliche Ereignisse nach dem 1. Juli 2019 gilt. An der jetzigen rechtlichen Situation zeigt sich, wie wichtig und notwendig es war, diese Gesetzesänderung, die noch unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger eingebracht worden ist, zu beschließen“, erklärte Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zum jüngst ergangenen Urteil über jenes Unglück in Tirol, bei dem eine deutsche Urlauberin durch eine Kuh zu Tode gekommen ist.

Konkret wurde mit der Änderung des ABGB die Haftung von Viehhaltern neu geregelt. In der alten Regelung wurden die Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Das neue Gesetz sieht neben der klaren Verantwortung der Tierhalter auch eine stärkere Eigenverantwortung der Almbesucherinnen und -besucher vor. Für sie gelten nun Verhaltensregeln auf Almen und Weiden, die sie einhalten müssen. Tierhalter haben nach der neuen Rechtslage mehr Rechtssicherheit, wenn sie bundesweite Standards einhalten. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Landwirtschaftskammer (LK) Österreich
Dr. Josef Siffert
Schauflergasse 6, 1015 Wien
Tel.-Nr.: +43/1/53441-8521
E-Mail: j.siffert@lk-oe.at
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