Steigende Kosten für polizeiliche Großeinsätze

Bundesländerweise unterschiedliche Veranstaltungsgesetze; mangelnde Polizeiausrüstung; wenig Kostenrückerstattung

Wien (PK) Die Effizienz von polizeilichen Großeinsätzen stand in der heutigen Nationalratssitzung im Mittelpunkt einer Debatte über einen Bericht des Rechnungshofs (III-122/266 d.B.), in dem 74 Großeinsätze auf ihre Kosteneffizienz, den Personal- und Ausrüstungseinsatz sowie die Organisation und Abwicklung der Einsätze hin überprüft worden waren. Sie waren aus 1.380 Einsätzen zwischen 2013 und 2016 ausgewählt worden und betrafen die Landespolizeidirektionen Wien, Salzburg und Tirol. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sagte in ihrem Statement, dem Rechnungshof sei aufgefallen, dass die bundesländerweise unterschiedlichen Veranstaltungsgesetze hinderlich seien – und zwar vor allem bei der Planung der Einsätze und der Einschätzung des notwendigen Personals. In einzelnen Bundesländern sei insbesondere unterschiedlich geregelt, wann es sich überhaupt um eine Großveranstaltung handle. Auch die Anmeldefristen seien unterschiedlich. Der Nationalrat sei gefordert, hier eine einheitliche Basis zu schaffen.

Überdies hat der Rechnungshof laut Kraker einen Belastungsanstieg für die Polizei im Beobachtungszeitraum festgestellt. Das schlug sich in den Kosten nieder. Sie stiegen von 13,8 auf 27 Mio €. Kritisiert hatte der Rechnungshof dabei insbesondere, dass bei der Erfassung der Kosten nicht immer in richtiger Weise vorgegangen werde. Die Polizeidirektionen sollten sowohl Personal-, als auch Sachkosten berechnen. Überdies sei darauf zu achten, dass planbare Großereignisse möglichst mit Kräften im Regeldienst abgearbeitet würden und nicht auf Überstundenbasis. Als dritten wesentlichen Punkt hatte der Rechnungshof kritisiert, dass nicht für alle BeamtInnen entsprechende Ausrüstung vorhanden sei.

Mangel an Schutzausrüstung

Auf letzteren Punkt ging vor allem SPÖ-Abgeordneter Rudolf Plessl ein. Er betonte, wie auch schon in der Ausschusssitzung zu diesem Thema, dass es untragbar sei, dass PolizistInnen bei Großeinsätzen nicht über entsprechende flammhemmende Schutzbekleidung verfügen, die persönlich zugewiesen werden sollte. Zudem betonte er, dass knapp 1.000 der 1.380 Großeinsätze zwischen 2013 und 2016 in Wien stattgefunden hatten und gerade in Wien die Unterbesetzung der Dienststellen eklatant sei. Seine Parteikollegen Maurice Androsch und Wolfgang Knes betonten, dass bei vielen Großeinsätzen in Wien auch BeamtInnen aus allen anderen Bundesländern in der Bundeshauptstadt zusammengezogen werden. Auch dort fehlten die PolizistInnen dann. Schuld sei der Stellenabbau bei der Polizei zur Zeit der schwarz-blauen Koalition. FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Zanger und Christian Lausch wiesen darauf hin, dass im Berichtszeitraum nicht die FPÖ für das Innenministerium verantwortlich gewesen sei, sondern die SPÖ in einer Koalition mit der ÖVP den Bundeskanzler gestellt habe. Die neue Ressortführung würde nun die Mängel der Vergangenheit aufarbeiten. Außerdem müsse man sich auch die Gründe für die Großeinsätze ansehen, sagte Zanger: Diese waren 2015 hauptsächlich mit der Migration im Zusammenhang gestanden sowie mit der erhöhten Terrorgefahr.

Der Kritik des Rechnungshofs an den hohen Kosten und der geringen Rückerstattung widmete sich ÖVP-Abgeordneter Franz Hörl. Bei Sportveranstaltungen etwa übernehmen Veranstalter die Kosten für die polizeiliche Überwachung nur während des Ereignisses und nur am Ort des Geschehens. Hörl erinnerte aber auch an die mit solchen Veranstaltungen im Zusammenhang stehende Wertschöpfung. Allein in Kitzbühel seien jedes Jahr 80.000 BesucherInnen in der Region, was mit einer hundertprozentigen Auslastung im Tourismus verbunden sei. Die Kritik des Rechnungshofs an hohen Kosten für die Polizei sei berechtigt, man solle sie aber weiterhin in Kauf nehmen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker appellierte an den Nationalrat, die Empfehlungen umzusetzen. Der Bericht wurde einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) gb

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