Nautik in Österreich – wenn Mögliches unmöglich wird

Bootsführerscheine für das Meer? Gültigkeit oder nicht?

Gössendorf (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at)

Österreichischen Patent = Rechtssicherheit?

Macht ein Österreicher eine österreichisches Patent für das Meer FB 1, FB 2, FB 3 oder FB 4 und beantragt danach das IC Patent, hat er nur eine eingeschränkte rechtliche Anerkennung bei den Küstenstaaten, welche die Resolution 40 umgesetzt haben. Es fehlen z. B. Spanien, Italien, Griechenland usw. Weil es aber keine EU-Einheitliche Regelung gibt, bedeutet das, man hat keine 100% Rechtssicherheit im Ausland auf dem Meer.

Österreicher und das Meer

Österreichische Nautiker, die am Meer fahren möchten, bietet sich eine Möglichkeit,sie machen ihr Patent gleich in einem Land, welches einen guten Ruf in der Nautik hat.

In aller Regel sind Länder, welche eine Relevanz in der Nautik haben, in der IMO – International Maritime Organization – vereint (174 Mitgliedsstaaten und drei Assoziierte Mitglieder – u. a. Kroatien, Spanien, England, Griechenland usw.) Österreich nicht in der IMO, Österreich bezieht international am Meer keine Position.

Fragwürdig?

Die Oberste Schifffahrtsbehörde in Österreich als ausführender Gesetzgeber zeigt Härte gegen andere führende Nautik Nationen. Sie anerkennt defacto KEIN einziges ausländisches Patent für das Meer bei österreichischen Staatsbürgern! Beruft sich dabei auf den einfallslosen Text: „ … ist im Gesetz nicht vorgesehen, daher nicht anerkannt“. Ist die Abteilung Recht in der Obersten Schifffahrtsbehörde noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen, hat sie die Bestrebungen der Europäer verschlafen?

Als der Staat Kroatien vor Jahren nur mehr das „Küstenpatent B“ als einzig erlaubtes bzw. anerkanntes Patent für das Chartern von Booten und Yachten akzeptieren wollte, war die Empörung groß.

Österreich anerkennt KEIN einziges weltweites Patent. Einem Kapitän aus Kroatien der nach Österreich übersiedelt, wird sein Patent für das Meer weder umgeschrieben noch wird es anerkannt. Das Ganze immer unter Berufung auf: „… ist im Gesetz nicht vorgesehen, daher nicht anerkannt“.

Das wird zum Problem

Es werden vom österreichischen Gesetzgeber sehr viele Probleme für österreichische Nautiker im Ausland unnötigerweise verursacht.

Man sollte sich ein Beispiel bei führenden Nationen im Bereich Nautik für Freizeitskipper nehmen.

Zum Beispiel hat das kroatischen Schifffahrtministerium alle staatlich ausgegebenen Patente anerkannt, darunter auch Patente Österreichs.

Ein Umdenken lohnt sich, zumal Anwärter auf die österreichischen Patente von FB 2 bis FB 4 nicht im Inland ausgebildet, geschweige denn geprüft werden können – der „Schwarze Peter“ liegt bei der österreichischen Obersten Schifffahrtsbehörde, die das Problem in private Hände gelegt hat. Es ist fraglich, ob dieses System einer höchstrichterlichen Überprüfung standhält.

Rückfragen & Kontakt:

AC Nautik e.U
Mst. Ing. Martin Fuchshofer
www.kuestenpatent-kroatien.at

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Quelle

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