WKÖ-Pulker: Neue Studie untermauert Forderung nach Ausnahmeregelung für Belegerteilungspflicht

Gutachten von Prof. Friedrich Schneider (JKU Linz) zeigt: Kleinbetragsrechnungen nutzen wenig und verursachen eine hohe Umweltbelastung

Wien (OTS) Seit 1. April 2017 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer für eingenommene Barzahlungen einen umfangreichen Beleg erteilen, sofern sie Zahlungen mit einer Registrierkasse verarbeiten. Dieser Beleg enthält unter anderem die Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegerteilung, den Betrag der Barzahlung und einen maschinenlesbaren Code (OCR, QR oder Barcode) und muss für jede Zahlung unabhängig vom Wert der Transaktion ausgestellt werden.

In der Gastronomie sorgen insbesondere Kleinbetragsrechnungen bis 20 Euro für Unmut und Unverständnis: „Papierrechnungen für einen Kaffee oder ein Mittagsmenü werden von den Kunden in der Regel nicht mitgenommen und wandern oft aus dem Drucker direkt in den Müll. Das ist eine Ressourcenverschwendung, die angesichts der allgemeinen Nachhaltigkeitsbestrebungen nicht mehr zeitgemäß ist“, sagt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das bestätigt auch ein Gutachten der Volkswirtschafter Friedrich Schneider und Elisabeth Dreer vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Linzer Kepler-Uni.

„Einige europäische Länder haben Regelungen für Bagatellbeträge geschaffen wie z.B. Frankreich. Das aktuelle Gutachten untermauert unsere Forderung nach einer Ausnahme von der Belegerteilungspflicht für Kleinbetragsrechnungen von bis zu 20 Euro“, so Mario Pulker abschließend. (PWK083/SR)

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