Sicherheit der Reisepässe liegt in Österreichs Hand

Bundesregierung kann Vertraulichkeit von Daten auch durch Auftragsvergabe in fairem Ausschreibungsverfahren sicherstellen

Wien (OTS) Wegen der künftigen Herstellung österreichischen Reisepässe schlägt eine heimische Tageszeitung heute falschen Alarm. Sinngemäß heißt es, diese Aufgabe, die naturgemäß Steuergelder in Millionenhöhe kostet, könne nur von einem einzigen – und zwar heimischen – Unternehmen umgesetzt werden. Anderenfalls drohe Gefahr. 

Dazu erklärte der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Jörg Wojahn: „Vertraulichkeit von Daten und Fälschungssicherheit von Pässen können bei allen spezialisierten Druckereien – und nicht nur bei heimischen – sichergestellt werden.“ Er betonte: „Es liegt alleine in den Händen des Auftraggebers – also der Bundesregierung –, in der Ausschreibung besondere Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen vorzuschreiben und damit die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.“ 

Reisepässe im Ausland drucken: gängige Praxis

Millionenschwere Projekte mit Steuergeldern müssen nach EU-Recht öffentlich und EU-weit in einem fairen Verfahren ausgeschrieben werden, um günstige Preise zu sichern und zu verhindern, dass einzelne Unternehmen zu Lasten der Steuerzahler bevorzugt werden. Das gilt auch für die Herstellung von Pässen und anderen Ausweisdokumenten. So ist es in vielen EU-Staaten seit Jahren übliche Praxis, auch ausländische Fachfirmen mit solch heiklen Projekten zu betrauen. Jüngstes Beispiel: Aus der Debatte um den Brexit sind die Pläne Großbritanniens bekannt, seine Reisepässe in Frankreich herstellen zu lassen. Auch in Österreich selbst werden Reisepässe anderer Staaten gedruckt, wie jüngst in den heimischen Medien berichtet wurde. 

Staat hat die volle Kontrolle 

Regierungen, die Aufträge für Ausweisdokumente vergeben, können besondere Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen vorschreiben,  sowie die Auftragsvergabe an die Bereitschaft zu knüpfen, jederzeitige Sicherheitskontrollen, Besuche und Prüfungen in den Räumlichkeiten des Unternehmens zu akzeptieren, egal wo sich diese in der EU befinden. Ferner kann der Auftraggeber diese hohen Anforderungen zusätzlich mit effizienten vertraglichen Sanktionen absichern. 

Die heutige Medienkampagne gegen eine faire EU-weite Ausschreibung für die Herstellung von Reisepässen wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausgelöst. Österreich hatte den millionenschweren Auftrag direkt und ohne Ausschreibung vergeben. Der Europäische Gerichtshof wies daher am 20. März 2018 (C-187/16) ausdrücklich darauf hin, dass er von der Österreichischen Argumentation nicht überzeugt ist, dass ausschließlich die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei die Vertraulichkeit gewährleiste. Voller Wortlaut des Urteils hier.

Rückfragen & Kontakt:

Vertretung der EU-Kommission in Österreich
Heinz-Rudolf Miko
Pressesprecher
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Heinz-Rudolf.Miko@ec.europa.eu

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