WKÖ: Reisebürobranche begrüßt staatliches Übergangsmodell für Insolvenzabsicherung

Gesetzesänderung bringt Insolvenzabsicherung für zahlreiche KMU -Forderung des Fachverbandes der Reisebüros umgesetzt

Wien (OTS) Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler verbundener Reiseleistungen müssen aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie über eine Insolvenzabsicherung zum Schutz übernommener Kundengelder verfügen. Aufgrund der coronabedingt angespannten wirtschaftlichen Lage haben sich sowohl die – für das bisherige Insolvenzabsicherungsmodell bedeutende – HDI Global SE, die eine von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) initiierte einfache und kostengünstige Lösung zur Insolvenzabsicherung angeboten hat, als auch andere Versicherungsunternehmen vom Markt zurückgezogen.
Der Nationalrat hat deshalb heute eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes beschlossen und somit die Grundlage für ein staatliches Übergangsmodell im Bereich der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen geschaffen.

WKÖ-Kadanka und Kraus-Winkler: Übergangsmodell enorm wichtig für Reisebranche

„Mit der beschlossen Gesetzesänderung erhält eine Vielzahl an kleinen und mittelständischen Reiseveranstaltern und Reisebüros eine Insolvenzabsicherung und damit, die Möglichkeit auch im Jahr 2021 Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzubieten. Der Fachverband hat vehement für dieses Übergangsmodell gekämpft, da sich einerseits Versicherer vom Markt zurückgezogen haben, andererseits es für viele Betriebe derzeit schwer ist, eine Bankgarantie zur Insolvenzabsicherung zu bekommen“, betont Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auch Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie, begrüßt das Übergangsmodell zur Insolvenzabsicherung. „Hotels die Pauschalreisen, wie bspw. Ski-Packages anbieten, brauchen ebenfalls eine solche Insolvenzabsicherung. Da der Markt leider keine Angebote mehr zur Verfügung stellt, benötigen wir unbedingt ein staatliches Übergangsmodell auch für unsere Hotels“, unterstreicht sie die diesbezüglichen Bemühungen Kadankas.

„Das staatliche Übergangsmodell wird eine Insolvenzabsicherung in Form einer Bankgarantie der ÖHT vorsehen. Das Tourismusministerium (BMLRT) wird dazu eine Richtlinie mit näheren Details ausarbeiten. Weitere Informationen sollen in den kommenden Tagen folgen.“, erklärt Kadanka, der sich bei den zuständigen Ministerien, insbesondere BMLRT und BMDW, für die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Fachverband bedankt: „Durch die heute beschlossene Gesetzesänderung wurde die Grundlage für eine Lösung im Interesse der Branche geschaffen. Die weiteren notwendigen Schritte zur praktischen Umsetzung der Übergangslösung müssen nun rasch erfolgen.“ (PM/PWK620)

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