Forderungen zur Bildungsreform, Stärkung des Tourismus und Gleichstellung von Unternehmen bei der Steuerbegünstigung von Elektrofahrzeugen
Wien (OTS) – Im Rahmen des heutigen „Wirtschaftsparlaments“ der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) stellten die Fraktionen Österreichischer Wirtschaftsbund (ÖWB), Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV), Freiheitliche Wirtschaft (FW), Liste Industrie und Grüne Wirtschaft mehrere Anträge.
Fortschritt durch Bildung und Forschung stand im Fokus eines Antrags der FW, in dem u.a. qualitätsvolle Elementarpädagogik, ausreichende Deutschkenntnisse vor Schuleintritt, verstärkte Anstrengungen zur Ausbildung in den MINT-Fächern sowie eine langfristige Anhebung der Forschungsfinanzierung gefordert wird. Der Antrag wurde in abgeänderter Form mehrheitlich angenommen.
Auch der FW-Antrag „Freiraum und Entlastung für Betriebe“, in dem deutliche Entlastungsmaßnahmen für die österreichischen Betriebe gefordert werden, wurde mehrheitlich angenommen. Neben einer Vereinfachung des Steuer- und Abgabenrechts oder dem Abbau überbordender Regulierungen wurde darin u.a. die Abschaffung von Mehrfachbestrafungen, eine Reduktion der Körperschaftssteuer oder Abschaffung von Bagatellsteuern oder Erleichterung bei Betriebsübergaben gefordert.
Die Stärkung von Tourismus und Gastronomie stand im Mittelpunkt eines weiteren FW-Antrags, der einstimmig angenommen wurde. Neben der Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung von 13 auf 10 Prozent, realitätsnaher Abschreibungszeiten und Erleichterungen bei Auflagen und Vorschriften wird darin u.a. eine klare gesetzliche, unbürokratische Regelung bei kurzfristiger Mitarbeit von Familienangehörigen oder die Förderung von Schulskikursen sowie Sommer- und Wintersportwochen gefordert. Angenommen wurde auch ein FW-Antrag zur Festlegung einer Obergrenze für Ausgaben- und Staatsquote in der Bundesverfassung.
Der von der Grünen Wirtschaft eingebrachte Antrag zur Steuerbegünstigung von Elektrofahrzeugen wurde einstimmig angenommen. Gefordert wird darin, dass auch für Unternehmerinnen und Unternehmer die gesamten Anschaffungs- und Betriebskosten von Elektrofahrzeugen vorsteuerabzugsfähig sind, als Betriebsausgabe gelten und kein Privatanteil ausgewiesen werden muss.
Abgelehnt wurden die Anträge der Grünen Wirtschaft zu einer WK-Mitgliederbefragung zur Pflichtmitgliedschaft sowie jener zur gesetzlichen Regelung der Fraktionsförderung in der Wirtschaftskammer. (PWK935/ES)
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