UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße: Verfahren nach Plan – Evaluierung 2018

UNESCO beauftragt ICOMOS International mit der Evaluierung des Dossiers – Aufnahme der Großglockner Hochalpenstraße als materielles Welterbe

Salzburg (OTS) UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße: Verfahren nach Plan – Evaluierung 2018

UNESCO beauftragt ICOMOS International mit der Evaluierung des Dossiers betreffend Aufnahme der Großglockner Hochalpenstraße als materielles Welterbe.

Das UNESCO Welterbezentrum, vertreten durch Direktorin Dr. Mechtild Rössler, teilte dem Bundeskanzleramt der Republik Österreich (BKA) schriftlich mit, dass das Nominierungsdossier „Großglockner Hochalpenstraße“ nach dem Completeness-Check vollständig und technisch korrekt ist. Die entsprechenden Dokumente samt dem 600 Seiten umfassenden Welterbedossier, eingereicht am 18. Jänner 2017 durch die Republik Österreich bei der UNESCO in Paris (Frankreich), wurden in der Zwischenzeit an ICOMOS International übermittelt, welches im Auftrag der UNESCO im Laufe des Jahres 2018 eine mehrstufige Evaluierung des Antrages und der Stätte vornehmen wird.

Es wird durch die UNESCO weiters mitgeteilt, dass die nunmehr letzte Überprüfung der knapp 50 Kilometer langen Großglockner Hochalpenstraße im größten Schutzgebiet Zentraleuropas, dem Nationalpark Hohe Tauern, alsbald erfolgen soll. Mit der Evaluierung noch im Sommer 2018 wird auch deswegen gerechnet, da von Seiten des BKA gegenüber der UNESCO darauf hingewiesen wurde, dass die Großglockner Hochalpenstraße witterungsbedingt ab Herbst nicht mehr befahrbar ist.

Weiteres Verfahren:

Nach der Vollständigkeitsprüfung, erfolgt als erstes eine sogenannte Schreibtisch-Evaluierung durch verschiedene internationale Experten. Im Anschluss wird ein weiterer internationaler Experte zu einer Vorort-Begehung anreisen. Eine Beteiligung von nationalen (österreichischen) Experten findet grundsätzlich nicht statt. Aus den verschiedenen Evaluierungsberichten verfasst ICOMOS International im Frühjahr 2019 eine Empfehlung für die Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, die hoffentlich auf Einschreibung lauten wird. Zu jedem Zeitpunkt kann es zu Rückfragen durch das Evaluierungsgremium an das Bundeskanzleramt als Einreicher oder die Großglockner Hochalpenstraßen AG als Betreiber kommen.

Zitate:

Der zuständige Kulturminister („Welterbe-Minister“) Gernot Blümel: „Mit der Eintragung der Semmeringbahn in die Welterbeliste wurde 1998 die weltweit erste Bahnlinie zum Weltkulturerbe erklärt. Wir hoffen, dass mit der Großglockner Hochalpenstraße nun ein weiteres wichtiges „Verkehrs-Denkmal“ nach dem nationalen Denkmalschutz auch die Auszeichnung und den Schutz der Welterbe-Gemeinschaft erlangen wird. Wir freuen uns daher auf eine gute Zusammenarbeit mit den internationalen Beratungsgremien des Welterbe-Komitees, deren Arbeit auch seitens des Bundeskanzleramts bestmöglich unterstützt werden wird.“

„Wir gehen davon aus, dass wir alle formellen Anforderungen bestmöglich erfüllt haben, von Seiten des Bundeskanzleramtes und unserer Experten in Frankreich sind wir fachlich gut beraten und freuen uns auf die weiteren Schritte mit ICOMOS International.“, so Johannes Hörl, Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG-Gruppe).

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (Vorsitzender des Aufsichtsrates): „So wie der renommierte Architekt und Architekturkritiker Prof. Friedrich Achleitner festhält, ist die Großglockner Hochalpenstraße ein technisches und architektonisches Gesamtwerk ganz besonderer Art. Ich bin mir sicher, dass die Bestätigungen von Seiten der Fachwelt, aber auch der über 65 Millionen Besucher, die die Großglockner Hochalpenstraße bislang erfahren haben, positiv verläuft.“

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Patricia Lutz, Großglockner Hochalpenstraßen AG,
Rainerstraße 2, 5020 Salzburg, +43 (0)662 87 36 73-116,
Mobil: +43 (0)664 531 94 69, E-Mail: lutz@grossglockner.at

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