Klagenfurt (OTS) – Die SIG-Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten Verwaltungs GmbH (SIG) sieht sich zu dieser Presseaussendung dadurch veranlasst, da sich einer der Interessenten im Vergabeverfahren offensichtlich nicht an die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheit hält.
Bereits im Zuge der Anschaffung mehrerer Liegenschaftskomplexe im Jahr 2007 gab es kritische Stimmen. Der Ankauf ginge weit darüber hinaus, was zur Aufrechterhaltung öffentlicher Seezugänge erforderlich sei.
Im Nachhinein stellte sich zudem heraus, dass zwischen € 12 Mio. und € 22 Mio. zu viel gezahlt worden ist. Zivilverfahren gegen die damaligen Gutachter und Vermittler sind anhängig; die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt.
Gegenständlicher Liegenschaftskomplex ist ein relativ kleiner Teil jener drei Liegenschaftskomplexe, welche in der letzten Legislaturperiode überteuert gekauft wurden. Zwischenzeitig wurde das dadurch entstandene Problem vom Steuerzahler „gelöst“. Die SIG konnte die aufgenommenen Kredite zurückführen.
Die Finanzierung der notwendigen Instandhaltungen, Reparaturen und vor allem Investitionen kann sie wegen der erzielbaren Pachterlöse nur aufbringen, indem sie Verkäufe durchführt, oder wiederum den Steuerzahler zur Kasse bittet. Jede andere Vorgangsweise würde hunderte Arbeitsplätze gefährden, oder im Extremfall ebenso vernichten, wie deren wertvollen touristischen Beitrag für Kärnten.
Der Wert liegt bei einem Vielfachen des Betrages, den die Gemeinde Keutschach für den Ankauf anzubieten bereit sein soll. Zusätzlich zu dem vorhandenen Schätzgutachten wird nun ein Vergabeverfahren durchgeführt, um das bestmögliche Ergebnis für das Land Kärnten und damit für den Steuerzahler zu erzielen.
Der öffentliche Seezugang sowie die Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes bleiben damit langfristig sichergestellt.
Nachdem die Verschwiegenheitserklärung wohl unterschrieben, nicht aber eingehalten wurde, sieht sich die SIG dazu gezwungen jenen Preis zu veröffentlichen zu dem der Geschäftsführer ermächtigt ist eine Zuschlagserteilung vorzunehmen. Dieser ist nicht nur von den dafür entscheidungsbefugten Gremien genehmigt, ihm liegt auch ein seriöses Schätzgutachten zu Grunde.
Wenn nun die Gemeinde Keutschach am See beabsichtigt, ein Kaufangebot, wie vom Gemeinderat lt. Pressemitteilung beschlossen, abzugeben, wird eine Zuschlagserteilung an sie leider nicht möglich sein.
Die Zuschlagserteilung erfolgt für Angebote die € 1,4 Mio. erreichen, oder im Interesse des Steuerzahlers – also aller Kärntnerinnen und Kärntner – überschreitet.
Rückfragen & Kontakt:
SIG-Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten Verwaltungs GmbH (SIG)
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Kontakt für Rückfragen: Mag. Reinhard Zechner, +43 463 54960
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