ÖAMTC erinnert Thomas Cook Kunden: Frist für Rückerstattung geleisteter Zahlungen endet diese Woche

Mit Erstattungsansprüchen rasch an Abwickler Allianz Partners wenden

Wien (OTS) Mit dem Insolvenzantrag von Thomas Cook am 23. September diesen Jahres begann für Kunden eine 8-wöchige Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen zu laufen. Die Frist endet am kommenden Sonntag, den 17. November 2019 – also müssen die postalischen Anträge bis Freitag, 15.11. eingebracht werden. „Noch bis dahin müssen Reisende, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gebucht haben, ihre Ansprüche auf Rückerstattung aller geleisteten Kosten beantragen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Darunter fallen Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen und auch die notwendigen Kosten für die Rückbeförderung.“ Dafür muss man seine Buchungs- und Zahlungsbestätigungen sowie eine Bankverbindung und eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich bei der AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -0, E-Mail:
thomascook.at@allianz.com) einreichen. Laut Abwickler erhalten Betroffene eine schriftliche Auskunft über den Auszahlungsbetrag frühestens nach dem Ablauf der 8 Wochen-Frist, voraussichtlich bis Ende des Jahres.

Die Aussichten sind gut: Mit nahezu 22 Mio. Euro ist die österreichische Thomas Cook-Gruppe nach derzeitigen Infos hoch genug abgesichert, sodass heimische Kunden alle geleisteten Zahlungen rückerstattet bekommen sollten.

Mobilitätsclub fordert abermals, Lücken im Pauschalreisegesetz
zu schließen

„Leider ist derzeit gesetzlich nicht klar geregelt, dass die Insolvenz eines Reiseveranstalters zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt“, sagt die Juristin. Sie fordert: „Diese rechtliche Lücke gehört geschlossen – eine Insolvenz des Veranstalters sollte immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen.“ Außerdem muss aus Sicht des Mobilitätsclubs die Informationspflicht mit gesetzlich klareren Regeln gestärkt werden:
Am Beispiel Thomas Cook zeigte sich, wie eine unklare Informationspolitik zur starken Verunsicherung der Konsumenten führen kann.

ÖAMTC Reisebüro unterstützt Abwicklung, Rechtsberatung des
Clubs für Mitglieder kostenlos

Das Reisebüro des Mobilitätsclubs steht mit allen Reisenden, die über sie bei Thomas Cook gebucht haben, persönlich in Kontakt. Für betroffene Kunden kann das Reisebüro nach Gegenzeichnung einer Vollmacht die komplette Abwicklung übernehmen. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Juristen beratend zur Seite, für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

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Quelle

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