NIKI-Pleite unterstreicht Dringlichkeit verpflichtender Insolvenzabsicherung für Airlines

Langjährige Forderung des FV-Reisebüros und des Europäischen Dachverbandes ECTAA nun endlich umsetzen – NIKI war profitabel und wurde zum Spielball – Insolvenz war vermeidbar

Wien (OTS) Langjährige Forderung des FV-Reisebüros und des Europäischen Dachverbandes ECTAA nun endlich umsetzen – NIKI war profitabel und wurde zum Spielball – Insolvenz war vermeidbar

Nach den Insolvenzen von Air Berlin und der britischen Monarch Airlines steht mit Niki innerhalb weniger Monate eine weitere europäische Airline vor dem Aus. Besonders schlimm ist, dass die Einstellung des Flugbetriebes ohne Vorankündigung praktisch über Nacht und vor den äußerst gut gebuchten Tagen rund um den Jahreswechsel erfolgt ist. Verschärfend kommt dazu, dass mit NIKI eine in der Vergangenheit profitable Airline zum Spielball von Air Berlin, Lufthansa etc. wurde und diese Insolvenz vermeidbar war.

Während sich Reiseveranstalter und Reisebüros für ihre Pauschalreisekunden in dieser Krisensituation unermüdlich und auf eigene Kosten um Alternativen kümmern und Ersatzflüge für die Heimreise organisieren, sind tausende Reisende, die direkt bei der Airline bzw. auf deren Website gebucht haben, völlig auf sich allein gestellt. Sie müssen sich ihre Heimreise selbst organisieren, bezahlte Tickets verlieren ihre Gültigkeit, allfällige Forderungen müssen beim Masseverwalter geltend gemacht werden. Der Masseverwalter spricht von insgesamt 200.000 bezahlten Tickets, die betroffen sind. Dazu kommen noch über 200.000 Tickets vor allem von Reisebüros und Reiseveranstaltern, die noch nicht bezahlt sind, aber für die die Reisebranche kostenintensiven Ersatz suchen muss bzw. angebotene Reisen nicht durchgeführt werden können.

„Seit Jahren tritt der Fachverband der Reisebüros daher gemeinsam mit dem Europäischen Dachverband ECTAA dafür ein, dass EU-weit auch alle Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen müssen. Wie die Airlines-Konkurse der letzten Zeit zeigen, ist dies dringender denn je. Es ist geradezu unverantwortlich, dass die EU-Kommission hier bisher noch nicht tätig geworden ist,“ kritisiert Fachverbandsobmann Felix König.

Bei Pauschalreisen sind Absicherungen für Kundengelder und Rücktransport im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits seit vielen Jahren EU-weit Pflicht. Durch die neue Pauschalreiserichtlinie wird diese Verpflichtung ab dem kommenden Jahr weiter verschärft und auf praktisch alle Reisebüros ausgeweitet. „Während jedes noch so kleine Reisebüro eine Absicherung vorlegen und sich beim Wirtschaftsministerium registrieren lassen muss bzw. maximal 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung nehmen darf, gibt es eine solche Verpflichtung für Airlines mit vielen tausenden Kunden täglich und 100 prozentiger Vorauszahlung nach wie vor nicht. Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen,“ ergänzt König.

„Wir freuen uns, dass nun auch die Vertreter des Konsumentenschutzes die Notwendigkeit einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung für Airlines erkannt haben und hoffen auch in Brüssel auf Unterstützung bei diesem Thema,“ hält König dazu abschließend fest. (PWK968/ES)

Rückfragen & Kontakt:

Fachverband der Reisebüros
Dr. Thomas Wolf
0590900-3553
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Quelle

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