Nationalrat beschließt mit neuem Landarbeitsgesetz bundesweite Harmonisierung des Arbeitsrechts für Land- und ForstarbeiterInnen

Breite Mehrheit auch für BUAG-Novelle, kostenlose COVID-19-Tests auch in Hausapotheken

Wien (PK) Im Nationalrat wurde heute das Landarbeitsgesetz 2021 beschlossen, das ab Juli die derzeit noch geltenden Landarbeitsordnungen der Länder ersetzen wird und bundesweit einheitliche arbeitsrechtliche Bestimmungen für Land- und ForstarbeiterInnen bringt. Eine breite Mehrheit gab es zudem für eine Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) sowie begleitende Gesetzesänderungen. Ein Antrag der FPÖ zum AMS-Algorithmus sowie ein Antrag der NEOS für eine Befristung der Notstandshilfe blieben in der Minderheit. SPÖ-Anträge für Lohntransparenz und die Umsetzung einer Zeitverwendungsstudie wurden an den Gleichbehandlungsausschuss verwiesen.

Die Beratungen über das BUAG wurden von den Koalitionsparteien darüber hinaus dazu genutzt, um mittels Abänderungsantrag eine weitere Änderungen des ASVG auf den Weg zu bringen: Demnach können künftig auch ärztliche Hausapotheken – analog zu den Bestimmungen in anderen Apotheken – kostenlose COVID-19-Antigentests anbieten.

Landarbeitsgesetz bringt bundesweit einheitliches Arbeitsrecht für Land- und ForstarbeiterInnen

Verabschiedet wurde das Landarbeitsgesetz 2021 einstimmig, nachdem sich die Koalitionsparteien mit der SPÖ zuvor auf einen Abänderungsantrag geeinigt hatten, der bei der Beschlussfassung mit Berücksichtigung fand. Damit ist sichergestellt, dass auch für die neuen Arbeitgeberzusammenschlüsse im Landwirtschaftsbereich ein eigener Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann. Das ursprünglich vorgesehene Verbot wäre nach Meinung der Abgeordneten verfassungsrechtlich problematisch gewesen. Ein von der SPÖ eingebrachter Abänderungsantrag fand hingegen keine Mehrheit, er zielte unter anderem auf eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf maximal 50 Stunden und die volle Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für ErntehelferInnen ab.

In Form einer Entschließung sprach sich der Nationalrat auf Initiative von SPÖ, ÖVP und Grünen für die ausreichende Bereitstellung von Trinkwasser auf Feldern durch den Arbeitgeber aus. Arbeitsminister Martin Kocher solle dies im Zuge der zu erlassenden Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen.

Das neue Landarbeitsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen, zulässige Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüche, Homeoffice, die Einrichtung von Betriebsräten, Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz, Leiharbeit und die Gleichbehandlung von Frauen. Auch datenschutzrechtliche Vorgaben und die Festlegung von Strafen im Falle von Gesetzesverstößen sind im Gesetz verankert.

An den schon bisher bundesweit geltenden Regelungen, etwa an den erst 2018 eingeführten neuen Arbeitszeitregeln, wird sich im Wesentlichen nichts ändern. Neu ist allerdings, dass Überstunden in Zeiten von Arbeitsspitzen vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin dann sanktionslos abgelehnt werden können, wenn sie am Tag 11 Stunden bzw. in der Woche 52 Stunden überschreiten. Zudem bleiben einzelne bundesländerspezifische Feiertage erhalten.

Gänzlich neu geschaffen wird das Instrument des „Arbeitgeberzusammenschlusses“. Damit sollen insbesondere kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit erhalten, ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Auflagen gemeinsam zu beschäftigen. Die Vollziehung des Landarbeitsgesetzes wird grundsätzlich weiterhin den schon jetzt zuständigen Landesbehörden obliegen.

SPÖ fordert tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden

Seitens der SPÖ bedankte sich Alois Stöger bei den Regierungsparteien, dass es im letzten Augenblick gelungen sei, einen gemeinsamen Abänderungsantrag vorzulegen. In diesem Sinn kündigte er auch die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetzespaket an, wiewohl er sich einige weitere Änderungen gewünscht hätte. So schlug die SPÖ etwa zusätzlich vor, die Höchstarbeitszeit auch in Zeiten von Arbeitsspitzen auf zehn Stunden pro Tag bzw. 50 Stunden pro Woche zu begrenzen. Zudem drängte Stöger auf die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an Saisonniers, Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der Höhe von 50% und die Bereitstellung von Toiletten bei Feld- bzw. Waldarbeiten. LandarbeiterInnen hätten nicht immer die besten Arbeitsbedingungen, hielt er dazu fest.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Stöger, dass es künftig bundesweit einheitliche Regelungen gibt. Das hoben auch die VertreterInnen der anderen Fraktionen hervor. So sprach etwa Georg Strasser (ÖVP) von einem Freudentag für alle, die am Projekt mitgewirkt hätten. Das Gesetz ist seiner Meinung nach sowohl im Sinne der 35.000 MitarbeiterInnen in der Landwirtschaft als auch der rund 10.000 ArbeitgeberInnen. Künftig gebe es nur noch ein Gesetz, das für alle gelte, zudem könne die Zahl der Verordnungen von 100 auf 20 reduziert werden.

Besonders positiv bewerteten Strasser und seine Fraktionskollegin Rebecca Kirchbaumer auch das neue Instrument des Arbeitgeberzusammenschlusses. Damit könnten künftig zwei, drei LandwirtInnen gemeinsam ErntehelferInnen beschäftigen und kurze Arbeitsverhältnisse verlängern, betonte Strasser. Olga Voglauer (Grüne) erwartet sich davon auch eine Entlastung kleiner Familienbetriebe.

Markus Koza (Grüne) hob einige Punkte hervor, die ihm zufolge seiner Partei besonders wichtig gewesen sind. Dabei nannte er die Freiwilligkeit der 12. Arbeitsstunde, die Erhöhung der Wochenendruhe von 35 auf 36 Stunden und die klare Definition von Arbeitsspitzen, in denen zusätzliche Überstunden erlaubt sind. Zudem habe man Wert darauf gelegt, dass bei Arbeitgeberzusammenschlüssen für die Beschäftigten der jeweils günstigste Kollektivvertrag anzuwenden ist. Für wesentlich hält seine Fraktionskollegin Voglauer nun effiziente und effektive Kontrollen vor Ort, auch bei der Beschäftigung von ErntehelferInnen, sonst helfe das beste Gesetz nicht.

Seitens der FPÖ signalisierte Dagmar Belakowitsch Zustimmung zum Entwurf, wiewohl ihrer Meinung nach einzelne Bestimmungen sprachlich etwas zeitgemäßer formuliert werden hätten können.

Arbeitsminister Martin Kocher erwartet sich vom Gesetz unter anderem eine deutliche Entbürokratisierung. Außerdem wies er darauf hin, dass es künftig in allen Bundesländern die gleichen Bestimmungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geben werde, etwa was den Papamonat, die volle Anrechnung der Elternkarenz bei Gehaltseinstufungen oder den Anspruch auf Pflegekarenz betrifft.

BUAG-Novelle: Änderungen beim Überbrückungsgeld und bei der Finanzierung der Schlechtwetterentschädigung

Mit breiter Mehrheit beschlossen hat der Nationalrat die Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) sowie begleitende Gesetzesänderungen. Das Gesetzespaket bringt unter anderem Änderungen beim Überbrückungsgeld, eine Art Frühpension für BauarbeiterInnen. So kann der Bezug von Überbrückungsgeld künftig bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig unterbrochen werden. Zudem wird zur Berechnung des Überbrückungsgeldes der Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres herangezogen. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind Teil der Novelle, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen Kontrollbehörden betrifft.

Zudem sind Bestimmungen enthalten, um akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen zu schließen und diesen Bereich langfristig finanziell abzusichern. So werden heuer unter anderem Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt, wobei künftig rund 13 Mio. € pro Jahr aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in die Schlechtwetterentschädigung fließen sollen. Zur Umsetzung des Vorhabens musste auch das ASVG geändert werden.

    

Mit einem Abänderungsantrag wurden in der ASVG-Novelle noch redaktionelle Berichtigungen vorgenommen. Dieser wurde aber auch dafür genutzt, Möglichkeit der Durchführung von COVID-19-Tests durch Apotheken zu den gleichen Bedingungen auf ärztliche Hausapotheken auszuweiten. Die Parallelbestimmungen in den übrigen Sozialversicherungsgesetzen sollen in einem gesonderten Gesetz geändert werden. Laut Bedrana Ribo (Grüne) werden damit vor allem für den strukturschwachen Raum weitere Testmöglichkeiten geschaffen. Gerade für ältere Menschen seien die rund 900 von der Änderung betroffenen HausärztInnen wichtige Bezugspersonen in der Nähe des Wohnortes.

Breite Zustimmung für BUAG-Novelle, NEOS üben Kritik

Für Arbeitsminister Martin Kocher verbessert die BUAG-Novelle die Rahmenbedingungen in der Baubranche. Es werde dafür gesorgt, dass wichtige Mindeststandards eingehalten werden, ein fairer Wettbewerb möglich und Lohn- und Sozialdumping verhindert werde. Er griff insbesondere Verbesserungen beim Überbrückungsgeld und bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen bei Scheinentsendungen im Rahmen von Auslandsverfahren heraus.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) bezeichnete die BUAG-Novelle als „Win-Win-Lösung“ für DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen am Bau. Maßnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sowie die Bereinigung von akuten Finanzierungslücken bei der Schlechtwetterentschädigung seien unter anderem zu begrüßen. Bettina Zopf (ÖVP) bezeichnete das Überbrückungsgeld als „Sicherheitsnetz und Anreizsystem“ zugleich. Denn in den Topf würden ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen einzahlen, der Anspruch könne entweder am Ende des Berufslebens in Anspruch genommen werden oder, wenn man weiterarbeiten möchte, teilweise als Prämie ausbezahlt werden.

Kein Lob für die Gesetzesänderung kam hingegen von Gerald Loacker (NEOS). Die Sozialpartner hätten sich auf ein Paket zu Lasten Dritter geeinigt, zeigte er sich überzeugt. Die Mehrkosten würden nämlich an die Kunden weitergegeben werden. Ebenfalls problematisch findet er den „Ausbau der österreichischen Frühpensionitis“. Das Überbrückungsgeld sei ein Anreiz, früher in Pension zu gehen, statt in eine gesundheitlich weniger belastende Branche zu wechseln. Zudem bezeichnete er die Bestimmungen als Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die in anderen Branchen tätig seien, aber dennoch schwere körperliche Arbeit verrichteten. Diese „Sonderlösung für eine ganz bestimmte Gruppe“ sei ungerecht.

Josef Muchitsch (SPÖ) hielt dem entgegen, dass man nicht weiterkomme, wenn man immer auf andere warte. Er wünsche etwa dem Tourismus ein ähnliches Modell, mit dem die Beschäftigten auch dort bis zur Pension bleiben würden. Die Gesetzesänderung verhindere Lohn- und Sozialdumping, bekämpfe Sozialbetrug, schaffe einen Abbau der Bürokratie und vieles mehr. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass es in der Bauwirtschaft ebenfalls viele Langzeitarbeitslose gebe. Deshalb setzte er sich mit einem Entschließungsantrag für eine Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes bis zumindest Ende Juni ein. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Peter Wurm (FPÖ) äußerte Zustimmung zur BUAG-Novelle. Die Bestimmungen hätten ihre Berechtigung für beide Seiten. Mit Blick auf die wärmere Jahreszeit forderte er eine Befreiung der BauarbeiterInnen von der Maskenpflicht. Josef Muchitsch (SPÖ) stellte klar, dass es bereits eine Ausnahme von der FFP2-Maskenpflicht bei Arbeiten ohne Kundenkontakt gebe.

Oppositionsanträge zu AMS-Algorithmus und Befristung der Notstandshilfe abgelehnt

Die FPÖ ortete angesichts eines negativen Bescheids der Datenschutzbehörde zum umstrittenen Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS) des AMS einen „Datenschutz-Skandal“ und drängte darauf, den Einsatz derartiger Algorithmen künftig zu unterbinden. Die Koalitionsparteien halten den Antrag allerdings für überholt, da der Bescheid der Datenschutzbehörde mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. Der Antrag wurde daher abgelehnt.

Ebenfalls keine Zustimmung gab es für einen Entschließungsantrag der NEOS, der insbesondere auf eine zeitliche Befristung der Notstandshilfe abzielte. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos ist, sollte demnach nur noch Sozialhilfeleistungen bekommen. Damit würde man nicht nur Doppelstrukturen beseitigen, sondern auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Beschäftigung anzunehmen, lautet die Argumentation.

Anträge für Einkommenstransparenz und Zeitverwendungsstudie wandern in den Gleichbehandlungsausschuss

Im Gleichbehandlungsausschuss weiterberaten werden soll über zwei SPÖ-Anträge, die zum einen auf mehr Einkommensgerechtigkeit bzw. Lohntransparenz im Berufsleben und zum anderen auf die Durchführung einer Zeitverwendungsstudie abzielen. Die Abgeordneten sprachen sich mehrheitlich für eine Zuweisung an den Ausschuss aus. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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