NEOS zu Online-Zahlungen: EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) braucht längere Übergangsfrist

Sepp Schellhorn: „Novellierte Zahlungsdiensterichtlinie wäre ab 14.09.2019 anzuwenden. Ein Aufschub ist dringend erforderlich, um Tourismus-Betriebe nicht zu gefährden.“

Wien (OTS) NEOS unterstützen die Forderung der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), den europäischen Tourismus-Betrieben für die ab 14. September geltenden strengeren EU-Regeln bei Online-Zahlungen einen Aufschub zu gewähren. „Angesichts der umfangreichen technischen Vorgaben der PSD2 haben viele betroffene Tourismus-Betriebe Schwierigkeiten, diese rechtzeitig umzusetzen. Laut aktueller ÖHV-Mitgliederbefragung wusste zudem nur die Hälfte der befragten Qualitätsbetriebe überhaupt von der PSD2. Der Zeitplan zur Einführung dieser Richtlinie muss dringend neu überdacht werden. Anderenfalls würden Zahlungen, die nicht dem neuen Regulativ entsprechen, dann nicht mehr abgewickelt. Was wiederum massive Auswirkungen sowohl auf die Liquidität der betroffenen Betriebe als auch auf Kunden, Lieferanten und in weiterer Folge wohl auch auf die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte“, erklärt NEOS-Tourismussprecher Sepp Schellhorn.

„Wir empfehlen – im Schulterschluss mit der ÖHV – einen Aufschub sowie eine schrittweise Durchsetzung, um insbesondere Tourismus-Betriebe nicht zu gefährden. Es braucht eine einvernehmliche österreichische und im nächsten Schritt europäischen Lösung, um die EU-Kommission, den Rat und das Parlament gemeinsam von einer Verlängerung der Übergangsfrist für die PSD2 zu überzeugen“, betont Schellhorn.

Bestimmungen zur starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen
Das Kürzel PSD steht für Payment Services Directive und bezeichnet die Zahlungsdiensterichtlinie der EU, die 2007 erstmals in Kraft trat. In ihrer novellierten Form PSD2 gilt sie in Österreich seit 1. Juni 2018. Administrativ und technisch umzusetzen wäre sie ab 14. September diesen Jahres.

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