WKÖ-Kraus-Winkler: Maßnahmen der Regierung sollen Betrieben Rechtssicherheit bringen

Regierung beendet offiziell touristische Beherbergung – Unterbringung von Schlüsselkräften muss weiterhin erlaubt sein

Wien (OTS) Durch die heute angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung erhofft sich der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nun zumindest Rechtssicherheit für alle Beherbergungsbetriebe. Es gab zwar bisher keine österreichweite Sperre für Beherbergungsbetriebe, allerdings ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Demnach durfte nur aus bestimmten Gründen, wie etwa zum Lebensmitteleinkauf, das Haus verlassen werden. „Wir haben de facto auch bis jetzt schon so gesehen, dass eine touristische Nutzung zurzeit nicht erlaubt ist und unsere Betriebe dementsprechend beraten“, kommentiert die Obfrau des Fachverbandes, Susanne Kraus-Winkler, und ergänzt: „Dennoch waren viele Betriebe verunsichert, ob sie beispielsweise Familien, die zu Ostern planten, ins Grüne zu fahren, beherbergen dürfen. Jetzt ist klargestellt, dass es diese Möglichkeit nicht gibt.“

Aus Sicht des Fachverbandes muss allerdings im angekündigtem Erlass auch klargestellt werden, welche Personen weiterhin beherbergt werden dürfen. Seitens der Unternehmen und auch der Öffentlichkeit gibt es Bedarf an Unterkünften für Schlüsselarbeitskräfte aus produzierenden Betrieben oder dem Lebensmittelhandel, für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Pflegepersonal, etc.

„Wir haben bereits vor rund zwei Wochen das Bedürfnis von Unternehmen und Öffentlichkeit erkannt, diese Personen in Österreich unterbringen zu können. Mit unserem Infotool openhotels.at ist dies bereits seit einiger Zeit möglich: Unternehmen, die Unterbringungsmöglichkeiten brauchen, können rasch offene Unterkünfte finden, Beherbergungsbetriebe, die Zimmer für diese Schlüsselarbeitskräfte anbieten wollen, können sich dort rasch und einfach registrieren“, erklärt Kraus-Winkler abschließend. (PWK135/ES)

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