Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für heimische Gastronomie absolutes „No Go“

WKÖ-Fachverbandsobmann Pulker: Weitere Belastungen angesicht der Krisensituation undenkbar – Modelle zur freiwilligen Herkunftskennzeichnung funktionieren

Wien (OTS) „Unsere Betriebe sind insgesamt seit über einem halben Jahr geschlossen, viele Wirtinnen und Wirte sind angesichts der nicht vorhandenen Öffnungsperspektive verzweifelt und im Gesundheitsministerium arbeitet man an einem europaweit einzigartigen Schritt an weiteren bürokratischen Belastungen für eine am Boden liegende Branche? Wäre die Lage der heimischen Gastronomie nicht so ernst, könnte man fast versucht sein, angesichts des heutigen Datums an einen schlechten Aprilscherz zu denken“, zeigt sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), über die heute von Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentierten Verordnungsentwürfe für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie verärgert.

„Das Regierungsprogramm unterscheidet unserer Ansicht nach zwischen Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, nur hinsichtlich der letzteren wird eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung angestrebt. Für mich ist es vollkommen unverständlich, warum von dieser Vereinbarung mitten in der größten Krise der heimischen Gastronomie abgegangen wird. Gerade jetzt, angesichts der steigenden Infektionszahlen, sollte die Pandemiebekämpfung im Fokus stehen, damit die Gastronomie endlich eine Öffnungsperspektive hat, anstatt unserer Branche mit einem weiteren Bürokratiemonster womöglich den Todesstoß zu versetzen“, so Pulker weiter.

Auch aus europarechtlicher Sicht ist der heute präsentierte Vorschlag extrem bedenklich und widerspricht mit der Kennzeichnungspflicht für alle Fleischsorten eindeutig den Vorgaben des EU-Rechts, wie auch bereits das Rechtsgut von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer ausführt.

Freiwillige Modelle funktionieren

Es gibt in Österreich bereits gut funktionierende freiwillige Modelle zur Herkunftskennzeichnung. Als Beispiel nennt Pulker das Netzwerk Kulinarik, das einerseits die Kooperation zwischen Erzeugern, Direktvermarktern und Gastonomen stärken soll, andererseits für teilnehmende Betriebe ein kontrolliertes System der Herkunfts- und Qualitätssicherung vorsieht. Wie auch im Regierungsprogramm vorgesehen, sollte bei solchen freiwilligen Initiativen zur Herkunftskennzeichnung angesetzt werden, anstatt in der Praxis nicht umzusetzende Bürokratiemonster zu schaffen, fordert Pulker. (PWK160/PM)

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