Nationalrat beschließt Ökologisierung der NoVA

Weitere Beschlüsse: COVID-19-Tranparenzgesetz, Maßnahmen zur wirtschaftlichen Abfederung der Corona-Krise

Wien (PK) Der Nationalrat hat heute die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe NoVA beschlossen. Die weiteren Beschlüsse im Finanzblock standen dann zum Großteil im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise. So bringt das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eine befristete Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent sowie die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von zehn Prozent für bestimmte Reparaturdienstleistungen. Das COVID-19-Transparenzgesetz sieht regelmäßige Berichte über Corona-Hilfen an den Nationalrat vor. Zudem werden die Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft an steuerliches Wohlverhalten geknüpft und das KMU-Förderungsgesetz sowie das Garantiegesetz verlängert.

Auf den Weg gebracht wurde vom Nationalrat heute außerdem die Senkung der Umsatzsteuer für Damenhygieneartikel von 20 auf 10 %. Unter den ermäßigten Steuersatz fallen Erzeugnisse der Monatshygiene aller Art. Der Beschluss wurde durch einen entsprechenden Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz möglich.

Ökologisierung der NoVA macht „Stinker“ teurer

Ein Initiativantrag der Regierungsparteien, mit dem es zur Ökologisierung der NoVA kommt, wurde mehrheitlich im Nationalrat beschlossen. Zwei Abänderungsanträge von SPÖ und FPÖ sowie ein Rückverweisungsantrag der SPÖ fanden keine ausreichende Zustimmung. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen soll die NoVA auf alle Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Eine Befreiung soll künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km gelten. Zudem kommt die steuerliche Begünstigung von Bahnstrom. Von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter „grüner“ Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird damit gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit, für sonstigen Bahnstrom ist eine Teilentlastung vorgesehen.

Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte, dass die „drastische Erhöhung“ der NoVA ein schmerzvolles Zugeständnis der ÖVP an die Grünen sei, das „weh tut“. Auch sein Fraktionskollege Peter Haubner sah dies ähnlich, denn in einer Koalition sei es „wie in einer Ehe“, wo man auch den Partner Maßnahmen umsetzten lassen müsse, um langfristig bestehen zu können.

Heute sei ein besonderer Tag für den Klimaschutz, freute sich hingegen Jakob Schwarz (Grüne) über den Beschluss zur NoVA-Neugestaltung. Damit habe man eine langjährige Forderung der Klimaforscher auf den Weg gebracht und setze den nächsten Schritt der ökosozialen Steuerreform. Schwarz betonte, dass man nun nicht mehr „der Depperte“ sei, wenn man sich für klimaneutrales Verhalten entscheide. Bei der Anschaffung eines Neuwagens habe man nun die Wahl zwischen klimaschädigendem und klimafreundlichen Verhalten, es würde aber Anreize anstatt Verbote geben.

Ganz anders sah dies Christian Hafenecker (FPÖ). Die Erhöhung der NoVA sei „eine Nacht- und Nebelaktion“, wo „wie so oft das Parlament ohne entsprechendes Begutachtungsverfahren ausgehebelt wird“. Die Maßnahme diene nur zur Besänftigung der „Grün-SympathisantInnen“, weil die Grünen „sonst nichts weiterbringen“ würden. Mit der NoVA-Erhöhung wird laut Hafenecker nicht der gewünschte Effekt erzielt, da ältere Autos nun länger in Betrieb sein würden. Zudem würden nicht nur die „großen Stinker“, sondern etwa auch die viel verkauften Familienautos belastet werden.

„In Wahrheit wird hier nichts ökologisiert, es ist einfach eine versteckte Steuererhöhung“, kritisierte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Es werde nun bloß der Erwerb von größeren aber auch kleineren Autos teurer gemacht werden, ohne Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes. Der NEOS-Ansatz einer aufkommensneutralen ökologischen Steuerreform mit einer echten CO2-Bepreisung und gleichzeitiger Senkung der Steuern auf den Faktor Arbeit sei der bessere und nachhaltigere Weg, so Doppelbauer.

COVID-19-Steuermaßnahmengesetz: Ermäßigter Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturen

Ein weiterer Initiativantrag inklusive eines dazu Abänderungsantrags der Koalitionsparteien zur Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent für die Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbereich bis Ende 2021 wurde ebenfalls mehrheitlich angenommen. Dazu wird auch ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent für bestimmte Reparaturdienstleistungen eingeführt. Auch andere Corona-Sonderregelungen, etwa in Zusammenhang mit der Gewährung des Pendlerpauschale, werden vorläufig weiter gelten. Bis Ende 2022 gänzlich von der Steuer befreit werden COVID-19-Impfstoffe. Ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen zur Sicherung der Gemeindefinanzen. Ein Rückweisungsantrag sowie zwei Entschließungsanträge der SPÖ zur Ausweitung des reduzierten Steuersatzes auf andere Reparaturdienstleistungen sowie zu einer Solidarabgabe für Millionäre fanden im Plenum ebenso keine Mehrheit.

„Das Parlament hat in Zusammenarbeit mit der Regierung viele wirkungsvolle Hilfsmaßnahmen auf die Reihe gebracht“, die vielen Betrieben das Überleben sichern und zum Erhalt hunderttausender Arbeitsplätz beitragen würden, unterstrich Karlheinz Kopf (ÖVP). Die Senkung der Umsatzsteuer oder die Senkung der Steuern auf Reperaturdienstleistungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft seien hier ein Teil davon. Durch den eingebrachten Abänderungsantrag gebe es nun auch die Möglichkeit, dass Betriebe Gutscheine bis zu 365 € steuerfrei an die MitarbeiterInnen ausgeben können, da heuer der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht ausgeschöpft werden konnte. Außerdem bestehe die Möglichkeit, Ratenzahlungsmodelle für gestundete Steuern auf bis zu 36 Monate auszuweiten.

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes komme es nun auch zu einer Senkung des Steuersatzes für Menstruationsprodukte auf zehn Prozent, zeigte sich Meri Disoski (Grüne) erfreut. Im Laufe eines Lebens würden sich Frauen dadurch rund 2.700 € sparen, rechnete die Grün-Abgeordnete vor. Dadurch sei „endlich die steuerliche Ungerechtigkeit beendet“ worden. Disoski appellierte an die Hersteller, diese Senkung auch direkt an die Kundinnen weiterzugeben.

Seitens der SPÖ kritisierte Kai Jan Krainer, dass die Hilfsmaßnahmen der Regierung im ersten Halbjahr zu spät gekommen wären. Im Herbst habe man sich für das nicht treffsichere „Gießkannenprinzip“ entschieden. Etwa würden auch Glückspielkonzerne oder Wettlokale mit Steuergeld unterstützt werden. Dafür fehle es aber an der Unterstützung für indirekt betroffene Unternehmen, wie für die Taxi- oder Veranstaltungsbrache. Grundsätzlich müssten die Hilfsmaßnahmen an Bedingungen wie einer Arbeitsplatz- oder Standortgarantie geknüpft werden. Zudem stelle sich die Frage, „wer am Ende des Tages für die Krise bezahlen wird müssen“, so der SPÖ-Abgeordnete. Viele Länder würden zur Finanzierung der Krise auf Vermögenssteuern setzen, die ÖVP blockiere dies aber.

Karin Doppelbauer (NEOS) erneuerte die Oppositionskritik, dass die Regierungsparteien durch Initiativanträge vor allem die Begutachtungsverfahren vermeiden wollen. Durch die vielen Abänderungsanträge verliere man so den Überblick und es komme zu legistischen Pannen. Zudem würden die Anträge durch die Ausschüsse „gepeitscht“. Was das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz betrifft, seien hier „Kraut und Rüben“ vermischt worden, da viele Dinge mitreingepackt wurden, die nichts mit COVID-19 zu tun hätten, kritisierte die NEOS-Mandatarin.

Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Entschließungsantrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen wurde seitens Andreas Kollross (SPÖ) und Erwin Angerer (FPÖ) scharf kritisiert. Beide betonten, dass SPÖ und FPÖ seit einem halben Jahr auf die schwierige finanzielle Situation der Gemeinden hingewiesen hätten. Seitens der Regierung seien aber beim gerade beschlossenen Budget für 2021 keine zusätzlichen Mittel für die Gemeinden bereitgestellt worden. Anstatt sich mit dem Entschließungsantrag selbst aufzufordern, zu arbeiten, könnten die Regierungsfraktionen einfach Maßnahmen zur Unterstützung der Gemeinden beschließen, so Kollross.

COVID-19-Transparenzgesetz bringt regelmäßige Berichte über Corona-Hilfen an den Nationalrat

Das von den Parlamentsfraktionen einstimmig unterstützte COVID-19-Transparenzgesetz soll der Information des Nationalrats zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung dienen. Vorwiegend geht es um die Übertragung der Berichtspflichten des Finanzministeriums hin zu den fachlich zuständigen BundesministerInnen. Diese sollen den inhaltlich zuständigen Ausschüssen des Nationalrats Bericht zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen erstatten.

Elisabeth Götze (Grüne) begrüßte, dass es durch die neuen Berichtspflichten zu einer sinnvollen Festlegung komme, worüber informiert werde. Zudem würden künftig die zuständigen Minister den Fachausschüssen berichten, wobei der Budget- und Finanzausschuss den Überblick behielten.

COVID-19-Hilfen werden an steuerliches Wohlverhalten geknüpft

Mehrheitlich hat der Nationalrat auch ein neues Bundesgesetz beschlossen, mit dem die Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden. Unternehmen, die die Vorgaben des fünfjährigen steuerlichen Wohlverhaltens nicht erfüllen, sollen von der Gewährung von Förderungen des Bundes ausgeschlossen werden. Bereits erlangte Förderungen sind demnach verzinst zurückzuzahlen. Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in einer Steueroase, die dort überwiegend Passiveinkünfte erzielen, sind von Förderungen ausgeschlossen. Ein Abänderungsantrag der FPÖ sowie ein Rückverweisungsantrag der FPÖ fanden im Plenum keine Mehrheit.

Dieses Gesetz stelle sich als ein „Steuersünderschutzgesetz von Schwarz-Grün“ dar, da die SteuersünderInnen die Förderungen nicht zurückzahlen müssten, kritisierte Hubert Fuchs (FPÖ). Es gebe viele Schlupflöcher, um als steuerehrlich zu gelten. Anstatt der SteuerzahlerInnen, schütze die Bundesregierung die SteuersünderInnen, so Fuchs weiter. Zudem würden die Bestimmungen erst ab 2021 in Kraft treten und nicht bereits rückwirkend auf im Jahr 2020 geleistete Hilfsmaßnahmen gelten.

Die Hilfsmaßnahmen an das steuerliche Wohlverhalten zu knüpfen, mache durchaus Sinn, hielt Reinhold Einwallner seitens der SPÖ fest. Er kritisierte aber, dass ArbeitnehmerInnen keinen Gestaltungsspielraum beim steuerlichen Wohlverhalten hätten. Sie würden das „jeden Monat am Lohnzettel dokumentiert“ bekommen. Im Zusammenhang mit der Steuergerechtigkeit bemängelte Einwallner, dass etwa Tochterunternehmen in Steueroasen trotzdem die Corona-Hilfen in Anspruch nehmen könnten.

Verlängerung des KMU-Förderungsgesetzes und des Garantiegesetzes

Ein weiterer gemeinsamer Initiativantrag, inklusive eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz verlängert werden, wurde im Plenum einstimmig angenommen. Da die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf österreichische Unternehmen unverändert vorliegen, soll den betroffenen Unternehmen von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) weiterhin Garantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden. Die betreffenden Bestimmungen sind mit 30. Juni 2021 begrenzt. Mit dem Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne auf den Ausfall großer Versicherungsunternehmen in der Reisebranche reagiert. Der Bund soll nun bei der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen einspringen, bis auf EU-Ebene eine dauerhafte Lösung gefunden wird.

Der Tourismus sei für Österreich wichtiger als die Autoindustrie für Deutschland, hielt Josef Schellhorn (NEOS) fest. Er kritisierte, dass viele Unternehmen, die indirekt vom Tourismus abhängig wären, de facto aber keine Hilfen bekommen würden. Was es nun im Tourismus vor allem brauche, sei Klarheit darüber, wie es nach dem 7. Jänner bis zum nächsten Sommer weitergehen würde. Grundsätzlich muss laut Schellhorn der Faktor Arbeit „dramatisch entlastet werden“, damit die MitarbeiterInnen mehr verdienen und weniger kosten.

Finanzminister Gernot Blümel verwies in seiner Wortmeldung auf das große Volumen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Bisher seien in Summe rund 28 Mrd. an Hilfsleistungen genehmigt oder ausbezahlt worden. Eine Analyse des IWF habe ergeben, dass Österreich, das im Vergleich größte Rettungspaket mit acht Prozent des BIP geschnürt habe. Viele Maßnahmen müssten zur Überwindung der Krise verlängert werden, so etwa der Umsatzersatz für die geschlossenen Unternehmen im Dezember oder die Senkung der Umsatzsatzsteuer in der Gastronomie, Hotellerie und Kulturbranche. Blümel zeigte sich erfreut, dass nun Steuerstundungen bis zu 36 Monate mit einem verringerten Basiszinssatz von 2,5% zurückgezahlt werden können. Zudem sei die Regierung weiterhin bemüht, die Transparenz zu erhöhen, durch das COVID-19-Transparenzgesetz gebe es in Zukunft Berichtspflichten der einzelnen Ressorts gegenüber den Fachausschüssen des Nationalrats.

Die Reisebranche, die Gastronomie und die Hotellerie sei von der Krise hauptsächlich betroffen, betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Österreich sei ein Land der Kulinarik und der Gastfreundschaft, darum müsse man alles tun, um diesen Bereich gut durch die Krise zu bringen. In diesem Zusammenhang sei etwa der Fixkostenzuschuss I und II für die Reisebranche besonders wichtig gewesen. Nun ziehe sich der größte Versicherer vom Markt zurück, deshalb müsse nun der Staat beim Insolvenzschutz für die Reisebranche einspringen. Denn ohne Insolvenzschutz dürften die Veranstalter keine Reisen mehr anbieten, so Köstinger.

Durch die heutigen Beschlüsse könne man wieder die Unternehmen in Österreich unterstützen, hielt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck fest. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen müsse man die Liquidität der Betriebe erhalten und Anreize setzen. Schramböck zeigte sich über die Verlängerung „bewährter Maßnahmen“ erfreut und zeigte sich optimistisch, dass vor allem der Konsum im nächsten Jahr einsetzen werde. Gerade für die Wirtschaft sei die Aussicht auf einen Impfstoff von großer Bedeutung, da man dadurch wieder Hoffnung schöpfen könne. Grundsätzlich gebe es nicht „die eine Maßnahme, die hilft“, sondern ein Bündel über 50 Mrd. €, das zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen beitrage. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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