FV-Hotellerie bringt gemeinsam mit ÖHT und BMNT unbürokratische Lösung auf Schiene – Bürokratie- und Kostenwelle abgewendet
Wien (OTS) – Aufgrund intensiver Forderungen des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), ein großer Wurf bei der Insolvenzabsicherung für Beherbergungsbetriebe gelungen. Noch vor Inkrafttreten des neues Pauschalreisegesetzes am 1. Juli 2018 wird nun ein unbürokratisches, kosteneffizientes Versicherungsmodell für die österreichische Hotellerie auf Schiene gebracht. „Mit dieser Lösung konnten wir eine passende österreichische Antwort auf neue EU-Rechtsvorgaben geben und eine drohende Bürokratie- und Kostenwelle rechtzeitig abwenden. Das gemeinsame Modell gewährleistet sowohl eine gesetzeskonforme Risikoabdeckung für Hoteliers als auch optimalen Konsumentenschutz“, zeigt sich Susanne Kraus-Winkler, Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zufrieden.
Versichern lassen können sich alle Beherbergungsbetriebe, die Pauschalreisen mit Nebenleistungen von mehr als 25% des Package-Preises im Angebot haben und somit ab 1. Juli als Pauschalreiseanbieter gelten. (PWK382/ES)
Weitere detaillierte Infos unter: www.tourismusversicherung.at
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