WKÖ-Gastronomie: Viel zitierter Fall der Hilfsköchin offenbar falsch dargestellt

Fall scheinbar von Gewerkschaft und AK bewusst aufgebauscht – Pulker: „Es ging um Änderung der Arbeitszeit aufgrund neuer Öffnungszeiten, nie um Arbeitszeit- Verlängerung“

Wien (OTS) Die Debatte um den vermeintlich verpflichtenden 12-Stunden-Tag ist um eine weitere Facette reicher. Wie die Kronenzeitung aktuell berichtet, war der immer wieder zitierte Fall der Wiener Hilfsköchin anders gelagert, als ursprünglich von der Arbeiterkammer (AK) behauptet. „In dem Fall stand aufgrund einer Änderung der Aufsperrzeit von 8:00 auf 11:00 Uhr eine Änderung der Arbeitszeiten im Raum. Von einer Verlängerung auf 12 Stunden war niemals die Rede, insbesondere auch deshalb, weil die Frau lediglich in Teilzeit angestellt war“, legt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WKÖ), die recherchierten Fakten auf den Tisch.

 „Es handelte sich um eine gerechtfertigte Kündigung, da sich die Mitarbeiterin nicht mit den neuen Öffnungszeiten arrangieren konnte oder wollte. Dass die Führungsriegen von AK und Gewerkschaft vida einen derartig eindeutigen Fall offensichtlich falsch darstellen, um politisch Druck gegen das neue Arbeitszeitgesetz aufzubauen, ist hochgradig unredlich und lässt auch massiv an der Glaubwürdigkeit anderer zitierter Fälle zweifeln“, so Pulker verärgert.

 Ein durch die AK angestrengtes Verfahren aufgrund ausstehender Lohnzahlungen habe mit dem 12-Stundentag absolut nichts zu tun, stellt Pulker zudem klar: „Zwischen den Forderungen der Gekündigten und dem Betrieb gab es Auffassungsunterschiede, was die Ansprüche anbelangt, dass diese gerichtlich geklärt werden ist absolut nicht ungewöhnlich.“ (PWK842/ES)

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