WKÖ-Kadanka: Richtline zum Fixkostenzuschuss 2 muss halten

Fortbestand mittelständischer Reiseunternehmungen darf nicht gefährdet werden

Wien (OTS) Mit Unverständnis reagiert Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf die Haltung der EU-Kommission in Bezug auf den Fixkostenzuschuss 2 der Bundesregierung. „Unter dem Vorwand eines formalen Fehlers versucht die EU Kommission nun das Hilfspaket für Reiseveranstalter und Reisebüros zu verhindern“, kritisiert Kadanka.

Phase 2 des Fixkostenzuschusses sieht einen Ersatz für Aufwendungen vor, die in die Vorbereitung der Erzielung von Umsätzen geflossen sind, die jedoch aufgrund von Covid-19 nicht realisiert werden konnten. Kadanka: „Reisebüros haben vor der Covid-Krise monatelang für Reisen gearbeitet, ohne letztlich einen Ertrag zu erzielen. Die gesamten Einnahmen der letzten Monate mussten an die Kunden zurückgezahlt werden. Selbst gesunde Unternehmen halten so einen Zustand nicht auf Dauer aus.“

Auch möchte die EU eine Deckelung von Zuschüssen auf 800.000 Euro – unter Anrechnung aller bisher erhaltenen Hilfszahlungen. Für kleine Betriebe wäre das kein Problem, da sie ohnehin nicht Unterstützung in dieser Höhe erwarten können. Großen Konzernen wurde mit anderen Maßnahmen bereits europaweit – mit Zustimmung der EU – geholfen. „Übrig bleiben – wie so oft – die mittelständischen Unternehmer, die oft über mehrere Generationen ihren Betrieb aufgebaut haben. Für sie ist die Deckelung zu niedrig angesetzt. Sie werden durch diese EU-Vorgaben systematisch zerstört“, warnt Kadanka.

Kadanka hofft, dass es doch noch zu einem Einlenken von EU-Seite kommt und eine Lösung im Sinne Betriebe gefunden werden kann. „Die Reisebranche liegt derzeit am Boden und mit einer Erholung ist heuer nicht mehr zu rechnen. Wenn jetzt nicht rasch und unbürokratisch geholfen wird, gefährdet dies das Fortbestehen von österreichischen Mittelbetrieben im Tourismus. Wir dürfen nicht zulassen, dass es in der Reisebranche bald nur noch ausländische Konzerne gibt.“ (PWK411/ES)

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