Oberlandesgericht stellt deutsche Hotels unter Kuratel | ÖHV

Ein deutsches Gericht unterwirft deutsche Unternehmer der Markttaktik eines multinationales Konzerns. Österreich ist mit einem Gesetz besser abgesichert.

Wien (OTS) 2013 und 2015 hatte das deutsche Bundeskartellamt beschieden, Hotels könnten selbst bestimmen, zu welchen Preisen sie ihre Unterkünfte auf Plattformen anbieten. Für Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), eine Selbstverständlichkeit, in Österreich dank ÖHV-Bemühungen gesetzlich geregelt. Für Deutschland hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt einer Berufung stattgegeben und Booking.com so ermöglicht, für seine Website den Bestpreis zu verlangen: „Eine Besserstellung für den Weltmarktführer! Das Oberlandesgericht entmündigt deutsche Unternehmer, um der größten Plattform der Welt noch mehr Macht über Hotels einzuräumen – zu viel!“ Besonders irritierend: In der Begründung setzt das OLG die Hotels mit Subunternehmern und Franchisenehmern gleich: „Das ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar.“

Preishoheit in Österreich besser abgesichert

Österreichs Tourismus sieht Gratzer durch gesetzliche Regelungen deutlich besser abgesichert. Handlungsbedarf ortet er dennoch. So schränkt Booking.com Hotels bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten ein: „Es wird verhindert, dass die Hotels Email-Adressen und Telefonnummern auf der Plattform angeben. Dabei sind sie laut FAGG dazu verpflichtet“, verweist Gratzer etwa auf eine „jedenfalls unsaubere Praktik“. Ein Gesetz, das die Plattform dazu verpflichtet, fehlt. Es zu beschließen, hätte keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt zu Folge“, appelliert Gratzer an die Tourismussprecher der Parteien im Nationalrat, hier tätig zu werden.

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Quelle

Booking.com

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